Betreff
Sachstandsbericht Grundwasserstände
Vorlage
68/0774/XVII/2021
Art
Bericht

Sachverhalt:

Zuletzt wurde in der 2. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 10.06.2021 berichtet. Danach hat sich der Sachstand wie folgt entwickelt:

 

Vorbemerkung:

 

Der beschleunigte Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung wirkt sich auf die Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier aus. Die neuen Randbedingungen, die sich aus dem Szenario „vorzeitiger Braunkohleausstieg aufgrund der Leitentscheidung 2021“ ergeben, werden in das Reviermodell eingegeben. Das Reviermodell umfasst verschiedene Grundwassermodelle, mit denen die Grundwasserströmungsverhältnisse im Rheinischen Braunkohlenrevier abgebildet werden. Berücksichtigt werden die zu erwartenden Sümpfungswassermengen für die Tagebaue Garzweiler, Hambach und Inden. Das kalibrierte Modell dient der Prognostizierung der zu erwartenden Sümpfungswassermengen durch den Tagebaubetrieb sowie private und gewerbliche Entnehmer und den damit verbundenen Einfluss auf die modellierten Grundwasserleiter. Es wird damit gerechnet, dass das aktualisierte Reviermodell nicht vor Mitte 2022 vorliegt.
Die untere Wasserbehörde ist in einem engen Austausch mit dem Erftverband, und anderen Akteuren in der Wasserwirtschaft, um wasserwirtschaftliche Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren, um darauf reagieren zu können. Nach Vorlege des Reviermodells sowie einer Bewertung durch die einschlägigen Fachkreise wird die untere Wasserbehörde gemeinsam mit den betroffenen Kommunen und Gewässerunterhaltungspflichtigen Konsequenzen prüfen. Zum einen ist zu prüfen, ob und wann Maßnahmen zur Trockenhaltung von Gebäuden notwendig sind und welche Auswirkungen sich für Konzepte zur Optimierung der Gewässerunterhaltung ergeben.

Kappung der Grundwasserspitzen in Korschenbroich

Seit dem 11.06.2021 wurden die Einschaltwerte an keiner für die Kappungsmaßnahmen maßgeblichen Steuergrundwassermessstelle erreicht, so dass eine „Kappung von Grundwasserspitzen“ nicht erforderlich war.

Fortführung der Grundwasserkappungsmaßnahmen

Mit Schreiben vom 21.06.2021 hat der Erftverband bei der unteren Wasserbehörde die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Fortführung der Kappungsmaßnahmen bis zum 31.12.2031 beantragt. Die untere Wasserbehörde hat die Träger öffentlicher Belange, deren Belange von den Kappungsmaßnahmen betroffen sein können, beteiligt. Das Stellungnahmeverfahren ist nun abgeschlossen. Derzeit erfolgt die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen.

Kappung der Grundwasserspitzen in Dormagen-Gohr

Der Sachstand zu den geplanten Maßnahmen in Gohr ist unverändert.

Nordkanal

Der Sachstand ist seit dem 11.06.2021 unverändert.