Betreff
Schlüssiges Konzept
Vorlage
50/0609/XVII/2021
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Wie bereits berichtet, wurde die Firma empirica mit der Erstellung des schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft beauftragt.

Die von empirica gewählte und vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 17.09.2020 (BGBl 522/20R) bestätigte Methode berücksichtigt ausschließlich die Angebotsmieten.

 

Um die Mietdaten des Rhein-Kreises Neuss schärfer abbilden zu können, ist empirica zusätzlich damit beauftragt worden, Daten zu nicht inserierten Mietangeboten im Rhein-Kreis Neuss auszuwerten. Hierzu wurden 30 Wohnungsunternehmen angeschrieben und darum gebeten, die von empirica zur Verfügung gestellte Abfragetabelle auszufüllen. Die eingegangenen Rückläufe stellen nach Auskunft von empirica auch in dieser Hinsicht eine gute Auswertungsgrundlage dar.

 

Die Firma empirica hat angekündigt, den Bericht in ca. sechs bis acht Wochen vorzulegen. Das schlüssige Konzept soll sodann im nächsten Ausschuss für Soziales und Wohnen beraten und dann im Kreistag beschlossen werden.