Beschlussempfehlung:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Als wegen der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020
der Präsenzunterricht an den Schulen durch Lernen auf Distanz ersetzt werden
musste, hat sich gezeigt, das Lehrkräfte in hohem Maße auf die Nutzung ihrer
privaten Endgeräte angewiesen waren und bedürftige Schülerinnen und Schüler
häufig nicht über geeignete mobile Endgeräte verfügten.
In seiner Sitzung am 01.10.2020 hat der
Schulausschuss über die Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte sowie
bedürftige Schülerinnen und Schüler beraten.
Die Verwaltung wurde gebeten für die bedürftigen
Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Förderschulen sowie für die
Lehrkräfte dieser Schulform iPads zu
beschaffen. Über ein unkompliziertes Ausleihverfahren haben die Schülerinnen
und Schüler die Endgeräte erhalten.
Der Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, FDP,
UWG/freie Wähler-Zentrum vom 12.04.2021 ist als Anlage beigefügt.
Zu der Anfrage der Fraktionen der CDU, FDP, UWG/freie
Wähler-Zentrum vom 12.04.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1.
Sind die Förderschulen mit dem erforderlichen Equipment ausgestattet um
bei Bedarf auch erfolgreich Distanzunterricht durchführen zu können?
2.
Falls nein, was wird benötigt und gibt es dazu schon eine Planung?
Die Verwaltung hat inzwischen 761 iPads für die
kreiseigenen Förderschulen, davon für Schülerinnen und Schüler 480 und 281 Geräte
für Lehrkräfte angeschafft und den Schulen zur Ausleihe zur Verfügung gestellt.
Das zur Verfügung gestellte Equipment zur Erteilung
von Distanzunterricht ist in ausreichender Anzahl vorhanden. Allerdings werden
die digitalen Geräte nicht von allen bedürftigen Schülerinnen und Schülern
abgerufen.
Die Schulen fordern teilweise noch weitere
Klassensätze, um Apps und Videokonferenzen vor Ort im Präsenzunterricht
einzuüben. Teilweise wünschen LehrerInnen für die Bedienung ihre IPADs eine
Tastatur, Mouse, einen Adapter zum Anschluss an Monitore, da das Arbeiten mit
dem IPad wegen der kleinen
Bildschirmfläche, hauptsächlich bei der Erstellung von Gutachten zu anstrengend
ist.
Der Bedarf könnte aus den nicht abgerufenen
digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler gedeckt werden. Eine
Finanzierung über das Schulbudget ist außerdem möglich.
Die Schulleitungen berichten, dass eine stärkere
Internetverbindung mit höherer Leistung notwendig sei, sowohl in den Schulen
als auch in den Familien der Schülerinnen und Schüler zu Hause. Dass einige Haushalte
nicht mit einer Internetverbindung oder WLAN ausgestattet sind, konnte die
Verwaltung nicht verifizieren..
Die für alle Kreisschulen bereits in Auftrag
gegebenen Anbindungen mit Glasfaserleitungen und der damit verbundenen
erforderlichen Dienstleistungen liegen im Zeitplan und werden im Laufe des
Jahres fertiggestellt sein.
Der DigitalPakt war eine Antwort des Bundes zur
Lösung der in der Pandemie aufgetretenen Fragestellungen wie Unterricht
fortgesetzt werden kann.
Damit ist jedoch nicht dauerhaft geklärt, wer für
die technische Ausstattung der Schulen zuständig ist.
Der Rhein-Kreis Neuss favorisiert da Leasing von
digitalen Geräten, da diese dann immer auf dem aktuellen technischen Stand
sind.
3.
Zu wieviel Prozent werden die Lernmedien genutzt und mit welchen
Lernschwerpunkten werden sie im Vergleich zum früheren analogen Unterricht eingesetzt?
Die Angaben zur prozentualen Nutzung der Lernmedien
schwanken zwischen 20 und 80%
in Abhängigkeit der Motivation, technischen
Affinität und den intellektuellen Fähigkeiten der Schülerschaft. Im
Distanzlernen werden die Geräte vorwiegend für Videokommunikation, Übermittlung
von Aufgaben und Arbeitsplänen, für die Fächer Deutsch, Mathematik,
Leseförderung und Sport, genutzt.
Die Förderschulen berichten, dass Digitalisierung
für eine zukunftsfähige Schule sehr wichtig ist, jedoch damit nicht alle pädagogischen
Herausforderungen gemeistert werden können.
Das gilt insbesondere für Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Bei der selbständigen Informationsaufnahme und bei
der Sammlung und Bewertung von Wissensinhalten im Distanzunterricht können
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuelle
Einschränkungen haben, die auch nach Ansicht der Sonderpädagoginnen und
–pädagogen die Möglichkeiten des Distanzlernens begrenzen.
4.
Falls Lernmedien nicht oder nicht intensiv genutzt werden, was ist der
Grund dafür?
Die Schülerinnen und Schüler benötigen im
Distanzunterricht im Umgang mit dem digitalen Endgerät intensive Unterstützung
durch die Eltern. Schulleitungen behaupten, dass diese teilweise jedoch auch
nicht in der Lage sind zu helfen und in einigen Haushalten ein verlässlicher
und ausreichender Internetanschluss und Wlan fehlt.
Da die Geräte erst während der Pandemie angeschafft
wurden, fehlt teilweise immer noch das Wissen wie mit den Geräten umgegangen
werden kann. Auch ist in der
Schülerschaft teilweise die Einstellung zur Digitalisierung noch in der
Entwicklung.