Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss stimmt dem Entwurf zur Änderung der Sportförderrichtlinien zu.
Sachverhalt:
Die
derzeitigen Sportförderrichtlinien sind am 01.01.1990 in Kraft getreten. Auf
Grund diverser Beschlüsse des Kreistages weicht die heutige Förderpraxis von
den immer noch geltenden Richtlinien ab. So wurden u. a. die Förderung der
Sportstätteninfrastruktur, der Anschaffung von Sportgeräten und ADV-Ausstattung
sowie der Geschäftsführertätigkeit eingestellt. Des Weiteren gibt es
Förderbereiche, die bis jetzt noch nicht in den Richtlinien enthalten sind, wie
z. B. der Schulsport. Bei einer Prüfung im Jahr 2008 hat das
Rechnungsprüfungsamt angeregt, die Sportförderrichtlinien der heutigen
Förderpraxis anzupassen.
Die Förderung von einmaligen Sondermaßnahmen ist über Ziffer 9 vorgesehen.
Ein Abgleich mit den Förderrichtlinien der Städte und Gemeinden hat
stattgefunden. Eine Überfinanzierung ist ausgeschlossen.
Der Entwurf einer überarbeiteten Fassung der Sportförderrichtlinien und ein
Merkblatt für den Übungsleiterzuschuss sind als Anlage beigefügt.