Betreff
Finanzierung von Maßnahmen zur Reduzierung der Grundwasserbetroffenheit im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
68/080/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Konjunkturpaket II

 

In der Sitzung der Grundwasserkommission des Kreistages am 02.04.2009 wurden die Kosten für die Realisierung des Bausteins „Kappung der Grundwasserspitzen“ dargelegt. Aus der Kostenschätzung des Büros von Prof. Düllmann ergeben sich rd. 2,2 Mio. € Investitionskosten und Betriebskosten in Höhe von rd. 190.000 € jährlich. Landrat Patt regte an, in den Städten Kaarst und Korschenbroich Grundsatzdiskussionen mit dem Ziel zu führen, ein geeignetes Finanzierungsmodell zur Finanzierung der Maßnahmen zur Kappung der Grundwasserspitzen zu entwickeln und Finanzierungsbeiträge aus der Bürgerschaft zu werben.

 

Zudem hat Landrat Patt sich dafür eingesetzt, für die bisher entwickelten umfangreichen Lösungsüberlegungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor „Hochgrundwasser“ Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Konjunkturpaketes zu eröffnen.

 

Zur Sitzung des Kreisausschusses am 21.01.2009 hatte die Verwaltung ein umfangreiches Arbeitspapier zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II vorgelegt. Darin enthalten war auch ein Baustein „Grundwasser“, der alle derzeit diskutierten Lösungsansätze zur Grundwasserproblematik enthalten hat. Nach dem Inkrafttreten des Zukunftsinvestitionsgesetzes vom 20. Februar 2009 zeichneten sich auch die Förderbereiche ab. Ein besonderes Augenmerk galt dabei dem Förderbereich „sonstige Infrastrukturinvestitionen“. Da die Förderfähigkeit der im Rahmen Patchwork-Lösung zur Reduzierung der Grundwasserbetroffenheit entwickelten Maßnahmen nicht offensichtlich aus den Förderrichtlinien hervorgeht, hat der Rhein-Kreis Neuss das mit der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen federführend befasste Innenministerium um eine Klärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit gebeten. Zwischenzeitlich hat das Innenministerium NRW die Auffassung bestätigt, dass die im Rahmen der Patchwork-Lösung vorgesehenen Maßnahmen prinzipiell „sonstige Infrastrukturinvestitionen“ sind, die mit Mitteln des Konjunkturpakets II gefördert werden können.

Die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen sowie die Bürgermeister der Städte Dormagen, Kaarst und Korschenbroich hat der Rhein-Kreis Neuss bereits mit Schreiben vom 03.07.2009 über den Sachstand informiert. Zuvor hatte Landrat Patt am 02.07.2009 mit Herrn Bürgermeister Moormann sowie Herrn Beigeordneten und Kämmerer Schultze über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II für Maßnahmen zur Lösung der Grundwasserproblematik informiert. Bereits mit Schreiben vom 04.05.2009 teilt Bürgermeister Dick dem Kreis mit, dass der Rat der Stadt Korschenbroich mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst hat, 80 % der Kosten durch die betroffenen Bürger und 20 % über den städtischen Haushalt zu tragen. Dieser Grundsatzbeschluss sei zuletzt bei der Beratung zum Haushalt 2009 bestätigt worden. Des Weiteren teilt Bürgermeister Dick mit, dass ein etwaiger Finanzbeitrag des Kreises den Bürgeranteil verringern würde. Die Stadt Kaarst hat den Betreff „Grundwasserspitzen im Stadtgebiet Kaarst“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 13.08.2009 gesetzt. Die Verwaltung wird über den Stand der Beratungen in der Sitzung des Kreisausschusses aktuell berichten.

 

Zulässigkeit von Satzungsmodellen zur Finanzierung hydraulischer Lösungen

 

In der letzten Sitzung der Grundwasserkommission am 02.04.2009 wurde der Rhein-Kreis Neuss gebeten noch einmal zu prüfen, ob eine Finanzierung hydraulischer Lösungen im Rahmen der Patchwork-Lösung unter besonderer Berücksichtigung des § 53 c Abs. 1 Landeswassergesetz rechtlich möglich ist. Mit Schreiben vom 20. Juli 2009 übersandte das MUNLV NRW dem Rhein-Kreis Neuss einen Aktenvermerk, in dem die Rechtsauffassung des Rhein-Kreises Neuss bestätigt wird, dass hydraulische Lösungen zur Beseitigung der Grundwasserproblematik nicht durch Benutzungsgebühren auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes finanziert werden können.

 

Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen

 

Mit Schreiben vom 17.02.2009 und 09.07.2009 hat Herr Landrat Patt Herrn Minister Uhlenberg gebeten, eventuelle Fördermöglichkeiten für die Realisierung der Maßnahmen zur Kappung von Grundwasserspitzen zu prüfen. Das Antwortschreiben von Herrn Minister Uhlenberg vom 27.07.2009 ist als Anlage beigefügt.