Betreff
Geschäftsordnung für den Medienbeirat des Kreismedienzentrums
Vorlage
40/0906/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss stimmt der Geschäftsordnung für den Medienbeirat des Kreismedienzentrums zu.


Sachverhalt:

  1. Einrichtung Medienbeirat

 

Das Kreismedienzentrum betreut heute 124 Schulen mit knapp 60.000 Schülerinnen und Schülern im Kreisgebiet und deren Lehrkräfte, sowie andere öffentliche, soziale und kirchliche Einrichtungen im Rhein-Kreis Neuss.

 

Mit der Weiterentwicklung der ehemaligen Bildstelle zur heutigen Einrichtung „Medienzentrum“ mit seinen vielfältigen Angeboten und Aufgaben hat sich der Auftrag an das Haus um pädagogische Komponenten erweitert. Das spiegelt sich auch in der Zusammensetzung der im Haus angesiedelten Bildungspartner wider. So arbeiten im Medienzentrum das Kompetenzteam für den Rhein-Kreis Neuss, die Medienberatung, der Datenschutzbeauftragte für die Schulen im Rhein-Kreis Neuss, die Bewegungswerkstatt und das Netzwerkes „s.i.n.us – Sicher im Netz unterwegs“ gemeinsam unter einem Dach.

 

Neben dem Verleih von Medien und Geräten an Schulen und Bildungseinrichtungen wird ein breites medienpädagogisches Angebot inklusive einem offenem Kursangebot bereitgehalten, für dessen Umsetzung im letzten Jahr ein bisher als Lager genutzter Raum zu einem (digitalen) Maker Space umgebaut wurde.

 

Da der gesamte Bildungsbereich seit längerem auch vor dem Hintergrund digitaler Entwicklungen einer erheblichen Dynamik unterliegt, wurde vom Kulturausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2005 ein Medienbeirat ins Leben gerufen, der die Arbeit des Medienzentrums seitdem beratend begleitet.

 

Dieser Beirat hat dabei folgende Aufgaben:

 

-       Bestimmung über die Ausrichtung des Medienzentrums

-       Genehmigung des Jahresprogramms

-       Begleitung der Arbeit der Einrichtungsleitung

-       Erarbeitung von Vorschlägen für Politik und Verwaltung zum Ankauf und zur Finanzierung von (EDMOND-)Medien und Geräten

-       Unterstützung von Kooperationen mit anderen Medienzentren sowie verschiedenen strategischen Partnern

 

Der Medienbeirat tagt in der Regel einmal im Jahr.

 

  1. Geschäftsordnung

 

Da es bisher keine die Angelegenheiten des Medienbeirats regelnde Geschäftsordnung gab, soll eine solche nunmehr beschlossen werden. Die Geschäftsordnung findet sich nachfolgend als Anlage in dieser Sitzungsvorlage.

 

Im Entwurf der Geschäftsordnung sind gemäß § 3 Abs. 1 der Vorsitzende des Kulturausschusses für den Vorsitz und der Vorsitzende des Schulausschusses für die Stellvertretung vorgesehen.

 

  1. Beratungsverlauf in der Sitzung des Kulturausschusses

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 26.10.2021 hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, § 3, Vorsitz, wie folgt zu fassen:

 

  1. Den Vorsitz führt die/der jeweilige Vorsitzende des Schulausschusses.
  2. Die Stellvertretung hat die/der jeweilige Vorsitzende des Kulturausschusses inne.

 

Daraufhin hat die CDU-Fraktion Beratungsbedarf angemeldet.

 

Der Kulturausschuss hat die Beratung der Geschäftsordnung einstimmig in den Kreisausschuss verwiesen.