1.) Künftige
Verwaltungsorganisation SGB II
In
einer Sonderkonferenz am 14.07.2008 haben die Arbeits- und Sozialminister der
Länder zur künftigen Verwaltungsorganisation im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Grundgesetzänderung zur
Absicherung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in den ARGEn von Bundesagentur
für Arbeit und Kommunen beschlossen. Die bislang diskutiere Möglichkeit zur
Bildung eines „Kooperativen Jobcenters“ und das Modell einer
Bundesauftragsverwaltung kommen somit nicht zum tragen. Bis Ende August soll
ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt werden.
Die
gut aufgebauten Strukturen der ARGE Rhein-Kreis Neuss bleiben aufgrund dieses
Ergebnisses erfreulicherweise bewahrt.
Ein
Rundschreiben des Landkreistages NRW zu diesem Thema vom 15.07.2008 ist als
Anlage beigefügt.
2.) Gesetzesänderungen
und finanzielle Auswirkungen im SGB XII und SGB II
a.)
Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II
Der
Bund beteiligt sich an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung in NRW
mit derzeit 28,6%. Die Anpassungsformel der Bundesbeteiligung, welche sich nach
der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften richtet (sinkt bundesweit die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften, sinkt auch der Bundesanteil), wurde nunmehr durch
Änderungsgesetz unbefristet festgeschrieben.
Seitens
der kommunalen Träger wurde bis zuletzt darauf gedrängt, den Aufwand als
Bezugsgröße in die Anpassungsformel einzubeziehen. Diese Forderung wurde
insbesondere vor dem Hintergrund steigender Energie- und Nebenkosten die zu
höheren Aufwendungen im Einzelfall führen, gestellt. Diese werden mit der jetzigen
Regelung zwar auch vom Bund durch seinem Anteil entsprechend mitgetragen;
insgesamt haben die Aufwendungen jedoch keinen Einfluss auf die Höhe des
Anteils. Eine Abnahme der Bedarfsgemeinschaften infolge von möglichen
Rechtsänderungen (Zusammenlegung von Bedarfsgemeinschaften –wie zuletzt bei den
U25-jährigen–) würden bei ggf. gleichbleibenden Aufwendungen bei dieser
Neuregelung zu einer Kürzung des Bundesanteils führen. Seitens des
Landkreistages werden nach ersten Berechnungen Absenkungen des Bundesanteils
von 3%-Punkten prognostiziert. Eine Absenkung des Bundesanteils um 3% hätte bei
einem Aufwandsvolumen von 65,14 Mio. € eine um rd. 2 Mio. € verminderte
Einnahme zur Folge.
b.)
Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Bislang
beteiligte sich der Bund an den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung mit einem Festbetrag. Die Verteilung der jährlichen
Beteiligung richtete sich dabei an den landesweiten Vorjahresnettoaufwendungen
der Grundsicherung. In 2008 erhielt der Rhein-Kreis Neuss 2.027.362 € (2006 =
1.960.989,89 €; 2007 = 2.030.188 €)
Nunmehr
wurde dieser Festbetrag durch eine %-Beteiligung ersetzt. Während ein
seinerzeitiger Referentenentwurf eine Beteiligung von 7,1% an den Nettoaufwendungen
des Vorvorjahres vorsah (Erläuterungen hierzu erfolgten bereits in den
vorangegangenen Sitzungen, zuletzt am 07.11.2007), ist tatsächlich nun eine
prozentual gestaffelte Kostenverteilung in Höhe von zunächst 13% für 2009
vorgesehen, die bis zum Jahr 2012 jährlich um 1% erhöht wird. Ab dem Jahr 2012
beträgt die Bundesbeteiligung 16%.
Diese
Regelung bleibt hinter der Forderung des Deutschen Landkreistages von
mindestens 20%, stellt jedoch einen Kompromiss zwischen den Vorstellungen des
Bundes und der Länder dar.
Insbesondere
im Hinblick auf die demographische Entwicklung wird die prozentuale Regelung
seitens der Verwaltung als positiv erachtet. So verringerte sich der
Bundesanteil in den vergangenen Jahren im Verhältnis deutlich, durch einen
gleichbleibenden Festbetrag jedoch steigenden Kosten.
Nach
den Planungen des Fachamtes, wird aufgrund der neuen Regelung für 2009 eine Bundesbeteiligung von rd. 1,8 Mio. €
erwartet. Aufgrund der zu erwartenden immer weiter steigenden Kosten in diesem
Bereich, wird die Beteiligung in 2010 mit 14% wieder auf rd. 2 Mio. € ansteigen – wobei dies
neben der 1% Erhöhung auch auf ein deutlich gestiegenes Brutto zurückzuführen
sein wird.
c.)
Anteil Wohngeld
Neben
der Beteiligung des Bundes erhält der Kreis eine Erstattung des Landes.
Die
Gesamthöhe der Zuweisungen resultiert
aus der sich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vierten Gesetzes für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ergebenen Landesersparnis bei den
Wohngeldausgaben. Während die gesetzlich festgeschriebene Gesamthöhe in 2007
insgesamt 350 Mio. € betrug, minderte sie sich in 2008 auf 303,666 Mio. €. Dies
hat zur Folge, dass im Vergleich zum Vorjahr in 2008 ein um 0,69 Mio. €
geringerer Betrag erwarten wird. In 2007 wurden seinerzeit 5.272.172,03 €
vereinnahmt.
Im
Vermittlungsverfahren zur Wohngeldnovelle wurde verabredet, dass die zu
berücksichtigenden Miethöchstbeträge und die Wohngeldtabellenwerte zum
01.01.2009 angehoben und eine Heizkostenkomponente eingeführt werden soll.
Durch diese Regelung besteht für bestimmte Leistungsbezieher die Möglichkeit
vom SGB II / SGB XII ins Wohngeld zu wechseln. Inwieweit sich diese Regelung
finanziell bemerkbar macht, bleibt zurzeit abzuwarten.
3 ) Entwicklung Zahl der
Bedarfsgemeinschaften und Kosten der Unterkunft einschließlich einmaliger
Leistungen im SGB II
2007 |
Januar |
Februar |
März |
April |
Mai |
Juni |
Aufwand |
5.270.583* |
5.759.829 |
5.641.136 |
5.623.514 |
5.744.544 |
5.526.594 |
Bedarfsgemeinschaften |
14.558 |
14.611 |
14.642 |
14.760 |
14.689 |
14.514 |
Fortgeschr. 1. Monat |
14.894 |
15.012 |
15.086 |
15.100 |
14.978 |
14.943 |
Fortgeschr. 2. Monat |
15.035 |
15.133 |
15.167 |
15.147 |
15.054 |
14.980 |
Fortgeschr. 3. Monat |
15.042 |
15.143 |
15.181 |
15.159 |
15.053 |
14.980 |
Juli |
August |
September |
Oktober |
November |
Dezember |
Gesamt |
5.562.301 |
5.598.779 |
5.489.203 |
5.499.098 |
5.583.889 |
5.845.612 |
67.145.081 |
14.473 |
14.404 |
14.133 |
14.225 |
14.225 |
14.138 |
|
14.804 |
14.720 |
14.603 |
|
|
|
|
14.853 |
14.801 |
|
|
|
|
|
14.876 |
|
|
|
|
|
|
Während
die Monatsangaben einschließlich November jeweils die Aufwendungen vom 16. des
Vormonats bis zum 15. des laufenden Monats einschließen, wurden im Dezember
2007 die Aufwendungen bis zum 31.12. kumuliert (Abgrenzung des Aufwandes ist
buchungstechnisch notwendig).
Seitens
des Bundes wurden für 2007 31,2% (20,389 Mio. €) für die Kosten der Unterkunft
erstattet. Im Rahmen der Wohngeldverteilung des Landes erhielt der Rhein-Kreis
Neuss 5,272 Mio. €.
Für
die Monate Januar - Juli 2008 hat der Rhein-Kreis Neuss bislang folgende
Aufwendungen zu tragen bzw. nachstehende Bundesbeteilung (28,6%) vereinnahmt:
2008 |
Januar |
Februar |
März |
April |
Mai |
Juni |
Aufwand: Ansatz: 67.006.000 € |
5.176.272* |
5.666.948 |
5.584.336 |
5.539.212 |
5.620.707 |
5.492.544 |
Bedarfsgemeinschaften |
14.192 |
14.229 |
14.294 |
14.312 |
14.215 |
14.112 |
Fortgeschr. 1. Monat |
14.655 |
14.705 |
14.711 |
|
|
|
Fortgeschr. 2. Monat |
14.762 |
14.821 |
|
|
|
|
Fortgeschr. 3. Monat |
14.797 |
|
|
|
|
|
Bundesbeteiligung: Ansatz: 18.630.000 € |
1.469.435 |
1.571.087 |
1.561.130 |
1.545.334 |
1.561.046 |
1.537.369 |
Nettoansatz:
48.376.000 € |
3.706.837 |
4.095.861 |
4.023.206 |
3.993.878 |
4.059.661 |
3.955.175 |
2008 |
Juli |
|
Gesamt |
Aufwand: Ansatz: 67.006.000 € |
5.606.640 |
|
38.686.659 |
Bedarfsgemeinschaften |
|
|
|
Fortgeschr. 1. Monat |
|
|
|
Fortgeschr. 2. Monat |
|
|
|
Fortgeschr. 3. Monat |
|
|
|
Bundesbeteiligung: Ansatz: 18.630.000 € |
1.562.609 |
|
10.808.010 |
Nettoansatz:
48.376.000 € |
4.044.031 |
|
27.878.649 |
*Es handelt sich dabei um die Aufwendungen für den Zeitraum
01.01. -15.01.2008.
** Datenstand 30.01.2008