Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Am  29.06.2021 hat das Landeskabinett die Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2022 verabschiedet und diese anschließend den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme übermittelt.

Die originäre Finanzausgleichsmasse für das GFG 2022 beträgt nach der Mai-Steuerschätzung 2021 12,9 Milliarden Euro und liegt damit knapp 500 Millionen Euro über der originären Finanzausgleichsmasse aus dem GFG 2021. 

Für die Ableitung der Finanzausgleichsmasse maßgeblich sind die Verbundsteuereinnahmen des Landes für den Referenzzeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021, so dass die genannten Zahlen noch nicht als endgültig angesehen werden können.

Zur Stabilisierung der GFG-Zuwendungen stockt das Land NRW die Finanzausgleichsmasse im kommenden Jahr um voraussichtlich 931 Millionen Euro auf; die wiederum kreditierten Mittel werden den Gemeinden in späteren Haushaltsjahren im Wege eines Vorwegabzuges von einer dann wieder ansteigenden Verbundmasse abgezogen.

Die verteilbare Finanzausgleichsmasse liegt bei 14,04 Milliarden Euro, davon 12,03 Milliarden Euro als Schlüsselzuweisungen sowie 2,01 Milliarden Euro als pauschale, zweckgebundene Zuweisungen.

Die Schlüsselmasse für die Kreise beträgt 1,38 Milliarden Euro und erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 46 Millionen Euro.

Mit dem GFG 2022 wird nach drei Jahren wieder eine Grunddatenaktualisierung vorgenommen.

Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale wird um 30 Millionen Euro auf 170 Millionen Euro erhöht. Als eine neue Zuweisung ist eine kommunale Klima- und Forstpauschale vorgesehen, die allerdings wie die Aufwands- und Unterhaltungspauschale nicht den Gemeindeverbänden zu Gute kommen soll.

Die gemeinsame Stellungnahme von Landkreistag Nordrhein-Westfalen und Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen zu den Eckpunkten des GFG-Entwurfs 2022 erfolgte am 15.07.2021.

Die Eckpunkte sowie die Stellungnahme sind als Anlagen beigefügt.

Auf Grundlage der aktuellen Arbeitskreisrechnung vom 30.07.2021 stellen sich die Zahlungen auf der Grundlage des GFG 2022 für den Rhein-Kreis Neuss wie folgt dar:

 

Die  Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Kommunen steigen um 38%.

Der Rhein-Kreis Neuss erhält voraussichtlich 58.139.038 Euro und somit 11.832.343 Euro (25,55%) mehr an Schlüsselzuweisungen als 2021.

In 2022 steigen die Umlagegrundlagen voraussichtlich geringfügig um 0,74 %, was einem Betrag von rd. 5,7 Mio. Euro entspricht.

 

 

Die Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen sinkt laut Arbeitskreisrechnung zum GFG 2022 um rund 4,2 Mio. Euro und somit um 0,56 % gegenüber dem Vorjahr.

Der Allgemeinen Investitionspauschale für die Kommunen liegt die maßgebliche Bevölkerungszahl zum 31.12.2020 zu Grunde.

 

 

 

Die nicht umlagewirksame Aufwands-/Unterhaltspauschale (neu ab 2019) wird überproportional um fast 22 % erhöht, wobei die Erhöhung aus frei gewordenen Mitteln aufgrund ausgelaufener Beteiligung der Kommunen an den Zins- und Tilgungszahlungen des Sondervermögens zur Umsetzung des Gesetzes zur Sicherung der Beschäftigung und Stabilität in Deutschland erfolgt.

 

 

 

Die Sportpauschale entwickelt sich 2022 wie folgt:

 

 

 

Die finanzkraftunabhängig bereitgestellte Schul-/Bildungspauschale erfährt eine Erhöhung um rund 757 T. Euro.