Betreff
Übernahme der Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/0916/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag stimmt der Übernahme der Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen des offenen Ganztages an der Schule am Chorbusch, der Michael-Ende-Schule, der Martinusschule und der Herbert-Karrenberg-Schule ab 01.01.2022 durch das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss sowie der entsprechenden Änderung der Satzung unter Berücksichtigung der seit 01.08.2021 angewendeten Beitragserhebung zu.


Sachverhalt:

Seit dem Jahr 2015 übernimmt die Stadt Dormagen die Übernahme der Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss. Die zuletzt am 04.10.2019 angepasste öffentlich rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit der Stadt Dormagen und des Rhein-Kreises Neuss  im Rahmen der Erhebung der Elternbeiträge für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss wird einvernehmlich zum 31.12.2021 aufgehoben. Durch die unterschiedliche Entwicklung der Satzungen über die Erhebungen der Elternbeiträge kam es zu einem wesentlichen Anstieg des Arbeitsaufwands für die Stadt Dormagen.

 

Den Einzug der Elternbeiträge im Rahmen des offenen Ganztags an der Schule am Chorbusch, der Michael-Ende-Schule, der Martinusschule und der Herbert-Karrenberg-Schule soll ab 01.01.2022 das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss übernehmen.

 

Die Stadt Dormagen hat zum 01.08.2021 eine Änderung der Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen vorgenommen und wendet diese auch für den Rhein-Kreis Neuss an. Danach werden keine Elternbeiträge für Jahreseinkommen bis 45.000 € (vorher 30.000 €) erhoben. Die danach folgende Beitragsstaffelung hat sich nicht geändert.

Bei der Übernahme der Beitragserhebung durch das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss soll diese Beitragsstaffelung, die mit Wirkung vom 01.08.2021 von der Stadt Dormagen für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss angewendet wird, zunächst übernommen werden. In der Folgezeit ist eine Angleichung der Elternbeiträge auf dem Niveau der Einkommensstufen des Jugendamtes für Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen geplant.

 

Nach der Übernahme der Beitragserhebung durch das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss entfällt die Kostenregelung gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 04.09.2019. Hiernach erhielt die Stadt Dormagen für die Berechnung und Einziehung der Elternbeiträge für die vier kreiseigenen Förderschulen 30% des Breitragsaufkommens aus den Förderschulen, mindestens aber 13.000€ pro Jahr. Dieser Betrag wird folglich bei Übernahme der Beitragserhebung durch den Rhein-Kreis Neuss eingespart.