Betreff
Kooperationsvereinbarung mit der Ombudsstelle NRW
Vorlage
51/0860/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, mit der Ombudsstelle NRW zu kooperieren und die Kooperationsvereinbarung zum 01.11.2021 zu unterzeichnen.

 


Sachverhalt:

Mit der Reform des SGB VIII wird das Vorhalten vom Ombudsstellen verpflichtend (§ 9a Kinder- und Jugendstärkungsgesetz).

Ombudsstellen dienen Adressatinnen und Adressaten als Anlaufstelle bei Konflikten. Diese arbeiten unabhängig und sind nicht weisungsgebunden.

 

Die jährliche Kostenbeteiligung beträgt 720, 00 €.

 

Die Kooperationsvereinbarung befindet sich im Anhang. Die Kooperation könnte im November beginnen. Auf Wunsch stellt die Ombudsstelle NRW sich und ihre Arbeitsweise dem JHA vor.