Betreff
Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern als Mitglieder des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschusses
Vorlage
68/0716/XVII/2021
Art
Bericht

Sachverhalt:

Gem. § 41 Abs. 5 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i.V.m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben den Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den kreisangehörigen Kommunen bestellt werden. Diese sind vom Ausschussvorsitzenden zu verpflichten.

Folgende Verpflichtungsformel, zu der die Mitglieder des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschusses durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetz beachten und meine Pflichten zum Wohle des Rhein-Kreises Neuss erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe).“