Sachverhalt:
Der Antrag der
Fraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler- Zentrum ist als Anlage 1 beigefügt.
Das
„Deutschlandnetz“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur zur Schaffung eines bundesweiten Netzes von
Schnellladepunkten für den Mittel- und Langstreckenverkehr (s. beigefügte
Pressemitteilung als Anlage 2).
Der Aufbau und
Betreib des Netzes soll über zwei getrennte Ausschreibungen erfolgen.
Entlang der
Bundesautobahnen ist beabsichtigt, an unbewirtschafteten Rastplätzen rd. 200
Schnellladestandorte zu errichten. Die entsprechende Ausschreibung durch die
Autobahn GmbH ist für Herbst d. J. angekündigt.
Am 01. Oktober
2021 bereits angelaufen ist das Ausschreibungsverfahren für eine
flächendeckende Grundversorgung mit Schnellladestationen an bundesweit rd. 900
Standorten. Hierzu wurden in der Lage um wichtige Verkehrsknoten Suchräume für
die Errichtung zukünftiger Ladestationen festgelegt, die der Ausschreibung
zugrunde liegen. Je nach prognostiziertem Verkehrsaufkommen sollen die
Stationen 4, 8, 12 oder 16 Ladepunkte umfassen.
Im Gebiet des
Rhein Kreises Neuss wurden Suchräume in Meerbusch-Osterath, Kaarst/Holzbüttgen,
Neuss, Korschenbroich, Grevenbroich und Dormagen ermittelt (s. Anlage 3). Hinsichtlich der Stationsgröße sind in Meerbusch,
Korschenbroich und Dormagen 8 Ladepunkte vorgesehen, an den übrigen Standorten
12 Ladepunkte. Mit den in der Ausschreibung verankerten Suchräumen liegen
bereits hinreichende räumliche Vorgaben für die Flächenauswahl bereits vor.
Die konkreten
Flächen sind von den Bietern in das Verfahren einzubringen. Dieser hat mit dem
Eigentümer der Fläche Vereinbarungen über die Nutzung des Standorts als
Ladestation herbeizuführen. Zur Standortfindung stehen digitale, interaktive
Planungsinstrumente (flaechentool.de, standorttool.de) zur Verfügung, in denen
sowohl Liegenschaftssuchende wie auch Liegenschaftsanbietende ihre Angebote
einstellen können. In der weiteren Standortkonkretisierung sind insbesondere
auch die Planungsvorgaben der jeweiligen Städte zu beachten.
Um sich des
Themas „Elektromobilität“ anzunehmen, kann es Sinn machen, ein Gutachten zu
beauftragen, das – in enger Abstimmung mit den relevanten Akteuren - eruiert,
wo und wie ein Ausbau der Ladeinfrastruktur im Rhein-Kreis Neuss sinnvoll und
zielführend ist. Das Thema „Elektromobilität“ wird dann auch in das geplante
integrierte Mobilitätskonzept des Kreises einfließen.
Darüber hinaus
wird der Rhein-Kreis Neuss seine eigenen Liegenschaften auch weiterhin
dahingehend prüfen, ob sie für die Errichtung von Ladestationen der E-Mobilität
in Betracht kommen. Eine erste Ladestation am Standort der Kreisverwaltung
Lindenstr. 10 wurde bereits in Betreib genommen. Auch werden Interessenten an
Ladestationen im Rahmen der Möglichkeiten durch die Kreisverwaltung
unterstützt.