Sachverhalt:
Seitens der
Verwaltung wird zu dem Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN vom
02.11.2021 wie folgt berichtet:
Erstellung eines
kreisweiten Klimaschutzkonzeptes
Der Förderantrag
für die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements zur Erstellung eines
kreisweiten Klimawandelvorsorgekonzeptes wurde im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative des Bundes erfolgreich gestellt und bewilligt.
Die Stelle des
Klimaschutzmanagements wurde ausgeschrieben und wird nach aktuellem Stand zum
Jahresbeginn 2022 besetzt.
Dann werden auch
die Arbeiten am Klimawandelvorsorgekonzept unmittelbar aufgenommen, mit der
Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Gutachterleistungen durch das
neu geschaffene Klimaschutzmanagement begonnen und der Gesamtprozess
einschließlich Beteiligung der Öffentlichkeit vorangetrieben.
Im
Haushalt 2021 sind insgesamt 1,4 Mio. € zur Verfügung gestellt worden, davon
1,2 Mio. € investiv und 200.000 € konsumtiv. Die konsumtiv zur Verfügung
gestellten Mittel werden für die Erstellung des Klimawandelvorsorgekonzeptes
benötigt und sollen nach 2022 übertragen werden.
Planung weiterer
Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Dächern und den Parkflächen der
Berufsbildungszentren Neuss und Grevenbroich
Überprüfung Aufstellung Solarcarports
In der Sitzung des Planungs-,
Klimaschutz- und Umweltausschusses am 25.02.2021 wurden Anträge gestellt, die
kreiseigenen Parkplätze an den Kreisliegenschaften auf ihre grundsätzliche
Eignung für PV-Anlagen
montiert auf Carports zu überprüfen und einen
Vorschlag für eine erste derartige Anlage zu erarbeiten.
Die Verwaltung sagte eine
Prüfung zu, an welchen kreiseigenen Parkplätzen die Installation von Solarcarports grundsätzlich möglich wäre.
Maßgeblich für die
Realisierbarkeit sind baurechtliche Vorschriften, wie z.B. Feuerwehrzufahrten
und die am Standort zur Verfügung stehende Sonneneinstrahlung.
Liegenschaften
Das Amt für Gebäudewirtschaft hat alle
kreiseigenen Parkflächen individuell auf die Größe der Aufstellfläche und die
Verschattungssituation durch Bäume oder Gebäude und den Stromverbrauch vor Ort
untersucht.
Als erstes Zwischenergebnis zeigt sich, dass
es bei dem überwiegenden Teil der Parkplätze des Rhein-Kreises Neuss keine zusammenhängenden Flächen
gibt, auf denen man einen größeren überdachten Stellplatz als
Solarcarport aufstellen könnte.
Ein Großteil der Parkplätze liegt umgeben von
Bäumen. Das lässt eine Aufstellung von Parkplatzüberdachungen nicht zu, ohne
vorher die Bäume zu beseitigen.
Auch befinden sich viele Parkplätze in
unmittelbarer Nähe von Feuerwehrzufahrten oder direkt vor Gebäuden, so dass das
Aufstellen von Solarcarports aus Sicht des Brandschutzes nicht möglich ist.
Nach erster Überprüfung der Standorte kämen
von der Größe her theoretisch lediglich folgende Parkplätze in Betracht:
Gesundheitsamt
GV: Der
Parkplatz wird im Zuge der Umgestaltung der Außenanlagen und Umstrukturierung
neu geprüft.
BBZ
Dormagen Lehrerparkplatz: Der Parkplatz wird im Zuge der Sanierung des BBZ Dormagen
neu geprüft.
BBZ
Hammfeld (BTI) – Sporthalle: Der Schotterparkplatz an der Halle wäre sowohl
von der Größe als auch von der Sonneneinstrahlung her geeignet. Möglicherweise
muss im Zuge einer möglichen Parkplatzüberdachung der Parkplatz neu
strukturiert und gepflastert werden.
Systembeispiel
Solarcarport am BBZ Hammfeld
Die Überdachung von vorhandenen versiegelten Parkplatzflächen stellt
eine Möglichkeit dar, solare Energie über Module auf einer Parkplatzüberdachung
zu nutzen.
Es wurde ein Konzept für eine mögliche Überdachung von Stellplätzen mit
Photovoltaik bei einem Hersteller in Auftrag gegeben, der spezialisiert ist auf
die Beratung, die Planung, die Projektierung,
den Verkauf und die Errichtung von Photovoltaiksystemen, speziell
gewerblicher Solar-Carports.
Systeme:
Die Solar-Carport Systeme gibt es bei
diesem Hersteller in 3 verschiedenen Versionen. Eine L-Form für die Überdachung
von einreihigen Stellflächen, eine T- oder Y- Form für die Überdachung von
zweireihigen Stellflächen. Der Vorteil der Überdachung von T- oder Y- Form
liegt darin, dass für eine größere Dachfläche weniger Fundamente erstellt
werden müssen.
Konstruktion:
Die Tragkonstruktion besteht aus
feuerverzinktem Stahl, die Pfeiler und Ausleger aus IPE 300 und IPE 500
Stahlprofilen. Der Pfeilerabstand wird zwischen 7,5 m und 10 m angegeben. Die
Unterkonstruktion der Dächer besteht ebenso aus Stahlprofilen, die mit den
Pfeilern und Auslegern verbunden sind. Als Dachhaut dient ein Trapezblech, auf
dem die PV-Module aufgebracht werden.
Photovoltaik-Module
Für die Photovoltaik-Module (PV-Module)
gibt der Hersteller eine Produktgarantie von 12 Jahren. Die Leistungsgarantie
wird mit 25 Jahren angegeben. Neben den eigentlichen PV-Modulen beinhaltet das
Konzept auch die für die Module notwendigen Optimierer und Wechselrichter sowie
die Unterkonstruktion der PV-Module an die Dachdeckung aus Stahlblech. Ein
Monitoring zur Überwachung auf Modul-Ebene wäre laut Hersteller ebenso möglich.
Leistungen des Herstellers gemäß Konzept:
Die Leistungen beziehen sich auf den Bau
und die Inbetriebnahme von Solar-Carports. Diese beinhalten die Anlieferung des
Materials, die Errichtung der Carports inkl. Montage und Aufbau der Module und
deren Elektrifizierung lediglich bis Oberkante Fundament. Der Hersteller
übernimmt nur für diesen Bereich eine Qualitätskontrolle bis hin zur Abnahme
des fertigen Aufbaus.
Bauseitige Nebenleistungen laut Herstellerangabe:
Die Solar-Carports verfügen über eine
Systemstatik, beinhalten jedoch nicht die notwendigen Fundamente für die
Gründung der Stützen - Stahlkonstruktion. Das bedeutet, dass ein Bodengutachten
als Grundlage für die statische Berechnung und auch die Statik selber inkl.
notwendiger Erd- und Stahlbetonarbeiten für die Errichtung der Fundamente vom
Auftraggeber zusätzlich beauftragt und finanziert werden muss. Die Kosten
hierfür sind im Konzept des Herstellers deshalb nicht enthalten. Die mögliche
Mindestgröße der Fundamente je Pfeiler wird vom Hersteller mit 5m x 2m x 0,8m
angegeben. Je nach Bodenverhältnissen und Prüfstatik kann dies noch variieren.
Behördliche Genehmigungen, wie
beispielsweise die erforderliche Baugenehmigung, die Erlaubnis zur Einspeisung
für den produzierten Strom bei der Bundesnetzagentur und die Netzanmeldungen
beim örtlichen Versorger sind vom Auftraggeber selber zu veranlassen, Kosten
hierfür sind daher nicht Inhalt des vorliegenden Konzeptes. Der Hersteller gibt
jedoch den Anteil der Kosten für Netzanschluss und Fundamente als
„Baunebenkosten“ mit ca. 15 % der Errichtungskosten an. In der weiteren
Betrachtung fließen diese 15 % als mögliche Baunebenkosten in die Berechnung
ein.
Optionale Ausstattung (im Konzept nicht enthalten)
Das Integrieren von sogenannten Wallboxen
in den Stützen zum Aufladen von E-Fahrzeugen ist zusätzlich möglich. Ebenso
verhält es sich hinsichtlich einer möglichen LED Beleuchtung, die optional an
die Konstruktion angebracht werden könnte.
Konzept für einen Solarcarport am BBZ Hammfeld (BTI)
Sporthalle
BBZ Hammfeld, Parkplatz an der Sporthalle BTI:
Es wurde die Größe von 2 Stück doppelreihigen Stellplatzüberdachungen
mit Y-Modulen mit je 40,30 m Länge und 10 m Breite berechnet, die zur
Überdachung von 64 Stellplätzen dienen. Insgesamt werden 12 Fundamente für
diese Anordnung erforderlich.
Kostenschätzung:
2 x Y-Form Solarcarports, bestehend aus 2 x 5 Elementen für 64
Stellplätze (fertig bis Oberkante Fundament)
286.626.- Euro netto
Inkl. Baunebenkosten ca. 15 % lt. Hersteller: 42.994,- Euro netto
Zwischensumme 329.620,-
Euro netto
+ Mehrwertsteuer 19 %
62.628,- Euro
Gesamtsumme: 392.248,- Euro brutto
Hinweis: Nicht betrachtet
wurden die elektrischen Anschlussarbeiten an das Stromnetz, Versicherung der
Carports, Steuerabgaben bei Netzeinspeisung, Wartungskosten, mögliche
Kostensteigerungen beim Material, optionale Ausstattung.
Die Netto-Dachfläche ergibt laut Hersteller 832 m² mit einer Belegung
von 456 PV-Modulen. Die Anlage hätte eine Größe von ca. 171 kWp. Pro Jahr
könnte diese Fläche im Durchschnitt ca. 149,21 MWh Strom erzeugen und damit
errechnete 65.800 kg CO2 pro Jahr einsparen. (Hinweis: Die Erzeugung von CO2
bei der Produktion der eingesetzten Materialien wurde hier nicht
berücksichtigt.) Die Kosten -ohne Nebenkosten- beziffert das Konzept der
Solarcarports mit netto ca. 1.700,- €/kWp.
Hinweis: Dagegen rechnet der Kreis für eine PV-Anlage auf den Dächern
der Gebäude mit ca. 1.300,- €/kWp. PV-Anlagen auf den Dächern der Gebäude wären
damit kostengünstiger als die Parkplatzvariante.
Zusatzarbeiten Parkplatz:
Weitere Kosten werden für die Gründung der Solar-Carports entstehen
(Leerrohre für die Verkabelung und Entwässerung müssen eingebracht werden, die
vorhandene Parkfläche muss deshalb aufgegraben werden).
Derzeit sind die Fahrflächen mit Asphalt und die Stellplätze mit
Schotter belegt. Allein für die Pflasterung des gesamten Parkplatzes im Zuge
der Errichtung der Solar Carports müssten zusätzliche Kosten in Höhe von 120
Euro/m² Pflasterfläche eingerechnet werden. Dies beinhaltet die Pflasterschicht
inkl. frostfreiem Unterbau. Die zur Verfügung stehende Fläche des Parkplatzes
bemisst sich derzeit auf 43 m x 54 m = 2.322m² mit ca. 96 Stellplätzen.
Berechnung der Kosten für Pflasterung des Parkplatzes:
2.322m² x 120 Euro/m² = 278.640,- Euro netto = 331.582,- Euro brutto
Hinweis: Entwässerungs- und
Kanalarbeiten inkl. Kosten für Ingenieurleistungen TGA und für
Unvorhergesehenes kommen noch hinzu.
Wirtschaftlichkeit
Die für 2022 geplante PV-Anlage auf dem Dach des B-Gebäudes des BBZ
Hammfeld mit 138 kWp Leistung wird ca. 131 MWh/a Strom produzieren. Bis zu 80 %
des prognostizierten Jahresertrages an Strom wird im Gebäude selber verbraucht,
der Rest von 20 % wird direkt vermarktet (Pflicht zur Direktvermarktung ab
100KWp). (siehe auch „Bericht zur Überprüfung der
Installation von Photovoltaikanlagen“ vom 24.06.2019)
Geht man davon aus, dass der durch die Solarcarports erzeugte Strom mit
den prognostizierten 149,21 MWh/a nur zu 5 % selber genutzt werden kann
(aufgrund der PV-Anlage auf Gebäude B und des dort selbst genutzten Stroms),
müsste der Rest ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Bei der Berechnung mit einer derzeitigen Vergütung von ca. 5,36
cent/kWh und einer jährlichen Einspeisung von 141.749,5 kWh/a könnte mit einer
jährlichen Einspeisevergütung von ca. 7.597,77 Euro für den erzeugten Strom
gerechnet werden. Steuern und Abgaben mindern den Ertrag noch weiter.
Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden neben der Einsparung durch
den Eigenverbrauch auch die Wartungs- und Versicherungskosten berücksichtigt
mit einer jährlichen Preissteigerung von 1 %.
Damit amortisiert sich die Anlage erst nach mehr als 50 Jahren.
Die Lebensdauer der PV-Module wird dagegen mit ca. 25 Jahren angegeben.
Möglicherweise sind diese in 25 Jahren nicht mehr zur Stromproduktion geeignet.
Damit wäre die Anlage unwirtschaftlich.
Solarcarports sind also
aufwändiger zu errichten als dachmontierte Photovoltaikanlagen (Fundamente,
Pflasterarbeiten und möglicherweise nötige Bodengutachten etc.) und
gleichzeitig auch teurer (Solarcarports: netto ca. 1700 €/kWp ; PV-Anlagen auf
Dächern netto ca. 1300 €/kWp).
Ergebnis
Solarcarports sind, wie
dargestellt, aufwändiger zu errichten als dachmontierte Photovoltaikanlagen und
gleichzeitig auch teurer.
Zurzeit steht dem Rhein-Kreis Neuss auch
keine geeignete Fläche zur Verfügung, auf der sich ein Solar-Carport rechnen
würde.
Es erscheint daher sinnvoller, sämtliche
Dächer des Rhein-Kreises Neuss auf eine mögliche Photovoltaik-Belegung zu
überprüfen.
Daten: Auszug aus dem „Bericht
zur Überprüfung der Installation von Photovoltaikanlagen“ vom 24.06.2019
Berufsbildungszentrum
Neuss Hammfelddamm
Stromverbrauch
Jahresverbrauch
851.000 kWh
Grundlast 40 kW
Maximallast 290
kW
Stromkosten
187.500 €/ Jahr
Prognostizierte
Anlagendaten
Dachfläche 1.900
m²
PV-Leistung 138
kWp
Jahresertrag
131.000 kWh
CO2- Einsparung
58.995 kg/Jahr
Eigenverbrauch
80%= 104.880 kWh
Resteinspeisung 20%= 26.220 kWh
Anschaffungskosten
225.000 €
jährliche
Ertragsprognose 131.100 kWh
Stromkosteneinsparung
19.612,56
à 2018 lag
der Strompreis bei 8,5% weniger als 2020; das macht einen Unterschied von 2.468,32 € Einsparung jährlich à Amortisierung verringert sich um ein Jahr
Einspeisevergütung
ca. 1.311 €
Betriebskosten,
EEG, Versicherung 4.707 €
Gesamtersparnis 16.217 € à mit Steigerung des Strompreises auch
Steigerung der Ersparnis
Die Ausführungen
werden ergänzt durch folgende Anlagen:
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Solarcarports-Parkplatz Halle BTI05.11.2021
Sachstand PV-Anlagen; Ladeinfrastruktur -09.11.2021.65
Energetische Sanierung
kreiseigener Gebäude sowie Umrüstung und Optimierung der Heizungsanlagen
Die
in 2021 zur Verfügung stehenden 1,2 Mio investiver Mittel aus dem Klimabudget
sind zum größten Teil für die energetische Sanierung der Fensteranlagen der
Schule am Nordpark vorgesehen. Die Fachplanung zum Austausch der aus den 70-er
Jahren stammenden Fensteranlagen liegt bereits vor. Die Ausführung ist für 2022
geplant.
Für
die Überprüfung der Heizungs- und Warmwasseranlagen der Kreisgebäude sind ab
2022 konsumtive Gelder des Klimabudgets vorgesehen. Da für die Mosaikschule in
Grevenbroich Hemmerden ein Schulerweiterungsbau vorgesehen ist, soll zunächst
die Prüfung der Heizungs- und Warmwasseranlagen des Bestandsgebäudes erfolgen.
Hieraus werden die Möglichkeiten für die Anlagen in Hinblick auf die
Energieoptimierung und ggf. Umstellung auf alternative Energien in einer
Machbarkeitsstudie zusammen getragen.
Das
Ausschreibungsverfahren der Ingenieurleistungen befindet sich derzeit in
Vorbereitung. Danach erfolgt die Überprüfung der anderen Gebäude sukzessiv.
Umrüstung der
kreiseigenen Gebäude auf LED-Beleuchtung
Am 16.11.2021
finden die Bewerbungsgespräche mit den aus dem Vergabeverfahren
hervorgegangenen Büros für die Fachplanung zum Austausch der Beleuchtung bzw.
Umrüstung auf LED-Technik statt. Betroffen sind in Grevenbroich das alte und
neue Kreishaus, das Hochhaus und das Haus der Gesundheit (Gesundheitsamt). Nach
Beauftragung der Planungsleistung erfolgen Planung und Ausschreibung.
Die geschätzten
Kosten liegen bei ca. brutto 300.000 € inkl. Fachplanerleistungen.
Fördermöglichkeiten werden geprüft.
Erhöhung des Wald- und
Biotopanteils sowie Umstellung auf ökologischere Pflege des Straßenbegleitgrüns
Eine Erhöhung des
Ansatzes „Ankauf oder Pacht von Flächen“ für den Bereich „Erhöhung des Wald-
und Biotopanteils“ ist nicht erforderlich, da diese Mittel aufgrund der
schwierigen Lage des Grundstücksmarktes nicht von der Verwaltung verwendet
werden können.
Dies zeigt auch
die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Mittel der letzten Jahre, die
leider nur teilweise verwendet werden konnten. In 2020 konnten für die
Waldvermehrung/Biotopschutz noch 3 Grundstücke (Kosten: ca. 187.000,- Euro)
erworben werden und in 2021 bisher lediglich nur ein Grundstück (Kosten. ca. 85.000,-
Euro).
Die Kreisverwaltung arbeitet weiterhin intensiv daran, Grundstücke für die Waldvermehrung zu akquirieren.
Zur
Frage nach einer ökologischeren Pflege des Straßenbegleitgrüns wird folgendes
berichtet:
Das
Tiefbauamt unterhält ca. 580.000 m2 Bankett- und Wiesenflächen. Rund 495.000 m2
davon werden intensiv gepflegt und zwei Mal im Jahr gemäht. Die übrigen Flächen
werden nur im zweiten Mähgang gemäht und unterliegen somit einer extensiven
Pflege. Aus Verkehrssicherungsgründen ist es nicht möglich, noch mehr Flächen
extensiv zu pflegen.
Im
Raum Rommerskirchen wurden in Abstimmung mit Amt 68 Referenzflächen ausgewählt,
die seit rund fünf Jahren in einem anderen Zyklus gemäht werden. Auch hier
erfolgt einen intensive Pflege (es wird zwei Mal im Jahr gemäht), allerdings
erfolgen die Mähgänge später im Jahr mit Mahdgutaufnahme (die übrigen Flächen
werden gemulcht). An dieser Stelle erfolgt der Hinweis, dass die Kosten für die
Unterhaltung dieser Referenzflächen im Vergleich zu den übrigen Flächen sechs-
bis achtmal so hoch sind.
Förderprogramm
Klimabäume
Bäume in Gärten
leisten einen wichtigen Beitrag zum innerstädtischen Klima- und Artenschutz.
Sie produzieren nicht nur wichtigen Sauerstoff und binden klimaschädliches CO2,
sie tragen auch zur Verbesserung des Stadtklimas sowie der Lebensqualität bei
und bieten vielen Tierarten einen Lebensraum. In den letzten Jahren sind durch
enorme Trockenheit, Hitze und nachfolgenden Schädlingsbefall auch im
Siedlungsbereich z.T. erhebliche Verluste an Bäumen eingetreten.
Wiederanpflanzung von Bäumen in Privatgärten können dazu beitragen, die
eingetretenen Funktionsverluste - zumindest teilweise - wieder auszugleichen.
Mit seiner Aktion möchte der Rhein-Kreis
Neuss Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen und stellt hierzu insgesamt
1.000 Bäume zur Verfügung. Im Herbst 2021 sollen zunächst 500 Bäume abgegeben
werden. Interessenten aus dem Rhein-Kreis Neuss konnten sich mit Hilfe eines
Online-Formulars um einen Baum bewerben.
Dabei konnte aus 9 Baumarten und 4 Abholorten gewählt werden.
Die
Aktion startete am 02.11.2021 mit der Veröffentlichung in den sozialen Medien
und auf der Internetseite des Rhein-Kreis Neuss. In der lokalen Presse erschien
die Aktion ab dem 04.11.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt war bereits rund die
Hälfte der 500 Bäume gebucht. Am 08.11.2021 waren die gesamten 500 Bäume
vergeben. Die Ausgabe an die Bürgerinnen und Bürger erfolgt ab dem 29.11. bis
zum 02.12.2021.
Regionale
Lebensmittelversorgung
Im
Schul- und Bildungsausschuss vom 14.06.2021 wurde bereits berichtet, dass der
Rhein-Kreis Neuss zur Stärkung der regionalen Versorgungsstruktur, zur
Versorgung kreiseigener Mensen und Kantinen 50.000 € in den Haushalt
eingestellt hat.
Davon
dienen 20.000 € zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie und 30.000 € für die
Umsetzung.
Danach
wurde in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 05.10.2021 folgendes
berichtet:
Machbarkeitsstudie
Inzwischen
hat die Verwaltung mit Vertretern der Landwirtschaftskammer, dem Landesamt für
Nahrung und Versorgung gesprochen, den Ernährungsrat im Rhein-Kreis Neuss
kontaktiert und ein Gespräch mit einer Agentur aus Münster geführt, die
erfahren ist und ein entsprechendes Konzept erstellen kann.
Im
Rahmen der Machbarkeitsstudie soll ermittelt werden, wie eine Versorgung von
Kantinen und Mensen der Schulen mit regionalen Produkten erfolgen, eine bessere
Vermarktung der Direktvermarktung sichergestellt werden kann und ob eine
Verkaufsstelle für regionale Produkte z. B. mit mittels einer Plattform im Internet
sinnbringend ist.
Die
Landwirtschaftskammer wird ein Angebot zur Erstellung eines Konzeptes mit dem
Ziel einer Nahrungsmittelversorgung an den Schulen des Rhein-Kreises Neuss mit
regionalen, saisonalen und ökologische erzeugten Produkten abgeben.
Die
Landwirtschaftskammer erarbeitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Gutachtens
zur Versorgung der kreiseigenen Schulen mit regionalen, saisonalen und
ökologisch erzeugten Produkten und ermittelt die entstehenden Kosten.
Der
Ernährungsrat im Rhein-Kreis Neuss und die Agentur a-verdis wurden ebenfalls um
Entwicklung eines solchen Konzeptes gebeten.
Modellhafte Umsetzung
Es
ist vorgesehen, dass im Rahmen der modellhaften Umsetzung am BBZ Grevenbroich
die derzeit nicht genutzte Mensa an einen privaten Betreiber verpachtet wird.
Dazu
sollen die hierfür notwendigen Räume wie die Küche mit eingebautem Mobiliar,
Lagerräume und die eingerichtete Mensa genutzt werden.
Das
Unternehmen wird dabei von der Möglichkeit, betriebsintegrierte Arbeitsplätze
zu schaffen Gebrauch machen und stellt eine Versorgung mit regionalen bzw.
anerkannten ökologisch erzeugten Lebensmitteln sicher. Der Entwurf eines
Pachtvertrages wird zurzeit geprüft.
Mit
den Umbaumaßnahmen der vorgesehenen Räumlichkeiten wurde begonnen.
Slow Food
Im
Nachgang eines Gutachtens könnte insgesamt die Frage nach stark regional
bezogenen Produkten erörtert werden.
Ergänzend wird auf
die Anlage Leistungsbeschreibung
–regionale Versorgung Mensen verwiesen.