Betreff
Neufassung Kinder- und Jugendförderplan des Rhein-Kreises Neuss für die Jahre 2021-2025
Vorlage
51/0861/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf des Kinder- und Jugendförderplanes des Rhein-Kreises Neuss für die Jahre 2021 -2025 in der vorliegenden Fassung zu. Die darin getroffenen Regelungen zur Förderung der Jugendarbeit erlangen mit dem Tag der Beschlussfassung ihre Gültigkeit.

 


Sachverhalt:

Der Kinder- und Jugendförderplan des Rhein-Kreises Neuss regelt die Voraussetzungen und Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit in freier wie in öffentlicher Trägerschaft. Zugleich beinhaltet er eine Bestands- und Bedarfsbeschreibung für das Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes, anhand vorliegender statistischer Daten über die Entwicklung von Jugendeinwohnerdaten und in der fachlichen Einschätzung zu den Lebensverhältnissen.

Die Darstellung der Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit lässt Rückschlüsse über die zu treffenden Planvorgaben und die notwendigen Entwicklungen zu.

 

Der nun vorliegende Kinder- und Jugendförderplan stellt eine Weiterentwicklung bzw. Fortschreibung des bisherigen Richtlinienwerkes (Legislaturperiode 2015-2019) dar. In dem Entwurf für die Jahre 2021-2025 sind neben den Überarbeitungen und Aktualisierungen der Texte und Statistiken, einige Schwerpunkte und Ziele ausgearbeitet und zusätzliche Fördermöglichkeiten ergänzt worden.

Neben der Digitalisierung zählen hierzu die Themen Nachhaltigkeit, Partizipation in der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Medienkompetenzen der Kinder und Jugendlichen. Auch auf die Inklusion von Kindern und Jugendlichen wird weiterhin ein besonderes Augenmerk gelegt.

 

Die Zuschussbeiträge wurden bei folgenden Fördermaßnahmen erhöht:

-       6.2.7 Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit:
statt Gesamtkosten in Höhe von 1.200,00 € nun 1.500,00 € Gesamtkosten

-       6.2.10.4 Personalkosten von geringfügig Beschäftigten bzw. Aushilfen:

statt Gesamtkosten von höchstens 2.150,00 € nun 3.600,00 €,
Erhöhung des Stundenhonorars von bisher 15,00 € auf 20,00 €

Ergänzt wurde bei 6.2.4 Projekte / Sonderveranstaltungen die jährliche Pauschalförderung der Jugendkonferenzen in den Kommunen als Beteiligungsprojekte in Höhe von 3.000 € je Kommune.

 

Ein erster Entwurf des Kinder- und Jugendförderplanes des Rhein-Kreises Neuss wurde bereits im Arbeitskreis der hauptamtlichen Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vorgestellt. Daraus resultierende Änderungsvorschläge und Ergänzungen wurden in dem vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Auch die Familienbildungsträger wurden in der letzten Arbeitskreis-Sitzung über den Entwurf informiert.