Betreff
Tischvorlage: Erlass der Elternbeiträge zur Hälfte für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege für die Monate März, April und Mai 2021
Vorlage
51/0640/XVII/2021
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden endgültigen Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden und nachdem die Bürgermeister aus Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen am 18.06.2021 im Rahmen einer Video-Konferenz dem Vorgehen bereits zugestimmt haben, folgende Regelung für die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 30.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege für die Inanspruchnahme von 

 

· Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII 
(KJHG) sowie §§ 1, 2, und 21 bis 24 KiBiz, 

 

· Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, 
und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1, 2 und 32 ff KiBiz, 

 

im und für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 30. Juni 2021.

Neben der bereits erfolgten Aussetzung der Beiträge im Jugendamtsbezirk für die Monate Januar und Februar 2021 werden die Beiträge für die Monate März, April und Mai 2021 jeweils zur Hälfte ausgesetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wurde. Entsprechend der angekündigten Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden geht der Jugendhilfeausschuss bei diesem Beschluss davon aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen die jeweils ausgesetzten Beiträge in den Monaten Januar bis Mai 2021 jeweils zur Hälfte übernimmt.

 


Sachverhalt:

Aufgrund der dramatischen Entwicklungen der Infektionszahlen im Rahmen der Corona-Pandemie waren alle Eltern bis zum 21.02.2021 aufgefordert, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, soweit die berufliche und private Situation dies ermöglichte. Darüber hinaus wurden die Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen um 10 Stunden pro Woche reduziert.

Seit dem 22.02.2021 sind alle Kinder wieder eingeladen, an den Betreuungsangeboten in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege teilzunehmen.

Die Reduzierung der wöchentlichen Betreuungszeiten in den Kindertageeinrichtungen wurde bis zum 07.06.2021 aufrechterhalten.

 

Da der Lockdown sehr lange angehalten hat und in Folge dessen das Betreuungsangebot nur reduziert zur Verfügung stand, wodurch die Eltern wiederum stark gefordert waren, ist die vollständige Erhebung der Elternbeiträge für den Zeitraum Januar bis Mai 2021 von vielen Eltern infrage gestellt worden. Nach intensiven Verhandlungen haben sich die kommunalen Spitzenverbände und das Land in der 24 Kalenderwoche darauf geeinigt, dass die Elternbeiträge pandemiebedingt für den Monat Februar zu 100 % erlassen werden und für die Monate März, April und Mai zu 50 %. Da das Kreisjugendamt bereits im Januar und Februar 2021 den Eltern die Elternbeiträge vollständig erlassen hat, wären lediglich die Beiträge für die Monate März, April und März 2021 um die Hälfte zu reduzieren.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 dem Kreistag einstimmig empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: