Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG von dem Verbot des § 47 LG NRW für die teilweise Inanspruchnahme der Streuobstwiese östlich des heutigen Sportplatzes am Norbert-Gymnasium Knechtsteden zum Bau eines neuen Sportplatzes entsprechend den in der heutigen Sitzung vorgelegten Planunterlagen.

Der geschützte Landschaftsbestandteil ist nur so gering wie möglich in Anspruch zu nehmen.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner nahm Bezug auf die vorgelegten Unterlagen und die erfolgte Ortsbesichtigung und bat um die Diskussion des Verwaltungsvorschlages.

 

Herr Steinmetz dankte dem Beirat für den Grundsatzbeschluss zur Realisierung des Sportplatzes am alten Standort. Für die heutige Sitzung sei der Landschaftspflegerische Begleitplan mit der Einladung versandt worden; die artenschutzfachliche Einschätzung liege als Tischvorlage vor.

 

Die Einschätzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Steinmetz verlas das Resümee der Einschätzung, wonach insgesamt keine Konflikte oder Verstöße gegen die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten seien.

Man habe zwischenzeitlich auch mit der Stadt Dormagen nochmals ein Gespräch geführt. Diese begrüße ausdrücklich die Entscheidung des Beirates zur Realisierung des Sportplatzes an diesem Standort und folge der Einschätzung des Rhein-Kreises Neuss im Hinblick auf die Beschleunigung der Verfahren und die Realisierbarkeit des Projektes.

Da die Unterlagen alle sehr kurzfristig erstellt worden seien, müsse er einige Anmerkungen zur Landschaftspflegerischen Begleitplanung machen. Es seien entgegen der Entwurfsplanung keine Felder für Tennis oder Basketball vorgesehen. Es verbleibe in den Flächen der Realisierung bei der Orientierung an den Schwerpunktsportarten, für die die neue Anlage eine besonders hohe Bedeutung habe.

Der Eingriff in die Streuobstwiese sei in einem Umfang von 642 qm vorgesehen. Hierfür sei ein Ausgleich von 1.220 qm zu realisieren, der ortsnah umgesetzt werden solle.

Ihm sei daran gelegen, dass nach der Diskussion und der Beantwortung aller offenen Fragen eine Beschlussfassung zur Zustimmung erfolge. Im nächsten Schritt werde eine Bauvoranfrage bei der Stadt Dormagen eingereicht, um dann zügig in das Bauantragsverfahren übergehen zu können, damit man Gespräche mit den Zuschussgebern führen könne, um im besten Fall noch in diesem Jahr mit der Realisierung beginnen zu können.

 

Beiratsmitglied Grimbach sprach sich für die heute vorgelegte Lösung aus, die er als besser bewerte, als die Inanspruchnahme der freien Landschaft. Der Eingriff sei überschaubar. Eine bescheidenere Lösung sei sicher auch denkbar, man dürfe jedoch auch angesichts der Zusage des Landes für das Sportgymnasium nicht kleinkariert denken. Wenn der Ausgleich adäquat sei, könne man hiermit leben.

Der Eingriff in die Weiden sei zwar gravierend; es handele sich jedoch um Weiden, die offenbar früher geschneitelt worden und mittlerweise in die Jahre gekommen seien. Sie hätten vielleicht noch eine Lebenserwartung von 20 Jahren, es sei allerdings mit Ausbrüchen zu rechnen. Hierbei sei die Lage der Bäume an Bewegungsflächen zu berücksichtigen.

Die Frage der Finanzierung gehöre vielleicht nicht in diese Diskussion. Dennoch mache er sich Sorgen wegen der Belastungen für die Stadt Dormagen.

 

In der nachfolgenden Diskussion wurden auf Anregung des Vorsitzenden die Gründe diskutiert, die dazu geführt hätten, dass die Gebäude des Sportinternats so platziert worden seien, dass nunmehr kein Spielraum nach Westen mehr verbleibe.

 

Beiratsmitglied Otten wies darauf hin, dass er seinerzeit der Vorsitzende des Sportausschusses gewesen sei. Man habe sich sehr viele Gedanken gemacht und das Beste aus den gegebenen Möglichkeiten herausgeholt.

Die Weiden halte er für überständig und falsch behandelt. Er sehe hierin eine Gefahr für die Menschen in deren Nähe.

 

Beiratsmitglied Roszinsky erklärte als damaliger Vorsitzender des Ausschusses für den Schulsport, dass der Standort des Internats vermutlich aus Gründen der Sparsamkeit gewählt worden sei, nicht wegen der Nutzung des Sportplatzes.

 

Herr Steinmetz erläuterte, dass für den Standort des Internats vor allem Gründe des Denkmalschutzes, der Sichtachsen auf das Denkmal und der Schonung des weiteren Baumbestandes maßgeblich gewesen seien.

 

Beiratsmitglied Arndt fragte, ob die Planskizze maßstabsgetreu sei, nach dem Stand der Förderungsentscheidungen und der Diskussion in den politischen Gremien des Kreises.

 

Herr Steves erklärte, dass die Planung maßstabsgetreu eingetragen sei.

 

Herr Steinmetz erläuterte, dass es noch keinen Zuwendungsbescheid gebe, da der Zuschussgeber eine vollständige Planung erwarte. Diese sei erst dann zu fertigen, wenn hier die maßgeblichen Beschlüsse gefasst worden seien. Nach einem Telefonat mit dem Sportministerium gehe er aber davon aus, dass man dort auf offene Ohne treffe, was die Förderung dieser Anlage betreffe.

Das Vorhaben sei sehr wohl in den verschiedenen Varianten in den politischen Gremien des Rhein-Kreises Neuss beraten worden. Er erinnere sich an Vorlagen und Beratungen im Sportausschuss, im Finanzausschuss und im Kreistag. Im Haushalt des Rhein-Kreises Neuss seien 900.000 € für dieses Projekt etatisiert worden.

 

Beiratsmitglied Göbert schlug vor, nach den Erfahrungen mit der Sportanlage Straberg den umlaufend geplanten zwei Meter breiten Streifen im hinteren Bereich auf einen Meter Breite zu reduzieren, da zu erwarten stehe, dass dieser an der Stelle praktisch nicht von Zuschauern genutzt werde. Dies könne die Inanspruchnahme der Streuobstwiese verringern.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks sah den temporären Arbeitsstreifen als nicht erforderlich an. Dieser sei auch in der Ausgleichsberechnung nicht erwähnt. Zudem sei für diesen Streifen eine offenkundig zu große Fläche angegeben.

 

Herr Steves erklärte, dass es aus der Erfahrung heraus unrealistisch sei, dass die Arbeiten während der Bauzeit exakt an der Grenze des Platzes endeten. Hier könne man aber im Anschluss eine Anpflanzung von hochwachsenden Obstbäumen vornehmen.

 

Herr Schmitz wies darauf hin, dass seitens der Unteren Landschaftsbehörde bei Grenzlagen an wertvollen Standorten eine klar erkennbare Abgrenzung des Eingriffsraumes gegen den nicht beeinträchtigten Bereich gefordert werde. Bäume, die unmittelbar am Arbeitsbereich stünden, seien nach DIN zu schützen.

 

Beiratsmitglied Bolz sah es aus den Grundsätzen des Baurechts und des Naturschutzrechts als richtig an, auf eine Inanspruchnahme von Freiraum zu verzichten, gleichwohl sei der Eingriff als Wahl zwischen Pest und Cholera zu bedauern. Man vollziehe damit einen früheren krassen Planungsfehler nach, den man jetzt zementiere. Es bleibe nur noch ein Obstwiesenstreifen übrig, dessen Funktionalität fraglich sei, da sie von der Parkplatz- und der Sportplatzseite beeinträchtigt werde. Hier könne eine Wildhecke nach beiden Seiten Abhilfe schaffen. Die verbleibenden Anteile müssten geschützt werden.

 

Herr Große erläuterte, dass bei dem angewendeten Bewertungssystem die Funktionalität der Streuobstwiese durchaus berücksichtigt worden sei. Über zusätzliche Pflanzungen könne man jedoch durchaus nachdenken. Vermieden werden müsse, dass man nur noch die Hecke wahrnehme, da die Streuobstwiese auch als Element des Landschaftsbildes einen hohen Wert besitze. Eine Schnitthecke habe für das Landschaftsbild wenig Erfolg, eine frei wachsende Hecke werde später so hoch, wie die Obstbäume.

 

Beiratsmitglied Grimbach sprach sich für Anpflanzungen zur Abgrenzung der Streuobstwiese u. a. gegen den Sportplatz aus, die zudem den ökologisch positiven Effekt einer thermischen Begünstigung mit sich brächten.

 

Vorsitzender Lechner hielt einen zusätzlichen Schutz angesichts der geringen Größe der verbliebenen Streuobstwiese für sinnvoll.

 

Herr Steinmetz wies darauf hin, dass diese Details nicht Gegenstand der Beschlussfassung seien. Man nehme die Anregung aber gerne auf.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Arndt nach den Möglichkeiten einer weiteren Verschiebung nach Westen und dem Erfordernis der 6-streifigen Sprintbahn, die vielleicht auf 4 Streifen reduziert werden könne, antwortete Herr Steinmetz, das es sich um eine Sportanlage des Typs C handele, die dies vorsehen müsse. Handhabe man es anders, sei dies zuschussschädlich. Unter Berücksichtigung der auszutragenden Wettkämpfe sei eine andere Lösung nicht realisierbar.

Klar sei, dass die Anlage so nah an den Gebäuden platziert werde, dass der damit verbundene Eingriff so gering wie möglich ausfalle.

 

Herr Schütz ergänzte, dass weiterhin die ursprünglich gewünschte 6-spurige Laufbahn um den Platz auf 4 Spuren reduziert worden sei.

 

Beiratsmitglied Otten erklärte, dass man hier eine Sportanlage Typ C an einem Sportgymnasium habe. Hierfür gebe es klare Vorgaben. Diese setzten die Radien voraus.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Müller nach anderen Nutzern aus der Umgebung antwortete der Vorsitzende, dass in Straberg gerade die Sportanlage saniert worden sei.

 

Beiratsmitglied Grimbach griff dies auf und wies darauf hin, dass man die Kinder gleich behandeln müsse. Hier habe man den besonderen Fall des Sportgymnasiums. Dennoch sei es berechtigt, sich auch für die anderen Kinder einzusetzen. Im Stadtgebiet würden die Schüler vom BVA und LGD zu Sportanlagen gefahren. Dies müsse man ansprechen. Er hoffe, dass die Stadt nicht zuletzt auf Kosten sitzen bleibe, die sie nicht tragen könne.

 

Herr Steinmetz erklärte, dass der Sport an die Schulen rücke. Dies sei eine folgerichtige Entwicklung, der man Rechnung tragen müsse, erst recht im Fall einer Sportschule NRW, eines Sportgymnasiums.

Er gehe von einer Landesförderung zu erheblichen Teilen aus. Die verbleibende Finanzierung müsse zwischen Kreis und Stadt aufgeteilt werden. Die Stadt habe auch Vorsorge getroffen und die erforderlichen anteiligen Mittel in den Haushalt eingestellt. Die Schule werde zu erheblichen Teilen auch von Schülerinnen und Schülern aus Dormagen besucht.

Man müsse sich deutlich machen, dass man den Maßstab nicht nach unten festlegen wolle, sondern nach oben. Im besten Fall orientierten sich Andere daran.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks schlug vor, den aus seiner Sicht verzichtbaren temporären Arbeitsstreifen aus dem Beschluss auszunehmen.

 

Im Folgenden diskutierten die Mitglieder des Beirates über die Formulierung eines Beschlusses in dieser Sache, der eine Verschiebung der Sportanlage zur Verringerung des Eingriffs in die Streuobstwiese und eine Verschiebung nach Norden umfassen solle.

 

Herr Schmitz betonte, dass bei einer Verschiebung nach Norden der Eingriffsbereich in die Streuobstwiese nur ebenfalls verschiebe, im Wesentlichen in der Fläche aber gleich bleibe.

 

Herr Schütz wies auf noch ausstehende Gespräche mit dem Schulträger hin. Ob und inwieweit die Flächen nördlich der Planung noch benötigt würden, sei noch offen.

 

Herr Steves erklärte, dass er eine Verschiebung nach Westen und das Hinterfragen des Arbeitsstreifens notiert habe. Dies müsse mit den Fachplanern besprochen werden. Eine deutliche Verschiebung nach Norden über die heutige Südbegrenzung hinaus halte er nicht für begründbar, da die Anlage hier auf dem alten Standort liege. Eine Verschiebung um etwa vier Meter halte er für möglich.

 

Beiratsmitglied Dr. Wahode sprach sich gegen eine weitere Diskussion der Details aus. Sie schlug vor, der Planung zuzustimmen, dies mit möglichst wenig Eingriff in Natur und Landschaft.

 

Beiratsmitglied Arndt schlug vor, eine Verschiebung nach Norden und Westen so weit wie möglich aufzunehmen.

 

Herr Steinmetz erklärte, dass hiergegen keine Bedenken bestünden.

 

Vorsitzender Lechner fasste zusammen, dass sichergestellt werden müsse, dass der Geschützte Landschaftsbestandteil möglichst wenig in Anspruch genommen werde. Die weiteren Bereiche seien ohnehin keine besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft und unterlägen nicht der Beschlussfassung.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Arndt nach der Festlegung der Kompensationsflächen erläuterte Herr Steinmetz, dass man derzeit noch in der Prüfung sei.

 

Vorsitzender Lechner wies darauf hin, dass diese relativ nah am Ort angelegt werden müssten, und nicht durch Ersatzgeld abgegolten werden dürften.

 

Herr Steinmetz bestätigte dies unter Hinweis auf seine einleitende Erklärung.

 

Vorsitzender Lechner bat daraufhin um Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung, dass der Geschützte Landschaftsbestandteil so gering wie möglich in Anspruch genommen werde.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.