Betreff
Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern / Einwohnerinnen und Einwohnern als Mitglieder des Mobilitätsausschusses
Vorlage
66/0873/XVII/2021
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

Gemäß § 41 Abs. 5, 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger / sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern der kreisangehörigen Gemeinden bestellt werden.

 

Hiervon hat der Kreistag in seinen vorherigen Sitzungen Gebrauch gemacht und sachkundige Personen zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Mobilitätsausschusses berufen.

 

Diese sind bei Sitzungsteilnahme – soweit noch nicht in vorangegangenen anderen Fachausschüssen des Kreistages geschehen – gemäß § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss vom Ausschussvorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Folgende Verpflichtungsformel, zu der die Mitglieder des Mobilitätsausschusses durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:

 

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.).“

 

Hinweis:

Anschließend ist die Verpflichtungsformel von den verpflichteten sachkundigen Personen jeweils namentlich zu unterzeichnen.