Sachverhalt:

Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 30.06.2021 insgesamt 9.601 Geflüchtete.

Dies sind 436 Geflüchtete weniger als zum 31. März 2021 und 389 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 138 mehr als Ende Juni 2018 und 425 weniger als Ende Juni 2019 und 91 weniger als Ende Juni 2020. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 7.296 Geflüchtete und damit 272 weniger als zum letzten Stichtag am 31. März 2021 (30. Juni 2017: 5.428).

 

Die Zahl der Geflüchteten im laufenden Asylverfahren ist auf 901 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 237 Geflüchtete aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (dies gilt zurzeit für Syrien, Somalia und Eritrea). Aus Iran, Irak und Afghanistan, bei denen bisher nicht von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive spricht, kommen 327 Geflüchtete im laufenden Asylverfahren.

 

Aus diesen Herkunftsländern haben insgesamt 848 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 227 Personen gestiegen, gegenüber dem 30. Juni 2018 sind 101, gegenüber dem 30. Juni 2019 sind 60 Personen und gegenüber dem 30. Juni 2020 sind jeweils 1 Person/en mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Geflüchteter. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.

 

Die Zahl der Geflüchteten mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.404 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Zahlen der Geflüchteten im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 30. Juni 2021 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 bei.

 

Asylgeschäftsbericht des BAMF (Juni 2021):

 

Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Zahlen der Geflüchteten 11.699 gestellte Erst- und Folgeanträge im Juni 2021 gegenüber 11.756 im März 2021, 11.567 im Dezember 2020, 10.576 im September 2020, 5.576 im Juni 2020,  8.069 im März 2020, 9.851 im Dezember 2019, 12.536 im September 2019, 9.691 im Juni 2019, 12.762 im März 2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.

 

Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 65.062 im Juni 2021 abgebaut werden, im Juni 2020 waren 43.617 Verfahren anhängig, sodass hier ein Anstieg verzeichnet werden kann. Im Juni 2021 hat das BAMF 10.300 Entscheidungen getroffen, davon 5.145 positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im Juni 2021 49,9 %, im März 2021

23,4 %, im Dezember 2020 43,3 %, im September 2020 46,2 %, im Juni 2020 44,1 %, im März 2020  42,5 %, im Dezember 2019 40,3 %, im September 2019  37,7 % gegenüber 37 % im Juni 2019, 40,3 % im März 2019, 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 bei.

 

Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher Bleibeperspektive Syrien, Somalia und Eritrea (sowie aus den Ländern Iran, Irak und Afghanistan) ist als Anlage 4 beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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