Betreff
1. Nachtrag zur Meldung der Gruppen und Gruppenformen, der Anzahl der Plätze für U3 und Ü3-Kinder und der Betreuungszeiten gemäß § 33 Abs. 4 in Verbindung mit § 38 KiBiz zum 15.03.2021 an das Landesjugendamt.
2. Ergänzung der Bedarfsplanung um die Städt. Kindertageseinrichtung Gartenstr. 38 in Jüchen
Vorlage
51/0607/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Änderungen zur Kenntnis und stimmt der Aufnahme der Städt. Kindertageseinrichtung Gartenstr. 38 in Jüchen in die Jugendhilfeplanung / Bedarfsplanung und der im Folgenden aufgeführten Meldung über KiBiz.web zum 15.03.2021 an das Landesjugendamt zu.

 

 


Sachverhalt:

Der Kreisjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.02.2021 über die Meldung an das Landesjugendamt zum 15.03.2021 beraten und entschieden.

1. Nach der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses hat sich die Bedarfslage bis 15.03.2021 für die Gruppenformen und Betreuungszeiten verändert. Veränderungen in einem nicht unerheblichen Maß wie z.B. bei Gruppenformen sind nach Maßgabe des Landesjugendamtes (LJA) dem Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) zur Kenntnis zu bringen.

        Veränderungen bei den Gruppenformen haben sich in folgenden Einrichtungen ergeben:

·         DRK-Kita Hochstraße 48a in Korschenbroich, Az. 42.21-418-20-8141.0

 

Beschluss im KJHA:                     GF I:  1     GF II:  2    GF III: 2   

Zum 15.03.20 gemeldet an LJA:              1            1               2

 

 

·         Städt. Kita Weststr. 24 in  Jüchen, Az. 42.21-418-20-3268.0

 

Beschluss im KJHA:                     GF I:  3     GF II:  1    GF III: 3   

Zum 15.03.20 gemeldet an LJA:              3              1              2

 

Die komplette Meldung an das Landesjugendamt zum 15.03.2021 ist als Anlage angefügt.

2. Darüber hinaus muss die Städt. Kindertageseinrichtung Gartenstr. 38 in Jüchen Hochneukirch in die Bedarfsplanung aufgenommen werden, damit eine Förderung nach § 38 Abs. 1 und 2. KiBiz erfolgen kann. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsunterlagen und der Sitzung war noch nicht geklärt, wann die Kindertageseinrichtung, die sich zurzeit im Bau befindet, ihren Betrieb aufnehmen wird. Nach den aktuellen Erkenntnissen wird dies voraussichtlich zum 01.03.2022 sein. Mit der Inbetriebnahme wird das Provisorium von der städt. Kindertageseinrichtung „Sausewind“ Weststraße 24 in Hochneukirch in die neue Kindertageseinrichtung umziehen, außerdem ist geplant, soweit ein Bedarf dafür besteht, zwei weitere Gruppen noch im Kindergartenjahr 2021/22 einzurichten.

In der Meldung zum 15.03.2021 über KiBiz.web an das Landesjugendamt ist die Kindertageseinrichtung Gartenstraße wie folgt berücksichtigt worden.