Betreff
Neue Förderrichtlinie Schulsozialarbeit – Wechsel der Zuständigkeit
Vorlage
50/0930/XVII/2021
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit Datum vom 22.09.2021 eine überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ erlassen.

 

Seit 2012 wurde die Schulsozialarbeit an den Schulen durch das Bundesprojekt „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ gefördert, ab 2015 wurde dieses Projekt durch das Förderprogramm des Landes NRW „Soziale Arbeit an Schulen“ ersetzt. Schwerpunkt war die Unterstützung und Mitwirkung bei der Beantragung von Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes.

 

Mit der Überarbeitung der Förderrichtlinie hat sich nun der Gegenstand der bisherigen Landesförderung zur Schulsozialarbeit geändert. Ab dem Förderjahr 2022 werden Maßnahmen zur Erreichung der jeweiligen Entwicklungsziele der Kinder und Jugendlichen gefördert, insbesondere die Stärkung des Sozialverhaltens durch sozialpädagogische Gruppenarbeit, die Persönlichkeitsstärkung        durch   Einzelfallhilfe, die Mitarbeit erfolgreicher inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit (sogenannte Lotsen-Funktion), die konzeptionelle Arbeit im Bereich der Schulentwicklung sowie die qualitative Absicherung und Weiterentwicklung der kommunalen Schulsozialarbeit durch Koordinierungsaufgaben.

Die Beratung hinsichtlich der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist ab 2022 kein Gegenstand der Landesförderung mehr. Zudem hat die Zuständigkeit innerhalb der Landesregierung vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Ministerium für Schule und Bildung gewechselt. Demnach ergibt sich auch für die Verwaltung zukünftig keine fachliche Ansiedlung des Förderprogrammes mehr im Bereich „Soziales“, die Zuständigkeit wechselt zum 01.01.2022 in die Verantwortung des Schulamtes.