Sachverhalt:
Am 22.April 2021
ereignete sich auf dem Schrottplatzgelände ein Brand. Bei der Brandbekämpfung
hat die Untere Umweltbehörde des Rhein-Kreises Neuss die Einsatzkräfte fachlich
vor Ort unterstützt. Dabei wurde auch Umweltalarm ausgelöst.
Durch den Brand und
die Löscharbeiten sind schädliche Stoffe in die Umwelt gelangt. Messungen in der Luft wurden durchgeführt.
Dabei konnten nur Gerüche festgestellt werden. Die Messwerte waren im Bereich
der Nachweisgrenze und somit unkritisch.
Im benachbarten
Wohnbereich Auf dem Berg/An der Hecke wurden Partikelniederschläge
festgestellt. Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, Gartenmöbel und
Spielgeräte im Außenbereich mit Handschuhen und haushaltsüblicher Seifenlösung
zu reinigen. Wischproben wurden gezogen und analysiert. Dabei wurden keine
relevanten Emissionen nachgewiesen.
Vom abfließenden
Löschwasser wurden Proben gezogen. Das Löschwasser sammelte sich größtenteils
in zwei auf dem Nachbargrundstück befindlichen Entwässerungs-Bodenmulden, wo es
versickerte. Die Analysen der Proben vom abfließenden Löschwasser zeigten
erhebliche Überschreitungen von Prüf- und Schwellenwerten insbesondere bei
Schwermetallen und Kohlenwasserstoffen auf.
Auch aus den
Bodenmulden wurden Proben gezogen. Organoleptisch wurde in der Filterschicht
eine erhebliche Verunreinigung und ein stechender Geruch festgestellt.
Wasserwirtschaftlich
sind eine Schadensumfangsermittlung im Bereich der Bodenmulden, ein Austausch
der Filterschicht, eine ordnungsgemäße Entsorgung der verunreinigten
Filterschicht sowie die Errichtung und die Beprobung von Grundwassermessstellen
erforderlich. Dies ist ordnungsbehördlich veranlasst.
Ob sich aus den
Untersuchungen ein weitergehender Handlungsbedarf zum Grundwasserschutz ergibt,
hängt von den Ergebnissen ab.
Nach Beendigung der
Löscharbeiten und kriminalpolizeilicher Freigabe wurde vor Ort mit dem Ziel,
die bisherige Tätigkeit schnellstmöglich wieder aufzunehmen, bereits mit
Aufräumarbeiten begonnen. Dies wurde gestoppt und die Einschaltung eines
Gutachters zur Entwicklung eines Entsorgungskonzeptes aufgegeben. Dabei wurden
zwischenzeitlich bestätigte und weitgehend realisierte Entsorgungswege für
ausgebrannte Karossen und den Metallschrott aufgezeigt. Für die anderen
Abfallfraktionen (Brandschutt, Altreifen, Altbatterien) können die
Entsorgungswege erst nach Vorlage der Deklarationsanalytik und Recherche
geeigneter Entsorgungsanlagen festgelegt werden. Die Entsorgungswege werden
anschließend von der Unteren Umweltbehörde überwacht.
Nach Entfernung der
Brandrückstände ist eine Überprüfung des Betriebsgeländes nebst Probennahme aus
offenen Fugen, ähnlichen möglichen Versickerungsstellen und verunreinigtem
Untergrund nebst Untersuchung vorgesehen. Auch dies ist ordnungsbehördlich
veranlasst. Über etwaig notwendige weitere Maßnahmen wird aufgrund der
Untersuchungsergebnisse entschieden.
Die Brandstelle
befindet sich nicht in einer Wasserschutzzone, aber in deren Nähe. Deshalb
wurde vorsorglich das Wasserwerk Broichhof informiert.
In räumlicher Nähe
befinden sich mehrere private Trinkwasserbrunnen. Beeinträchtigungen der
Trinkwassergewinnung sind wegen Lage und/oder Entfernung zwar unwahrscheinlich,
gleichwohl wurde aus Gründen äußerster Vorsorge vom Gesundheitsamt empfohlen,
zurzeit nur gekauftes Wasser aus Flaschen zum Trinken zu verwenden und das
privat gewonnene Trinkwasser auf evtl. auftretende Veränderungen zu
kontrollieren. Eine erste Probennahme ist erfolgt; Ergebnisse werden in Kürze
erwartet und dann bewertet.
Mit dem
umweltrechtlichen Instrumentarium des Rhein-Kreises kann die gewerbliche
Nutzung der Fläche nicht untersagt werden. Die Umweltbehörde hat die Einhaltung
umweltrechtlicher Vorgaben im Visier und stellte erkannte Verstöße in der
Vergangenheit konsequent ab. Die gewerbliche Nutzung muss von der Stadt Neuss
als Untere Bauaufsichtsbehörde beschieden werden. Auf Anforderung wurde von
dort berichtet, dass die auch in der Vergangenheit erfolgten Bemühungen
anlässlich des Brandes intensiviert wurden.
Ergänzend führt die
Stadt Neuss Grunderwerbsverhandlungen.
Herr Landrat
Petrauschke, Frau Bürgermeisterin Baum und Herr Bürgermeister Breuer sind in
persönlichen Gesprächen, um Situationsverbesserungen zu erreichen.
Eine
Situationsverbesserung könnte auch durch eine Umgestaltung/Weiterentwicklung
des Areals erfolgen. Diese müsste von der Stadt Neuss als Belegenheitskommune
initiiert werden.