Beschluss:

Der kath. Kirchengemeinde St. Jakobus in Jüchen wird für die Erweiterung des Kindergartens im Zuge des Ausbaus der Plätze für Kinder unter 3 Jahren ein Kreiszuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt 50 % der anerkennungsfähigen Kosten, die die zuwendungsfähigen Ausgaben der Landesförderung übersteigen, abzüglich der verbleibenden Rücklagen der Tageseinrichtung (übersteigende Kosten 22.642,00 € x 50 %, abzügl. verbleibende Rücklagen 0,00 € = Kreiszuschuss 11.321,00 €). Vorbehaltlich der Überprüfung der vom Träger angegebenen Rücklage beträgt der Kreiszuschuss 11.321,00 €.

Die Mittel stehen im Haushalt 2008 im Produktplan 060 361 010 zur Verfügung.

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste ohne weitere Aussprache den folgenden Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig