Betreff
Über-/und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 53 KrO in Verbindung mit § 83 GO NRW
Vorlage
20/0805/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die im ersten Verzeichnis 2021 dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 53 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, soweit der Kreistag keine andere Regelung trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Kreistages; im Übrigen sind sie dem Kreistag zur Kenntnis zu bringen.

 

Gemäß der Bewirtschaftungsregeln zum Haushalt 2021 des Rhein-Kreises Neuss  sind im Einzelfall folgende Beträge als unerheblich anzusehen:

 

a)    bei freiwilligen Ausgaben bis             15.000,00 EUR

b)   bei Pflichtausgaben bis                  250.000,00 EUR

 

 

Über die im Haushaltsjahre 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde für 2021 das erste Verzeichnis erstellt.

 

Es handelt sich unter a) um Mehraufwendungen/-auszahlungen, die der Genehmigung des Kreistages bedürfen und unter b) um Mehraufwendungen/-auszahlungen, die vom Kämmerer bereits genehmigt wurden und dem Kreistag zur Kenntnis zu bringen sind.