Sachverhalt:
Kann ausgeschlossen
werden, dass es zu einer Überschwemmung des geplanten Gewerbegebietes Silbersee
und der geplanten Anschlussstelle Dormagen-Delrath/ K33n kommt?
Entlang des Rheins gibt es häufig Hochwasserereignisse gleichzeitig aber auch
entsprechende Hochwasserschutzeinrichtungen. Die Rheinschiene bildet – trotz
regelmäßiger Hochwasser - eine der vielfältigsten Industrielandschaften in
Europa. Über Jahrhunderte haben sich hier zahlreiche bedeutende
Industriestandorte entwickelt, die von den Vorteilen der Lage an einer der
weltweit am stärksten befahrenen Wasserstraße profitieren.
Die Starkregen- und Hochwasserereignisse der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass Starkregen und Hochwasser in allen Teilen des Landes auftreten können. Auf Grund des Klimawandels ist auch mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen zu rechnen, die in Ort und Umfang schwer zu prognostizieren sind. Insofern kann eine Überschwemmung nicht ausgeschlossen werden.
1.
Falls
nein, wie sehen die Szenarien eines Überschwemmungsrisikos aus?
Die Risiken einer Überschwemmung auf Grund eines Rheinhochwassers sind in Hochwassergefahrenkarten (HWGK)
dargestellt und werden von den Bezirksregierungen alle 6 Jahre aktualisiert.
Die HWGK informieren darüber, welche Bereiche bei Hochwasser überflutet sind
und welche Wassertiefen zu erwarten sind. Die Karten sind für drei abgestufte
Häufigkeits-Szenarien verfügbar:
HQhäufig: Hochwasser, das im Mittel
alle 10 bis 20 Jahre auftritt, also relativ häufig.
HQ100: Hochwasser, das im Mittel alle 100
Jahre auftritt.
HQextrem: Extremhochwasser, das im Mittel
deutlich seltener als alle 100 Jahre auftritt. In der Regel wird ein
1.000-jährliches Hochwasserereignis zugrunde gelegt.
Die angefragten Plangebiete werden aufgrund der Geländetopografie im
südöstlichen Teil in der HWGK HQextrem
teilweise als überschwemmt dargestellt und sind daher als Risikogebiet im Sinne
von § 78 b Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eingestuft. Bei Versagen
von Hochwasserschutzanlagen können diese Gebiete auch bereits bei einem
häufigen oder mittleren Hochwasser überflutet werden. Eine
Hochwassergefahrenkarte (HQ-100) ist für den Bereich des Gewerbegebietes
Silbersee als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich der in den letzten Jahren aufgetretenen Starkregenereignisse sind der Unteren Wasserbehörde keine größeren
Schadensereignisse an den angefragten Standorten und auch auf den bebauten
Grundstücken an der Siemensstraße sowie am Zinkhüttenweg bekannt. Die Stadt
Dormagen hat ebenfalls keine Kenntnis von größeren Schadensereignissen an den
Standorten. Auf Grund der vorhandenen Topographie fließt der Großteil des hier
anfallenden Niederschlagswassers aktuell über den Silbersee in den Rhein ab.
Für das geplante Gewerbegebiet und den Autobahnanschluss sowie der K33n ist
nicht mit einem erhöhten Risiko für Überschwemmungen auf Grund von
Starkregenereignissen zu rechnen.
2.
Welche
Vorsorgemaßnahmen sind geplant?
Der Hochwasserschutz für den Rhein wird in Dormagen vom Deichverband Dormagen
sichergestellt. Aktuell hat der Deichverband für die Sanierung der
Deichschutzanlagen in Dormagen eine Planfeststellung bei der Bezirksregierung
Düsseldorf beantragt.
3. Ist es ausgeschlossen, dass es im Rahmen eines Rheinhochwassers zu einer Beschädigung des Deichs auf der Höhe des Silbersees kommt?
Die Aufgabe des Deichverbandes Dormagen-Zons besteht darin, die Sicherheit der linksrheinischen Anwohner vor Gefahren von Rheinhochwasser zu gewährleisten. Dazu führen die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde und der Deichverband mindestens einmal im Jahr eine Deichschau durch, zu der auch der Rhein-Kreis Neuss eingeladen wird.
Die Beschädigung eines Deiches auf Grund eines Hochwasserereignisses kann jedoch nie zu 100 % ausgeschlossen werden.
4.
Wenn
nein, welche Konsequenzen hätte ein Deichbruch an dieser Stelle?
Bei einem Versagen des Hochwasserschutzes auf Höhe des Silbersees können
möglichen Überflutungsflächen den HWGK (siehe Antwort Frage 2) entnommen
werden. Bei einem Versagen des Hochwasserschutzes bis zum HQhäufig wird der tieferliegende süd-östliche
Teilbereich (Kreuzungsbereich B9 und Zinkhüttenweg) des geplanten
Gewerbegebietes geflutet. Bei einem HQ100
werden neben dem tieferliegenden süd-östliche Teilbereich des geplanten
Gewerbegebietes auch Teile des Gewerbegebietes St. Peter sowie große Teile der
Wohnbebauung in Stürzelberg überflutet. In Abhängigkeit vom Hochwasserereignis,
dem Ausmaß des Deichbruches und der Zeitspanne bis zu einer Unterbindung der
unkontrollierten Flutung können im Extremfall die gesamten vom Deich
geschützten Gebiete betroffen sein.
Die jetzigen Bauverbote und Plansicherungsmöglichkeiten der §§ 76 ff. WHG knüpfen im Kern an ein HQ-100 an, was sich in Bezug auf das diesjährige verheerende Erfthochwasser als nicht ausreichend erwiesen hat. Wie aus den Medien in Erfahrung gebracht wurde, lässt die Bezirksregierung Köln das Erfthochwasser nachträglich simulieren. In diesem Zusammenhang wurde bereits die Bezirksregierung Düsseldorf am 11.10.2021 als obere Wasserbehörde kontaktiert, um u.a. in Erfahrung zu bringen, ob eine Aktualisierung der bestehenden Gefahren- und Risikokarten sowie der Risikomanagementpläne beabsichtigt ist, um den aktuellen Hochwassergefahren besser begegnen zu können. Eine Antwort auf diese Anfrage steht noch aus.