Betreff
Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, FDP und UWG vom 12.04.2021 zur Digitalen Teilhabe in den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/0559/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Als wegen der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 der Präsenzunterricht an den Schulen durch Lernen auf Distanz ersetzt werden musste, hat sich gezeigt, das Lehrkräfte in hohem Maße auf die Nutzung ihrer privaten Endgeräte angewiesen waren und bedürftige Schülerinnen und Schüler häufig nicht über geeignete mobile Endgeräte verfügten.

 

In seiner Sitzung am 01.10.2020 hat der Schulausschuss über die Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte sowie bedürftige Schülerinnen und Schüler beraten.

 

Die Verwaltung wurde gebeten für die bedürftigen Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Förderschulen sowie für die Lehrkräfte dieser Schulform  iPads zu beschaffen. Über ein unkompliziertes Ausleihverfahren haben die Schülerinnen und Schüler die Endgeräte erhalten.

 

Der Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, FDP, UWG/freie Wähler-Zentrum vom 12.04.2021 ist als Anlage beigefügt.

 

Zu der Anfrage der Fraktionen der CDU, FDP, UWG/freie Wähler-Zentrum vom 12.04.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1.    Sind die Förderschulen mit dem erforderlichen Equipment ausgestattet um bei Bedarf auch erfolgreich Distanzunterricht durchführen zu können?

 

2.    Falls nein, was wird benötigt und gibt es dazu schon eine Planung?

 

 

 

Die Verwaltung hat inzwischen 761 iPads für die kreiseigenen Förderschulen, davon für Schülerinnen und Schüler 480 und 281 Geräte für Lehrkräfte angeschafft und den Schulen zur Ausleihe zur Verfügung gestellt.

Das zur Verfügung gestellte Equipment zur Erteilung von Distanzunterricht ist in ausreichender Anzahl vorhanden. Allerdings werden die digitalen Geräte nicht von allen bedürftigen Schülerinnen und Schülern abgerufen.

Die Schulen fordern teilweise noch weitere Klassensätze, um Apps und Videokonferenzen vor Ort im Präsenzunterricht einzuüben. Teilweise wünschen LehrerInnen für die Bedienung ihre IPADs eine Tastatur, Mouse, einen Adapter zum Anschluss an Monitore, da das Arbeiten mit dem IPad  wegen der kleinen Bildschirmfläche, hauptsächlich bei der Erstellung von Gutachten zu anstrengend ist.

 

Der Bedarf könnte aus den nicht abgerufenen digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler gedeckt werden. Eine Finanzierung über das Schulbudget ist außerdem möglich.

 

Die Schulleitungen berichten, dass eine stärkere Internetverbindung mit höherer Leistung notwendig sei, sowohl in den Schulen als auch in den Familien der Schülerinnen und Schüler zu Hause. Dass einige Haushalte nicht mit einer Internetverbindung oder WLAN ausgestattet sind, konnte die Verwaltung nicht verifizieren..

 

Die für alle Kreisschulen bereits in Auftrag gegebenen Anbindungen mit Glasfaserleitungen und der damit verbundenen erforderlichen Dienstleistungen liegen im Zeitplan und werden im Laufe des Jahres fertiggestellt sein.

 

Der DigitalPakt war eine Antwort des Bundes zur Lösung der in der Pandemie aufgetretenen Fragestellungen wie Unterricht fortgesetzt werden kann.

Damit ist jedoch nicht dauerhaft geklärt, wer für die technische Ausstattung der Schulen zuständig ist.

Der Rhein-Kreis Neuss favorisiert da Leasing von digitalen Geräten, da diese dann immer auf dem aktuellen technischen Stand sind.

 

 

 

 

3.    Zu wieviel Prozent werden die Lernmedien genutzt und mit welchen Lernschwerpunkten werden sie im Vergleich zum früheren analogen Unterricht eingesetzt?

 

 

Die Angaben zur prozentualen Nutzung der Lernmedien schwanken zwischen 20 und 80%

in Abhängigkeit der Motivation, technischen Affinität und den intellektuellen Fähigkeiten der Schülerschaft. Im Distanzlernen werden die Geräte vorwiegend für Videokommunikation, Übermittlung von Aufgaben und Arbeitsplänen, für die Fächer Deutsch, Mathematik, Leseförderung und Sport, genutzt.

Die Förderschulen berichten, dass Digitalisierung für eine zukunftsfähige Schule sehr wichtig ist, jedoch damit nicht alle pädagogischen Herausforderungen gemeistert werden können.

Das gilt insbesondere für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Bei der selbständigen Informationsaufnahme und bei der Sammlung und Bewertung von Wissensinhalten im Distanzunterricht können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuelle Einschränkungen haben, die auch nach Ansicht der Sonderpädagoginnen und –pädagogen die Möglichkeiten des Distanzlernens begrenzen.

 

 

 

4.    Falls Lernmedien nicht oder nicht intensiv genutzt werden, was ist der Grund dafür?

 

Die Schülerinnen und Schüler benötigen im Distanzunterricht im Umgang mit dem digitalen Endgerät intensive Unterstützung durch die Eltern. Schulleitungen behaupten, dass diese teilweise jedoch auch nicht in der Lage sind zu helfen und in einigen Haushalten ein verlässlicher und ausreichender Internetanschluss und Wlan fehlt.

Da die Geräte erst während der Pandemie angeschafft wurden, fehlt teilweise immer noch das Wissen wie mit den Geräten umgegangen werden kann.  Auch ist in der Schülerschaft teilweise die Einstellung zur Digitalisierung noch in der Entwicklung.