Betreff
Teilnahme der Ambulanz für Kinderschutz am Förderaufruf für den Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Vorlage
51/0600/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss begrüßt die Interessenbekundung der Evangelischen Jugend- und Familienhilfe gGmbH für die Ambulanz für Kinderschutz an dem Förderaufruf des MKFFI bezüglich des Ausbaus der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in NRW, bestätigt den entsprechenden Bedarf und wird sich an der Finanzierung des Eigenanteils beteiligen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die zusätzlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2022 einzuplanen.

 

 


Sachverhalt:

Die Ambulanz für Kinderschutz wurde im Jahr 1988 auf Initiative des Jugendhilfeausschusses der Stadt Neuss in Trägerschaft des Evangelischen Vereins für Jugend- und Familienhilfe e.V., jetzt Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH, gegründet. Die Finanzierung erfolgt über eine Umlage der an der Ambulanz für Kinderschutz beteiligten Jugendämter Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch und Neuss sowie dem Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss.

 

Die Ambulanz für Kinderschutz ist eine Fachberatungsstelle zur Thematik des sexuellen Missbrauchs, der Vernachlässigung und der Misshandlung Minderjähriger, die konfessionell ungebunden und kostenfrei für Bürger*innen, Fachkräften und für Institutionen der Kooperationspartner und Finanzierungsträger arbeitet.

 

Hierbei umfasst die Beratungstätigkeit mit dem Themenschwerpunkt sexueller Missbrauch/sexuell übergriffiges Verhalten ca. 75%. Zu den weiteren Kinderschutzthemen zählen unter anderem körperliche Misshandlung, Vernachlässigung und häusliche Gewalt. Die Themen können sich hierbei auch überschneiden. Der Beratungsbedarf steigt an, so dass weniger Zeit für die Beratung von Fachkräften und die Öffentlichkeitsarbeit bleibt.

 

Seit Bekanntwerden der schweren Vorfälle in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster ist die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt ein zentraler Schwerpunkt der Landesregierung. Der Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen ist ein bedeutsames Vorhaben. Das Landeskabinett hat im Dezember 2020 ein umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen, in dem der Ausbau der spezialisierten Beratung verankert ist.

 

Ziel des Förderaufrufes ist, dass Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, sowie deren Familien durch die spezialisierte Fachberatung passgenau psychosoziale Beratung und/oder Therapieangebote erhalten.

 

Primär soll der personelle Ausbau von neuen sowie bestehenden Beratungsangeboten und –Strukturen gefördert werden. Der bestehende Personalbestand der Ambulanz für Kinderschutz soll erhöht werden, um sowohl den Beratungsbedarf besser abdecken zu können, als auch im Sinne der kommunalen Präventionsstrategie die Netzwerkarbeit gegen sexualisierte Gewalt weiter auszubauen.

 

Insoweit kann durch die in Aussicht gestellte Förderung eine bessere personelle Ausstattung der Ambulanz für Kinderschutz, ein verbessertes Beratungsangebot für Betroffene, eine umfangreichere Beratung von Fachkräften, als auch eine Stärkung der kommunalen Präventionsketten erreicht werden.

 

In Abstimmung mit dem Bereich Jugend und Familie hat die Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH am 25.03.2021 ihre Interessenbekundung beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) im Umfang von 1,25 zusätzlichen Stellen eingereicht. Für den Fall, dass diese Interessenbekundung durch das Land berücksichtigt wird, ist ein entsprechender Beschluss des Kreisjugendhilfeausschusses erforderlich.

 

 

 

Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen

Die jährlichen regulären Kosten für die Ambulanz für Kinderschutz belaufen sich auf 33.425 € (Haushaltsjahr 2022).

 

Im Rahmen der Interessenbekundung an dem Förderaufruf des MKFFI bezüglich des Ausbaus der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in NRW wurden zusätzliche 1,25 VZÄ für die AKS beantragt. Durch die Fördermittel würden jährlich 80 % der Personalkosten gefördert, sodass eine Restfinanzierung für die an der Kooperationsvereinbarung mit der Ambulanz für Kinderschutz beteiligten Kommunen von 20 % verbleibt. Ausgehend von den Verteilgrundsätzen muss das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss von einer jährlichen zusätzlichen Belastung in Höhe von 3.483 € ausgehen.

 

Eine landesseitig positive Rückmeldung zur Interessenbekundung liegt aktuell noch nicht vor.

Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Förderzusage die zusätzlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2022 einplanen.