Betreff
Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons
Vorlage
40/0632/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

  1. Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderungen der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons gemäß der beigefügten Anlage ab dem 01.09.2021 zu beschließen.

 

  1. Zur Fortführung des Eintrittsverzichts wird die Verwaltung nach Ablauf des Jahres eine Evaluation vorlegen, damit über eine Fortführung des Eintrittsverzichts entschieden werden kann.

Sachverhalt:

Die Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten für die Sitzung des Finanzausschusses beantragt, der Finanzausschuss möge dem Kreistag empfehlen, die Erhebung der Eintrittskosten für die ständigen Sammlungen der Kreismuseen für das Haushaltsjahr 2021 mit sofortiger Wirkung zu allen Besuchszeiten für alle Menschen aufzuheben. Dementsprechend sollten die Ertragssachkonten in den entsprechenden Produkten angepasst werden. Als Begründung wurde u.a. angeführt, dass durch die Kostenfreiheit die Kreismuseen zu einem öffentlichen Raum werden, der allen Menschen zugangsfrei zur Verfügung steht und so von möglichst vielen Menschen in Anspruch genommen werden kann.

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 11.03.2021 wurde der Antrag einstimmig beschlossen und zur weiteren Beratung an den Kulturausschuss verwiesen (Beschluss-Nr. FI/20210311/Ö6).

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 09.06.2021 wurde dargelegt, dass eine Eintrittsfreiheit für das Kulturzentrum Sinsteden bereits seit dem 15.07.2018 besteht.

 

Da eine Trennung der Dauer- und Wechselausstellungen auch im Kreismuseum Zons ohne großen Bewachungsaufwand nicht möglich ist, soll die Eintrittsfreiheit auch auf die Wechselausstellungen ausgeweitet werden.

 

Der Kulturausschuss hat mit einer Gegenstimme beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, die Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kreiskulturzentrum Zons dahingehend zu ändern, dass für den Zeitraum vom 01.09.2021 für ein Jahr eine Eintrittsfreiheit in die Dauer- und Wechselausstellungen des Kreismuseums Zons vorgesehen und für die Entscheidung über die Fortführung des Eintrittsverzicht nach Ablauf eine Evaluation vorgelegt wird (Beschluss-Nr. KuA/20210609/Ö10.4). Die beabsichtigten Änderungen der Nutzungs- und Entgeltordnung sind als Anlage beigefügt.

 

Nach Ablauf eines Jahres wird dem Kulturausschuss in der Herbstsitzung eine Evaluation vorgelegt, damit dieser über die Fortführung des Einnahmeverzichts entscheiden und dem Kreistag bei Aufhebung der Eintrittsfreiheit eine Empfehlung aussprechen kann.

 

Ferner hat der Kulturausschuss einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, das Thema „Eintrittsfreiheit“ im Rahmen der Erstellung des interkommunalen Kulturentwicklungsplanes zu erörtern.