Betreff
Tischvorlage zum Antrag der Kreistagsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.11.2021 - Sachstandsbericht Investitionen Klimaschutz
Vorlage
68/0927/XVII/2021
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Seitens der Verwaltung wird zu dem Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.11.2021 wie folgt berichtet:

 

 

Erstellung eines kreisweiten Klimaschutzkonzeptes

 

Der Förderantrag für die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements zur Erstellung eines kreisweiten Klimawandelvorsorgekonzeptes wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes erfolgreich gestellt und bewilligt.

Die Stelle des Klimaschutzmanagements wurde ausgeschrieben und wird nach aktuellem Stand zum Jahresbeginn 2022 besetzt.

Dann werden auch die Arbeiten am Klimawandelvorsorgekonzept unmittelbar aufgenommen, mit der Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Gutachterleistungen durch das neu geschaffene Klimaschutzmanagement begonnen und der Gesamtprozess einschließlich Beteiligung der Öffentlichkeit vorangetrieben.

Im Haushalt 2021 sind insgesamt 1,4 Mio. € zur Verfügung gestellt worden, davon 1,2 Mio. € investiv und 200.000 € konsumtiv. Die konsumtiv zur Verfügung gestellten Mittel werden für die Erstellung des Klimawandelvorsorgekonzeptes benötigt und sollen nach 2022 übertragen werden.

 

Planung weiterer Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Dächern und den Parkflächen der Berufsbildungszentren Neuss und Grevenbroich

 

Überprüfung Aufstellung Solarcarports

 

In der Sitzung des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschusses am 25.02.2021 wurden Anträge gestellt, die kreiseigenen Parkplätze an den Kreisliegenschaften auf ihre grundsätzliche Eignung für PV-Anlagen montiert auf Carports zu überprüfen und einen Vorschlag für eine erste derartige Anlage zu erarbeiten.

Die Verwaltung sagte eine Prüfung zu, an welchen kreiseigenen Parkplätzen die Installation von Solarcarports grundsätzlich möglich wäre.

Maßgeblich für die Realisierbarkeit sind baurechtliche Vorschriften, wie z.B. Feuerwehrzufahrten und die am Standort zur Verfügung stehende Sonneneinstrahlung.

Liegenschaften

Das Amt für Gebäudewirtschaft hat alle kreiseigenen Parkflächen individuell auf die Größe der Aufstellfläche und die Verschattungssituation durch Bäume oder Gebäude und den Stromverbrauch vor Ort untersucht.

 

Als erstes Zwischenergebnis zeigt sich, dass es bei dem überwiegenden Teil der Parkplätze des Rhein-Kreises Neuss keine zusammenhängenden Flächen gibt, auf denen man einen größeren überdachten Stellplatz als Solarcarport aufstellen könnte.

 

Ein Großteil der Parkplätze liegt umgeben von Bäumen. Das lässt eine Aufstellung von Parkplatzüberdachungen nicht zu, ohne vorher die Bäume zu beseitigen.

 

Auch befinden sich viele Parkplätze in unmittelbarer Nähe von Feuerwehrzufahrten oder direkt vor Gebäuden, so dass das Aufstellen von Solarcarports aus Sicht des Brandschutzes nicht möglich ist.

 

Nach erster Überprüfung der Standorte kämen von der Größe her theoretisch lediglich folgende Parkplätze in Betracht: 

 

Gesundheitsamt GV: Der Parkplatz wird im Zuge der Umgestaltung der Außenanlagen und Umstrukturierung neu geprüft.

 

BBZ Dormagen Lehrerparkplatz: Der Parkplatz wird im Zuge der Sanierung des BBZ Dormagen neu geprüft.

 

BBZ Hammfeld (BTI) – Sporthalle: Der Schotterparkplatz an der Halle wäre sowohl von der Größe als auch von der Sonneneinstrahlung her geeignet. Möglicherweise muss im Zuge einer möglichen Parkplatzüberdachung der Parkplatz neu strukturiert und gepflastert werden.

 

Systembeispiel Solarcarport am BBZ Hammfeld

 

Die Überdachung von vorhandenen versiegelten Parkplatzflächen stellt eine Möglichkeit dar, solare Energie über Module auf einer Parkplatzüberdachung zu nutzen.

Es wurde ein Konzept für eine mögliche Überdachung von Stellplätzen mit Photovoltaik bei einem Hersteller in Auftrag gegeben, der spezialisiert ist auf die Beratung, die Planung, die Projektierung,  den Verkauf und die Errichtung von Photovoltaiksystemen, speziell gewerblicher Solar-Carports.

 

Systeme:

Die Solar-Carport Systeme gibt es bei diesem Hersteller in 3 verschiedenen Versionen. Eine L-Form für die Überdachung von einreihigen Stellflächen, eine T- oder Y- Form für die Überdachung von zweireihigen Stellflächen. Der Vorteil der Überdachung von T- oder Y- Form liegt darin, dass für eine größere Dachfläche weniger Fundamente erstellt werden müssen.

Konstruktion:

Die Tragkonstruktion besteht aus feuerverzinktem Stahl, die Pfeiler und Ausleger aus IPE 300 und IPE 500 Stahlprofilen. Der Pfeilerabstand wird zwischen 7,5 m und 10 m angegeben. Die Unterkonstruktion der Dächer besteht ebenso aus Stahlprofilen, die mit den Pfeilern und Auslegern verbunden sind. Als Dachhaut dient ein Trapezblech, auf dem die PV-Module aufgebracht werden.

Photovoltaik-Module

Für die Photovoltaik-Module (PV-Module) gibt der Hersteller eine Produktgarantie von 12 Jahren. Die Leistungsgarantie wird mit 25 Jahren angegeben. Neben den eigentlichen PV-Modulen beinhaltet das Konzept auch die für die Module notwendigen Optimierer und Wechselrichter sowie die Unterkonstruktion der PV-Module an die Dachdeckung aus Stahlblech. Ein Monitoring zur Überwachung auf Modul-Ebene wäre laut Hersteller ebenso möglich.

Leistungen des Herstellers gemäß Konzept:

Die Leistungen beziehen sich auf den Bau und die Inbetriebnahme von Solar-Carports. Diese beinhalten die Anlieferung des Materials, die Errichtung der Carports inkl. Montage und Aufbau der Module und deren Elektrifizierung lediglich bis Oberkante Fundament. Der Hersteller übernimmt nur für diesen Bereich eine Qualitätskontrolle bis hin zur Abnahme des fertigen Aufbaus.

Bauseitige Nebenleistungen laut Herstellerangabe:

Die Solar-Carports verfügen über eine Systemstatik, beinhalten jedoch nicht die notwendigen Fundamente für die Gründung der Stützen - Stahlkonstruktion. Das bedeutet, dass ein Bodengutachten als Grundlage für die statische Berechnung und auch die Statik selber inkl. notwendiger Erd- und Stahlbetonarbeiten für die Errichtung der Fundamente vom Auftraggeber zusätzlich beauftragt und finanziert werden muss. Die Kosten hierfür sind im Konzept des Herstellers deshalb nicht enthalten. Die mögliche Mindestgröße der Fundamente je Pfeiler wird vom Hersteller mit 5m x 2m x 0,8m angegeben. Je nach Bodenverhältnissen und Prüfstatik kann dies noch variieren.

Behördliche Genehmigungen, wie beispielsweise die erforderliche Baugenehmigung, die Erlaubnis zur Einspeisung für den produzierten Strom bei der Bundesnetzagentur und die Netzanmeldungen beim örtlichen Versorger sind vom Auftraggeber selber zu veranlassen, Kosten hierfür sind daher nicht Inhalt des vorliegenden Konzeptes. Der Hersteller gibt jedoch den Anteil der Kosten für Netzanschluss und Fundamente als „Baunebenkosten“ mit ca. 15 % der Errichtungskosten an. In der weiteren Betrachtung fließen diese 15 % als mögliche Baunebenkosten in die Berechnung ein.

Optionale Ausstattung (im Konzept nicht enthalten)

Das Integrieren von sogenannten Wallboxen in den Stützen zum Aufladen von E-Fahrzeugen ist zusätzlich möglich. Ebenso verhält es sich hinsichtlich einer möglichen LED Beleuchtung, die optional an die Konstruktion angebracht werden könnte.

 

Konzept für einen Solarcarport am BBZ Hammfeld (BTI) Sporthalle

 

BBZ Hammfeld, Parkplatz an der Sporthalle BTI:

Es wurde die Größe von 2 Stück doppelreihigen Stellplatzüberdachungen mit Y-Modulen mit je 40,30 m Länge und 10 m Breite berechnet, die zur Überdachung von 64 Stellplätzen dienen. Insgesamt werden 12 Fundamente für diese Anordnung erforderlich.

Kostenschätzung:

2 x Y-Form Solarcarports, bestehend aus 2 x 5 Elementen für 64 Stellplätze (fertig bis Oberkante Fundament)

286.626.- Euro netto

Inkl. Baunebenkosten ca. 15 % lt. Hersteller:                  42.994,- Euro netto 

Zwischensumme       329.620,- Euro netto

                                  + Mehrwertsteuer 19 %      62.628,- Euro 

                                             Gesamtsumme:   392.248,- Euro brutto

 

Hinweis: Nicht betrachtet wurden die elektrischen Anschlussarbeiten an das Stromnetz, Versicherung der Carports, Steuerabgaben bei Netzeinspeisung, Wartungskosten, mögliche Kostensteigerungen beim Material, optionale Ausstattung.

 

Die Netto-Dachfläche ergibt laut Hersteller 832 m² mit einer Belegung von 456 PV-Modulen. Die Anlage hätte eine Größe von ca. 171 kWp. Pro Jahr könnte diese Fläche im Durchschnitt ca. 149,21 MWh Strom erzeugen und damit errechnete 65.800 kg CO2 pro Jahr einsparen. (Hinweis: Die Erzeugung von CO2 bei der Produktion der eingesetzten Materialien wurde hier nicht berücksichtigt.) Die Kosten -ohne Nebenkosten- beziffert das Konzept der Solarcarports mit netto ca. 1.700,- €/kWp.

Hinweis: Dagegen rechnet der Kreis für eine PV-Anlage auf den Dächern der Gebäude mit ca. 1.300,- €/kWp. PV-Anlagen auf den Dächern der Gebäude wären damit kostengünstiger als die Parkplatzvariante.

 

Zusatzarbeiten Parkplatz:

Weitere Kosten werden für die Gründung der Solar-Carports entstehen (Leerrohre für die Verkabelung und Entwässerung müssen eingebracht werden, die vorhandene Parkfläche muss deshalb aufgegraben werden).

Derzeit sind die Fahrflächen mit Asphalt und die Stellplätze mit Schotter belegt. Allein für die Pflasterung des gesamten Parkplatzes im Zuge der Errichtung der Solar Carports müssten zusätzliche Kosten in Höhe von 120 Euro/m² Pflasterfläche eingerechnet werden. Dies beinhaltet die Pflasterschicht inkl. frostfreiem Unterbau. Die zur Verfügung stehende Fläche des Parkplatzes bemisst sich derzeit auf 43 m x 54 m = 2.322m² mit ca. 96 Stellplätzen.

Berechnung der Kosten für Pflasterung des Parkplatzes:

2.322m² x 120 Euro/m² = 278.640,- Euro netto = 331.582,- Euro brutto

 

Hinweis: Entwässerungs- und Kanalarbeiten inkl. Kosten für Ingenieurleistungen TGA und für Unvorhergesehenes kommen noch hinzu.

 

Wirtschaftlichkeit

Die für 2022 geplante PV-Anlage auf dem Dach des B-Gebäudes des BBZ Hammfeld mit 138 kWp Leistung wird ca. 131 MWh/a Strom produzieren. Bis zu 80 % des prognostizierten Jahresertrages an Strom wird im Gebäude selber verbraucht, der Rest von 20 % wird direkt vermarktet (Pflicht zur Direktvermarktung ab 100KWp). (siehe auch „Bericht zur Überprüfung der Installation von Photovoltaikanlagen“ vom 24.06.2019)

Geht man davon aus, dass der durch die Solarcarports erzeugte Strom mit den prognostizierten 149,21 MWh/a nur zu 5 % selber genutzt werden kann (aufgrund der PV-Anlage auf Gebäude B und des dort selbst genutzten Stroms), müsste der Rest ins öffentliche Netz eingespeist werden.

Bei der Berechnung mit einer derzeitigen Vergütung von ca. 5,36 cent/kWh und einer jährlichen Einspeisung von 141.749,5 kWh/a könnte mit einer jährlichen Einspeisevergütung von ca. 7.597,77 Euro für den erzeugten Strom gerechnet werden. Steuern und Abgaben mindern den Ertrag noch weiter.

Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden neben der Einsparung durch den Eigenverbrauch auch die Wartungs- und Versicherungskosten berücksichtigt mit einer jährlichen Preissteigerung von 1 %.

Damit amortisiert sich die Anlage erst nach mehr als 50 Jahren.
Die Lebensdauer der PV-Module wird dagegen mit ca. 25 Jahren angegeben. Möglicherweise sind diese in 25 Jahren nicht mehr zur Stromproduktion geeignet. Damit wäre die Anlage unwirtschaftlich.

Solarcarports sind also aufwändiger zu errichten als dachmontierte Photovoltaikanlagen (Fundamente, Pflasterarbeiten und möglicherweise nötige Bodengutachten etc.) und gleichzeitig auch teurer (Solarcarports: netto ca. 1700 €/kWp ; PV-Anlagen auf Dächern netto ca. 1300 €/kWp).

 

Ergebnis

Solarcarports sind, wie dargestellt, aufwändiger zu errichten als dachmontierte Photovoltaikanlagen und gleichzeitig auch teurer.

 

Zurzeit steht dem Rhein-Kreis Neuss auch keine geeignete Fläche zur Verfügung, auf der sich ein Solar-Carport rechnen würde.

Es erscheint daher sinnvoller, sämtliche Dächer des Rhein-Kreises Neuss auf eine mögliche Photovoltaik-Belegung zu überprüfen.

 

Daten: Auszug aus dem „Bericht zur Überprüfung der Installation von Photovoltaikanlagen“ vom 24.06.2019

 

 

Berufsbildungszentrum Neuss Hammfelddamm

 

Stromverbrauch

Jahresverbrauch 851.000 kWh

Grundlast 40 kW

Maximallast 290 kW

Stromkosten 187.500 €/ Jahr

 

Prognostizierte Anlagendaten

Dachfläche 1.900 m²

PV-Leistung 138 kWp

Jahresertrag 131.000 kWh

CO2- Einsparung 58.995 kg/Jahr

Eigenverbrauch 80%= 104.880 kWh

Resteinspeisung 20%= 26.220 kWh

Anschaffungskosten 225.000 €

jährliche Ertragsprognose 131.100 kWh

Stromkosteneinsparung 19.612,56 
à 2018 lag der Strompreis bei 8,5% weniger als 2020; das macht einen Unterschied von  2.468,32 € Einsparung jährlich à Amortisierung verringert sich um ein Jahr

Einspeisevergütung ca. 1.311 €

Betriebskosten, EEG, Versicherung 4.707 €

Gesamtersparnis 16.217 € à mit Steigerung des Strompreises auch Steigerung der Ersparnis

 

Die Ausführungen werden ergänzt durch folgende Anlagen:

Wirtschaftlichkeitsberechnung Solarcarports-Parkplatz Halle BTI05.11.2021
Sachstand PV-Anlagen; Ladeinfrastruktur -09.11.2021.65

 

Energetische Sanierung kreiseigener Gebäude sowie Umrüstung und Optimierung der Heizungsanlagen

 

Die in 2021 zur Verfügung stehenden 1,2 Mio investiver Mittel aus dem Klimabudget sind zum größten Teil für die energetische Sanierung der Fensteranlagen der Schule am Nordpark vorgesehen. Die Fachplanung zum Austausch der aus den 70-er Jahren stammenden Fensteranlagen liegt bereits vor. Die Ausführung ist für 2022 geplant.

 

Für die Überprüfung der Heizungs- und Warmwasseranlagen der Kreisgebäude sind ab 2022 konsumtive Gelder des Klimabudgets vorgesehen. Da für die Mosaikschule in Grevenbroich Hemmerden ein Schulerweiterungsbau vorgesehen ist, soll zunächst die Prüfung der Heizungs- und Warmwasseranlagen des Bestandsgebäudes erfolgen. Hieraus werden die Möglichkeiten für die Anlagen in Hinblick auf die Energieoptimierung und ggf. Umstellung auf alternative Energien in einer Machbarkeitsstudie zusammen getragen.  

Das Ausschreibungsverfahren der Ingenieurleistungen befindet sich derzeit in Vorbereitung. Danach erfolgt die Überprüfung der anderen Gebäude sukzessiv.  

 

Umrüstung der kreiseigenen Gebäude auf LED-Beleuchtung

 

Am 16.11.2021 finden die Bewerbungsgespräche mit den aus dem Vergabeverfahren hervorgegangenen Büros für die Fachplanung zum Austausch der Beleuchtung bzw. Umrüstung auf LED-Technik statt. Betroffen sind in Grevenbroich das alte und neue Kreishaus, das Hochhaus und das Haus der Gesundheit (Gesundheitsamt). Nach Beauftragung der Planungsleistung erfolgen Planung und Ausschreibung.

Die geschätzten Kosten liegen bei ca. brutto 300.000 € inkl. Fachplanerleistungen. Fördermöglichkeiten werden geprüft.

 

Erhöhung des Wald- und Biotopanteils sowie Umstellung auf ökologischere Pflege des Straßenbegleitgrüns

 

Eine Erhöhung des Ansatzes „Ankauf oder Pacht von Flächen“ für den Bereich „Erhöhung des Wald- und Biotopanteils“ ist nicht erforderlich, da diese Mittel aufgrund der schwierigen Lage des Grundstücksmarktes nicht von der Verwaltung verwendet werden können.

Dies zeigt auch die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Mittel der letzten Jahre, die leider nur teilweise verwendet werden konnten. In 2020 konnten für die Waldvermehrung/Biotopschutz noch 3 Grundstücke (Kosten: ca. 187.000,- Euro) erworben werden und in 2021 bisher lediglich nur ein Grundstück (Kosten. ca. 85.000,- Euro).

Die Kreisverwaltung arbeitet weiterhin intensiv daran, Grundstücke für die Waldvermehrung zu akquirieren.

Zur Frage nach einer ökologischeren Pflege des Straßenbegleitgrüns wird folgendes berichtet:

Das Tiefbauamt unterhält ca. 580.000 m2 Bankett- und Wiesenflächen. Rund 495.000 m2 davon werden intensiv gepflegt und zwei Mal im Jahr gemäht. Die übrigen Flächen werden nur im zweiten Mähgang gemäht und unterliegen somit einer extensiven Pflege. Aus Verkehrssicherungsgründen ist es nicht möglich, noch mehr Flächen extensiv zu pflegen.

 

Im Raum Rommerskirchen wurden in Abstimmung mit Amt 68 Referenzflächen ausgewählt, die seit rund fünf Jahren in einem anderen Zyklus gemäht werden. Auch hier erfolgt einen intensive Pflege (es wird zwei Mal im Jahr gemäht), allerdings erfolgen die Mähgänge später im Jahr mit Mahdgutaufnahme (die übrigen Flächen werden gemulcht). An dieser Stelle erfolgt der Hinweis, dass die Kosten für die Unterhaltung dieser Referenzflächen im Vergleich zu den übrigen Flächen sechs- bis achtmal so hoch sind.  

 

Förderprogramm Klimabäume

 

Bäume in Gärten leisten einen wichtigen Beitrag zum innerstädtischen Klima- und Artenschutz. Sie produzieren nicht nur wichtigen Sauerstoff und binden klimaschädliches CO2, sie tragen auch zur Verbesserung des Stadtklimas sowie der Lebensqualität bei und bieten vielen Tierarten einen Lebensraum. In den letzten Jahren sind durch enorme Trockenheit, Hitze und nachfolgenden Schädlingsbefall auch im Siedlungsbereich z.T. erhebliche Verluste an Bäumen eingetreten.
Wiederanpflanzung von Bäumen in Privatgärten können dazu beitragen, die eingetretenen Funktionsverluste - zumindest teilweise - wieder auszugleichen. Mit seiner Aktion  möchte der Rhein-Kreis Neuss Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen und stellt hierzu insgesamt 1.000 Bäume zur Verfügung. Im Herbst 2021 sollen zunächst 500 Bäume abgegeben werden. Interessenten aus dem Rhein-Kreis Neuss konnten sich mit Hilfe eines Online-Formulars um einen Baum  bewerben. Dabei konnte aus 9 Baumarten und 4 Abholorten gewählt werden.

Die Aktion startete am 02.11.2021 mit der Veröffentlichung in den sozialen Medien und auf der Internetseite des Rhein-Kreis Neuss. In der lokalen Presse erschien die Aktion ab dem 04.11.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt war bereits rund die Hälfte der 500 Bäume gebucht. Am 08.11.2021 waren die gesamten 500 Bäume vergeben. Die Ausgabe an die Bürgerinnen und Bürger erfolgt ab dem 29.11. bis zum 02.12.2021.

 

Regionale Lebensmittelversorgung

 

Im Schul- und Bildungsausschuss vom 14.06.2021 wurde bereits berichtet, dass der Rhein-Kreis Neuss zur Stärkung der regionalen Versorgungsstruktur, zur Versorgung kreiseigener Mensen und Kantinen 50.000 € in den Haushalt eingestellt hat.

Davon dienen 20.000 € zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie und 30.000 € für die Umsetzung.

 

Danach wurde in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 05.10.2021 folgendes berichtet:

 

Machbarkeitsstudie

 

Inzwischen hat die Verwaltung mit Vertretern der Landwirtschaftskammer, dem Landesamt für Nahrung und Versorgung gesprochen, den Ernährungsrat im Rhein-Kreis Neuss kontaktiert und ein Gespräch mit einer Agentur aus Münster geführt, die erfahren ist und ein entsprechendes Konzept erstellen kann.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie soll ermittelt werden, wie eine Versorgung von Kantinen und Mensen der Schulen mit regionalen Produkten erfolgen, eine bessere Vermarktung der Direktvermarktung sichergestellt werden kann und ob eine Verkaufsstelle für regionale Produkte z. B. mit mittels einer Plattform im Internet sinnbringend ist.

 

Die Landwirtschaftskammer wird ein Angebot zur Erstellung eines Konzeptes mit dem Ziel einer Nahrungsmittelversorgung an den Schulen des Rhein-Kreises Neuss mit regionalen, saisonalen und ökologische erzeugten Produkten abgeben.

 

Die Landwirtschaftskammer erarbeitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Gutachtens zur Versorgung der kreiseigenen Schulen mit regionalen, saisonalen und ökologisch erzeugten Produkten und ermittelt die entstehenden Kosten.

 

Der Ernährungsrat im Rhein-Kreis Neuss und die Agentur a-verdis wurden ebenfalls um Entwicklung eines solchen Konzeptes gebeten.

 

Modellhafte Umsetzung

 

Es ist vorgesehen, dass im Rahmen der modellhaften Umsetzung am BBZ Grevenbroich die derzeit nicht genutzte Mensa an einen privaten Betreiber verpachtet wird.

Dazu sollen die hierfür notwendigen Räume wie die Küche mit eingebautem Mobiliar, Lagerräume und die eingerichtete Mensa genutzt werden.

 

Das Unternehmen wird dabei von der Möglichkeit, betriebsintegrierte Arbeitsplätze zu schaffen Gebrauch machen und stellt eine Versorgung mit regionalen bzw. anerkannten ökologisch erzeugten Lebensmitteln sicher. Der Entwurf eines Pachtvertrages wird zurzeit geprüft.

Mit den Umbaumaßnahmen der vorgesehenen Räumlichkeiten wurde begonnen.

 

Slow Food

 

Im Nachgang eines Gutachtens könnte insgesamt die Frage nach stark regional bezogenen Produkten erörtert werden.

 

Ergänzend wird auf die Anlage Leistungsbeschreibung –regionale Versorgung Mensen verwiesen.