Betreff
Künftige Verwaltungsorganisation SGB II, Gesetzesänderungen und finanzielle Auswirkungen im SGB II und SGB XII, Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und Kosten der Unterkunft im SGB II
Vorlage
50/112/2008
Art
Bericht

1.) Künftige Verwaltungsorganisation SGB II

 

In einer Sonderkonferenz am 14.07.2008 haben die Arbeits- und Sozialminister der Länder zur künftigen Verwaltungsorganisation im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Grundgesetzänderung zur Absicherung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in den ARGEn von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen beschlossen. Die bislang diskutiere Möglichkeit zur Bildung eines „Kooperativen Jobcenters“ und das Modell einer Bundesauftragsverwaltung kommen somit nicht zum tragen. Bis Ende August soll ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt werden.

 

Die gut aufgebauten Strukturen der ARGE Rhein-Kreis Neuss bleiben aufgrund dieses Ergebnisses erfreulicherweise bewahrt.

 

Ein Rundschreiben des Landkreistages NRW zu diesem Thema vom 15.07.2008 ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

2.) Gesetzesänderungen und finanzielle Auswirkungen im SGB XII und SGB II

 

a.) Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II

 

Der Bund beteiligt sich an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung in NRW mit derzeit 28,6%. Die Anpassungsformel der Bundesbeteiligung, welche sich nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften richtet (sinkt bundesweit die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, sinkt auch der Bundesanteil), wurde nunmehr durch Änderungsgesetz unbefristet festgeschrieben.

 

Seitens der kommunalen Träger wurde bis zuletzt darauf gedrängt, den Aufwand als Bezugsgröße in die Anpassungsformel einzubeziehen. Diese Forderung wurde insbesondere vor dem Hintergrund steigender Energie- und Nebenkosten die zu höheren Aufwendungen im Einzelfall führen, gestellt. Diese werden mit der jetzigen Regelung zwar auch vom Bund durch seinem Anteil entsprechend mitgetragen; insgesamt haben die Aufwendungen jedoch keinen Einfluss auf die Höhe des Anteils. Eine Abnahme der Bedarfsgemeinschaften infolge von möglichen Rechtsänderungen (Zusammenlegung von Bedarfsgemeinschaften –wie zuletzt bei den U25-jährigen–) würden bei ggf. gleichbleibenden Aufwendungen bei dieser Neuregelung zu einer Kürzung des Bundesanteils führen. Seitens des Landkreistages werden nach ersten Berechnungen Absenkungen des Bundesanteils von 3%-Punkten prognostiziert. Eine Absenkung des Bundesanteils um 3% hätte bei einem Aufwandsvolumen von 65,14 Mio. € eine um rd. 2 Mio. € verminderte Einnahme zur Folge.

 

b.) Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Bislang beteiligte sich der Bund an den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit einem Festbetrag. Die Verteilung der jährlichen Beteiligung richtete sich dabei an den landesweiten Vorjahresnettoaufwendungen der Grundsicherung. In 2008 erhielt der Rhein-Kreis Neuss 2.027.362 € (2006 = 1.960.989,89 €; 2007 = 2.030.188 €)

 

Nunmehr wurde dieser Festbetrag durch eine %-Beteiligung ersetzt. Während ein seinerzeitiger Referentenentwurf eine Beteiligung von 7,1% an den Nettoaufwendungen des Vorvorjahres vorsah (Erläuterungen hierzu erfolgten bereits in den vorangegangenen Sitzungen, zuletzt am 07.11.2007), ist tatsächlich nun eine prozentual gestaffelte Kostenverteilung in Höhe von zunächst 13% für 2009 vorgesehen, die bis zum Jahr 2012 jährlich um 1% erhöht wird. Ab dem Jahr 2012 beträgt die Bundesbeteiligung 16%.

 

Diese Regelung bleibt hinter der Forderung des Deutschen Landkreistages von mindestens 20%, stellt jedoch einen Kompromiss zwischen den Vorstellungen des Bundes und der Länder dar.

 

Insbesondere im Hinblick auf die demographische Entwicklung wird die prozentuale Regelung seitens der Verwaltung als positiv erachtet. So verringerte sich der Bundesanteil in den vergangenen Jahren im Verhältnis deutlich, durch einen gleichbleibenden Festbetrag jedoch steigenden Kosten.

 

Nach den Planungen des Fachamtes, wird aufgrund der neuen Regelung für 2009  eine Bundesbeteiligung von rd. 1,8 Mio. € erwartet. Aufgrund der zu erwartenden immer weiter steigenden Kosten in diesem Bereich, wird die Beteiligung in 2010 mit 14% wieder auf rd.           2 Mio. € ansteigen – wobei dies neben der 1% Erhöhung auch auf ein deutlich gestiegenes Brutto zurückzuführen sein wird.

 

c.) Anteil Wohngeld

 

Neben der Beteiligung des Bundes erhält der Kreis eine Erstattung des Landes.

Die Gesamthöhe der Zuweisungen resultiert  aus der sich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ergebenen Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben. Während die gesetzlich festgeschriebene Gesamthöhe in 2007 insgesamt 350 Mio. € betrug, minderte sie sich in 2008 auf 303,666 Mio. €. Dies hat zur Folge, dass im Vergleich zum Vorjahr in 2008 ein um 0,69 Mio. € geringerer Betrag  erwarten wird.   In 2007 wurden seinerzeit 5.272.172,03 € vereinnahmt.

 

Im Vermittlungsverfahren zur Wohngeldnovelle wurde verabredet, dass die zu berücksichtigenden Miethöchstbeträge und die Wohngeldtabellenwerte zum 01.01.2009 angehoben und eine Heizkostenkomponente eingeführt werden soll. Durch diese Regelung besteht für bestimmte Leistungsbezieher die Möglichkeit vom SGB II / SGB XII ins Wohngeld zu wechseln. Inwieweit sich diese Regelung finanziell bemerkbar macht, bleibt zurzeit abzuwarten.

 

 

3 ) Entwicklung Zahl der Bedarfsgemeinschaften und Kosten der Unterkunft einschließlich einmaliger Leistungen im SGB II

 

 

2007

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Aufwand

5.270.583*

5.759.829

5.641.136

5.623.514

5.744.544

5.526.594

Bedarfsgemeinschaften

14.558

14.611

14.642

14.760

14.689

14.514

Fortgeschr. 1. Monat

14.894

15.012

15.086

15.100

14.978

14.943

Fortgeschr. 2. Monat

15.035

15.133

15.167

15.147

15.054

14.980

Fortgeschr. 3. Monat

15.042

15.143

15.181

15.159

15.053

14.980

 

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

Gesamt

5.562.301

5.598.779

5.489.203

5.499.098

5.583.889

5.845.612

67.145.081

14.473

14.404

14.133

14.225

14.225

14.138

 

14.804

14.720

14.603

 

 

 

 

14.853

14.801

 

 

 

 

 

14.876

 

 

 

 

 

 

 

 

Während die Monatsangaben einschließlich November jeweils die Aufwendungen vom 16. des Vormonats bis zum 15. des laufenden Monats einschließen, wurden im Dezember 2007 die Aufwendungen bis zum 31.12. kumuliert (Abgrenzung des Aufwandes ist buchungstechnisch notwendig).

 

Seitens des Bundes wurden für 2007 31,2% (20,389 Mio. €) für die Kosten der Unterkunft erstattet. Im Rahmen der Wohngeldverteilung des Landes erhielt der Rhein-Kreis Neuss  5,272 Mio. €.

 

 

Für die Monate Januar - Juli 2008 hat der Rhein-Kreis Neuss bislang folgende Aufwendungen zu tragen bzw. nachstehende Bundesbeteilung (28,6%) vereinnahmt:

 

2008

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

 

Aufwand:    

Ansatz: 67.006.000 €

5.176.272*

5.666.948

5.584.336

5.539.212

5.620.707

5.492.544

Bedarfsgemeinschaften

14.192

14.229

14.294

14.312

14.215

14.112

Fortgeschr. 1. Monat

14.655

14.705

14.711

 

 

 

Fortgeschr. 2. Monat

14.762

14.821

 

 

 

 

Fortgeschr. 3. Monat

14.797

 

 

 

 

 

 

Bundesbeteiligung:

Ansatz: 18.630.000 €

1.469.435

1.571.087

1.561.130

1.545.334

1.561.046

1.537.369

Nettoansatz: 48.376.000 €

3.706.837

4.095.861

4.023.206

3.993.878

4.059.661

3.955.175

 

2008

Juli

 

Gesamt

 

Aufwand:    

Ansatz: 67.006.000 €

5.606.640

 

38.686.659

Bedarfsgemeinschaften

 

 

 

Fortgeschr. 1. Monat

 

 

 

Fortgeschr. 2. Monat

 

 

 

Fortgeschr. 3. Monat

 

 

 

 

Bundesbeteiligung:

Ansatz: 18.630.000 €

1.562.609

 

10.808.010

Nettoansatz: 48.376.000 €

4.044.031

 

27.878.649

 

*Es handelt sich dabei um die Aufwendungen für den Zeitraum 01.01. -15.01.2008.

** Datenstand 30.01.2008