Sachverhalt:
Gem. § 41 Abs. 5 der
Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i.V.m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung
des Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben den
Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den kreisangehörigen
Kommunen bestellt werden. Diese sind vom Ausschussvorsitzenden zu verpflichten.
Folgende Verpflichtungsformel,
zu der die Mitglieder des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschusses durch
Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:
„Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetz beachten
und meine Pflichten zum Wohle des Rhein-Kreises Neuss erfüllen werde. (So wahr
mir Gott helfe).“