Betreff
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und UWG/Freie Wähler vom 18.10.2021 zum Thema E-Ladesäulen
Vorlage
61/0895/XVII/2021
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Der Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler- Zentrum ist als Anlage 1 beigefügt.

Das „Deutschlandnetz“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Schaffung eines bundesweiten Netzes von Schnellladepunkten für den Mittel- und Langstreckenverkehr (s. beigefügte Pressemitteilung als Anlage 2).

Der Aufbau und Betreib des Netzes soll über zwei getrennte Ausschreibungen erfolgen.

Entlang der Bundesautobahnen ist beabsichtigt, an unbewirtschafteten Rastplätzen rd. 200 Schnellladestandorte zu errichten. Die entsprechende Ausschreibung durch die Autobahn GmbH ist für Herbst d. J. angekündigt.

Am 01. Oktober 2021 bereits angelaufen ist das Ausschreibungsverfahren für eine flächendeckende Grundversorgung mit Schnellladestationen an bundesweit rd. 900 Standorten. Hierzu wurden in der Lage um wichtige Verkehrsknoten Suchräume für die Errichtung zukünftiger Ladestationen festgelegt, die der Ausschreibung zugrunde liegen. Je nach prognostiziertem Verkehrsaufkommen sollen die Stationen 4, 8, 12 oder 16 Ladepunkte umfassen.

Im Gebiet des Rhein Kreises Neuss wurden Suchräume in Meerbusch-Osterath, Kaarst/Holzbüttgen, Neuss, Korschenbroich, Grevenbroich und Dormagen ermittelt (s. Anlage 3). Hinsichtlich der Stationsgröße sind in Meerbusch, Korschenbroich und Dormagen 8 Ladepunkte vorgesehen, an den übrigen Standorten 12 Ladepunkte. Mit den in der Ausschreibung verankerten Suchräumen liegen bereits hinreichende räumliche Vorgaben für die Flächenauswahl bereits vor.

Die konkreten Flächen sind von den Bietern in das Verfahren einzubringen. Dieser hat mit dem Eigentümer der Fläche Vereinbarungen über die Nutzung des Standorts als Ladestation herbeizuführen. Zur Standortfindung stehen digitale, interaktive Planungsinstrumente (flaechentool.de, standorttool.de) zur Verfügung, in denen sowohl Liegenschaftssuchende wie auch Liegenschaftsanbietende ihre Angebote einstellen können. In der weiteren Standortkonkretisierung sind insbesondere auch die Planungsvorgaben der jeweiligen Städte zu beachten.

Um sich des Themas „Elektromobilität“ anzunehmen, kann es Sinn machen, ein Gutachten zu beauftragen, das – in enger Abstimmung mit den relevanten Akteuren - eruiert, wo und wie ein Ausbau der Ladeinfrastruktur im Rhein-Kreis Neuss sinnvoll und zielführend ist. Das Thema „Elektromobilität“ wird dann auch in das geplante integrierte Mobilitätskonzept des Kreises einfließen.

Darüber hinaus wird der Rhein-Kreis Neuss seine eigenen Liegenschaften auch weiterhin dahingehend prüfen, ob sie für die Errichtung von Ladestationen der E-Mobilität in Betracht kommen. Eine erste Ladestation am Standort der Kreisverwaltung Lindenstr. 10 wurde bereits in Betreib genommen. Auch werden Interessenten an Ladestationen im Rahmen der Möglichkeiten durch die Kreisverwaltung unterstützt.