Sachverhalt:
Zuletzt wurde in der 2. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am
10.06.2021 berichtet. Danach hat sich der Sachstand wie folgt entwickelt:
Vorbemerkung:
Der beschleunigte
Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung wirkt sich auf die Wasserwirtschaft im
Rheinischen Revier aus. Die neuen Randbedingungen, die sich aus dem Szenario
„vorzeitiger Braunkohleausstieg aufgrund der Leitentscheidung 2021“ ergeben,
werden in das Reviermodell eingegeben. Das Reviermodell umfasst verschiedene
Grundwassermodelle, mit denen die Grundwasserströmungsverhältnisse im
Rheinischen Braunkohlenrevier abgebildet werden. Berücksichtigt werden die zu
erwartenden Sümpfungswassermengen für die Tagebaue Garzweiler, Hambach und
Inden. Das kalibrierte Modell dient der Prognostizierung der zu erwartenden
Sümpfungswassermengen durch den Tagebaubetrieb sowie private und gewerbliche
Entnehmer und den damit verbundenen Einfluss auf die modellierten Grundwasserleiter.
Es wird damit gerechnet, dass das aktualisierte Reviermodell nicht vor Mitte
2022 vorliegt.
Die untere Wasserbehörde ist in einem engen Austausch mit dem Erftverband, und
anderen Akteuren in der Wasserwirtschaft, um wasserwirtschaftliche Entwicklungen
frühzeitig zu identifizieren, um darauf reagieren zu können. Nach Vorlege des
Reviermodells sowie einer Bewertung durch die einschlägigen Fachkreise wird die
untere Wasserbehörde gemeinsam mit den betroffenen Kommunen und
Gewässerunterhaltungspflichtigen Konsequenzen prüfen. Zum einen ist zu prüfen,
ob und wann Maßnahmen zur Trockenhaltung von Gebäuden notwendig sind und welche
Auswirkungen sich für Konzepte zur Optimierung der Gewässerunterhaltung
ergeben.
Kappung der Grundwasserspitzen in Korschenbroich
Seit
dem 11.06.2021 wurden die Einschaltwerte an keiner für die Kappungsmaßnahmen
maßgeblichen Steuergrundwassermessstelle erreicht, so dass eine „Kappung von
Grundwasserspitzen“ nicht erforderlich war.
Fortführung der Grundwasserkappungsmaßnahmen
Mit
Schreiben vom 21.06.2021 hat der Erftverband bei der unteren Wasserbehörde die
Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Fortführung der
Kappungsmaßnahmen bis zum 31.12.2031 beantragt. Die untere Wasserbehörde hat
die Träger öffentlicher Belange, deren Belange von den Kappungsmaßnahmen
betroffen sein können, beteiligt. Das Stellungnahmeverfahren ist nun
abgeschlossen. Derzeit erfolgt die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen.
Kappung der Grundwasserspitzen in Dormagen-Gohr
Der
Sachstand zu den geplanten Maßnahmen in Gohr ist unverändert.
Nordkanal
Der Sachstand ist seit dem 11.06.2021 unverändert.