Betreff
Antrag der Stadt Jüchen auf Förderung einer Spielplatzgestaltung durch städtische Jugendliche in Jüchen-Hochneukirch
Vorlage
51/0599/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Jüchen erhält gemäß Position 6.2.4 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 30.000 € für die Spielplatzgestaltung durch städtische Jugendliche einen Zuschuss aus Mitteln des Landes von 18.000,00 €.

 

 


Sachverhalt:

Am 08.10.2019 hatte der Jugendhilfeausschuss auf Antrag der Stadt Jüchen beschlossen, für das Projekt „Einrichtung eines Temporären Bauspielplatzes in Jüchen-Hochneukirch“ aus Mitteln des Landes 18.000 € zu bewilligen. Der entsprechende Bewilligungsbescheid wurde mit Datum vom 31.10.2019 erteilt. Mit Schreiben vom 05.05.2021 hat Bürgermeister Zillikens nun den Antrag zurückgenommen, da für diese Vorhaben kein geeignetes städtisches Grundstück zur Verfügung steht.

 

Mit gleichem Datum hat die Stadt Jüchen nun einen Antrag auf Förderung einer Spielplatzgestaltung durch städtische Jugendliche gestellt, der als Anlage beigefügt ist.

In Kooperation zwischen hoch3 –Klassenfahrten und Gruppenprogramme gemeinnützige Unternehmensgesellschaft, der Stadt Jüchen und dem Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss soll im Schmölderpark in Jüchen-Hochneukirch eine Spielplatzgestaltung durch Jugendliche, hier in Form des Aufbaus eines neuen Spiel- und Klettergerätes, erfolgen. Gemäß dem als Anlage beigefügten Konzept übernimmt die Stadt Jüchen die Trägerschaft des Vorhabens, die pädagogische Leitung liegt bei hoch3.

Die Gesamtkosten sind von der Stadt Jüchen mit 30.000 € berechnet worden.

Hierzu beantragt die Stadt eine Bezuschussung in Höhe von 18.000 € als Festbetrag als Alternative zu der ursprünglichen Projektförderung nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.4., aus Jahr 2021.

Als Fördermaßnahmen werden hier zeitlich begrenzte Sonderveranstaltungen mit Modellcharakter und Projekte anerkannt, die eine bestehende Kinder- und Jugendarbeit um die Bereiche schulbezogene Jugendarbeit, geschlechterdifferenzierte Angebote, Medienerziehung, interkulturelle Arbeit oder Partizipation ergänzen und erweitern. Die Projekte sollten unter der Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer so ausgerichtet werden, dass die Inhalte/Programme sich bei Erfolg und Bewährung in das kontinuierliche Programm übernehmen lassen.

Die Voraussetzung für eine Projektförderung gemäß Kreisjugendförderplan ist somit erfüllt.

 

Da der Rhein-Kreis Neuss in diesem Jahr einen höheren Zuschuss des Landes zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz erhalten hat, kann der komplette Betrag von 18.000,00 € hieraus bezahlt werden.