Sachverhalt:
Das
Ministerium für Schule und Bildung hat mit Datum vom 22.09.2021 eine
überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Schulsozialarbeit in
Nordrhein-Westfalen“ erlassen.
Seit 2012
wurde die Schulsozialarbeit an den Schulen durch das Bundesprojekt „Schulsozialarbeit
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ gefördert, ab 2015 wurde dieses
Projekt durch das Förderprogramm des Landes NRW „Soziale Arbeit an Schulen“
ersetzt. Schwerpunkt war die Unterstützung und Mitwirkung bei der Beantragung
von Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Mit
der Überarbeitung der Förderrichtlinie hat sich nun der Gegenstand der
bisherigen Landesförderung zur Schulsozialarbeit geändert. Ab dem Förderjahr
2022 werden Maßnahmen zur Erreichung der jeweiligen Entwicklungsziele der
Kinder und Jugendlichen gefördert, insbesondere die Stärkung des
Sozialverhaltens durch sozialpädagogische Gruppenarbeit, die Persönlichkeitsstärkung durch Einzelfallhilfe,
die Mitarbeit erfolgreicher inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit
(sogenannte Lotsen-Funktion), die konzeptionelle Arbeit im Bereich der
Schulentwicklung sowie die qualitative Absicherung und Weiterentwicklung der
kommunalen Schulsozialarbeit durch Koordinierungsaufgaben.
Die
Beratung hinsichtlich der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist ab
2022 kein Gegenstand der Landesförderung mehr. Zudem hat die Zuständigkeit
innerhalb der Landesregierung vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales zum Ministerium für Schule und Bildung gewechselt. Demnach ergibt sich
auch für die Verwaltung zukünftig keine
fachliche Ansiedlung des Förderprogrammes mehr im Bereich „Soziales“, die
Zuständigkeit wechselt zum 01.01.2022 in die Verantwortung des Schulamtes.