Betreff
Tischvorlage zu dem Sachstandsbericht zum Brand auf dem Schrottplatz an der Stadtgrenze Neuss/Kaarst
Vorlage
68/0936/XVII/2021
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat in der letzten Sitzung des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltaus-schusses am 10.06.2021 über den Sachstand im Zuge des Großbrandes am 22.04.2021 auf dem Gelände eines Schrottplatzes an der Stadtgrenze zwischen Neuss und Kaarst berichtet. Infolge des Brandes waren PKW und Autoteile verbrannt, so dass mit Brandrückständen verunreinigtes Löschwasser in den Boden gelangen konnte. Auch war nicht auszuschließen, dass Restmengen von Betriebsstoffen in den Boden eingedrungen sind.

Bodenschutzrechtlich bestand der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung. Zudem war eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit zu besorgen. Aus diesen Gründen forderte die untere Umweltschutzbehörde von der Erbengemeinschaft der Grundstücke, die vom Brand betroffen waren, ein Untersuchungskonzept für eine Detailuntersuchung der mutmaßlich von verunreinigtem Löschwasser betroffenen Umweltmedien Boden und Grundwasser.

Anfang Juli hat die Erbengemeinschaft der unteren Umweltschutzbehörde das geforderte  Untersuchungskonzept einer qualifizierten Ingenieurgesellschaft vorgelegt. Das Konzept beinhaltet die Ergebnisse einer Nutzungsrecherche, die Darstellung der zwischen 1988 und 1998 erfolgten Bodenuntersuchungen,  einen Vorschlag für die Positionierung von 25 rasterförmig angeordneten Rammkernsondierungen und 15 Bodenluftuntersuchungen zum Nachweis eventueller Lösemittel sowie eine Beschreibung des geplanten Analyseumfangs der zu gewinnenden Boden- und Bodenluftproben zum Zwecke einer Gefährdungsab-schätzung. Als Grundlage für die Bewertung der Untersuchungsergebnisse wurde mit Blick auf die aktuelle und voraussichtlich zukünftige Grundstücksnutzung eine gewerbliche Nutzung vereinbart. 

Vor Beginn der Feldarbeiten erfolgte eine Begehung des Geländes mit der unteren Umweltschutzbehörde. Es wurden insgesamt 33 Bohrpunkte für Rammkernsondierungen vorrangig in Bereichen ohne Flächenbefestigung bzw. mit schadhafter Flächenbefestigung,  im Bereich einer unterirdischen Betongrube sowie im Bereich eines Entwässerungsgerinnes festgelegt.  

Am 04.11.2021 wurde dem Amt für Umweltschutz das von einem qualifizierten Ingenieurbüro erstellte Gutachten über orientierende Boden- und Bodenluftuntersuchungen im Bereich des Schrottplatzes vorgelegt. Das Gutachten wurde im Auftrag der Grundstückseigentümer erstellt und enthält mit einer Ausnahme alle geforderten Analyseergebnisse. Lediglich für eine Rammkernsondierung im Bereich des Wirtschaftsweges liegen noch keine Untersuchungsergebnisse vor. Hier handelt es sich um eine Rammkernsondierung, die nachträglich am 14.10.2021 mit dem Ziel bis in drei Meter Tiefe abgeteuft wurde, eventuell doch über das Löschwasser in den Boden gelangte polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK) nachzuweisen. 

 

                                                             

 

Beurteilung der Ergebnisse der Boden- und Bodenluftuntersuchungen

Aufgrund der Untersuchungen liegen auf dem Grundstück nutzungsbedingte, kleinräumige Bodenverunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe, PAK und Schwermetalle im Boden sowie BTEX in der Bodenluft vor.

Die Prüfwerte nach § 8 Abs. 1 Nr.1 des BBodSchG für die direkte Aufnahme von Schadstoffen durch den Wirkungspfad Boden-Mensch auf Industrie und Gewerbe-grundstücken werden in der repräsentativen LAGA-Mischprobe sowie in den anderen Proben aus den Rammkernsondierungen eingehalten. Zudem ist der Großteil des Geländes versiegelt, sodass für diese Bereiche generell der Wirkungspfad Boden-Mensch nicht zum Tragen käme. Für den Fall, dass auf dem untersuchten Gelände zukünftig sensiblere Nutzungen erfolgen, Flächenversiegelungen beseitigt oder beispielsweise Grünflächen angelegt werden, muss eine erneute bodenschutzrechtliche Bewertung des Standortes erfolgen.

Sowohl der Gutachter als auch die untere Umweltschutzbehörde kommt zu der Bewertung, dass vom Wirkungspfad Boden-Grundwasser keine akute Gefahr ausgeht. Laut Gutachten kann lediglich in vereinzelten Bereichen eine Schadstoffverlagerung von PAK aus dem Boden und BTEX aus der Bodenluft in den grundwassererfüllten Bereich nicht ausgeschlossen werden. Eine Besorgnis für eine nachteilige Grundwasserveränderung besteht aktuell nicht, weil diese vereinzelten Bereiche weitgehend oberflächlich versiegelt sind, Eindringen von Niederschlagswasser entweder nicht erfolgt oder das Eindringen von Niederschlagswasser durch Risse in der Oberflächenversiegelung gering ausfällt. Zudem sind die Kontaminationen im oberen, ungesättigten Bereich vorhanden. Tiefere Bereiche (1-2 m Teufe), die oberhalb des Grundwasserschwankungsbereichs liegen, sind nicht kontaminiert. Des Weiteren würden bindige Zwischenschichten den vertikalen Wasser- und Schadstofftransport mindern. Final kann als weiteres Ausschlusskriterium für eine potenzielle Schadstoffverlagerung ins Grundwasser die geringe Auswaschbarkeit der Schadstoffe aus dem Mischproben-Eluat herangezogen werden. Hinweise auf bereits erfolgte Schadstoffverlagerungen ins Grundwasser (Wirkungspfad Boden-Grundwasser) liegen nicht vor. Allerdings stimmt die untere Umweltschutzbehörde mit dem Gutachter überein, dass vor einer zukünftigen gewerblichen Nutzung die beschädigten Oberflächen zu befestigen sind und die Grundstücksentwässerung zukünftig über zugelassene Abwasseranlagen erfolgen muss. Derartige Maßnahmen müssen in enger Abstimmung mit der für die bauplanungsrechtliche Beurteilung und baurechtliche Zulassung zuständigen Stadt Neuss erfolgen.

Gefährdungsabschätzung durch den Eintrag von belastetem Löschwasser in die Versickerungsmulden auf einem Nachbargrundstück im benachbarten Gewerbegebiet in Kaarst

Die Betreiber der Mulden haben auf Aufforderung durch die untere Wasserbehörde eine qualifizierte Ingenieurgesellschaft mit Bodenuntersuchungen in den beiden Versickerungsmulden beauftragt. Die Untersuchungsergebnisse wurden der unteren Wasserbehörde Anfang Juli übermittelt. Zwar konnten im Sediment keine Belastungen durch PAK [mg/kg] beziehungsweise in zwei Bodenproben nur geringe PAK-Werte [mg/kg] nachgewiesen werden. Dies lässt die  Schlussfolgerung zu, dass durch die hohe Durchlässigkeit der Versickerungsmulden belastetes Löschwasser direkt in das oberflächennahe Grundwasser infiltriert ist, sodass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit durch PAK zu besorgen ist.

 

Aufgrund der Besorgnis einer Grundwassergefährdung und der Nähe zur Wassergewinnungsanlage Broichhof ist ein Grundwassermonitoring notwendig. Da keine geeigneten Grundwassermessstellen (GWMS) vorhanden sind, sollen drei GWMS errichtet werden, um eine möglichst aussagekräftige Beurteilung des Grundwassers vorzunehmen zu können. Die untere Wasserbehörde prüft derzeit, wen sie ordnungsbehördlich zur Durchführung der für das Grundwassermonitoring erforderlichen Maßnahmen heranziehen kann.

 

Anhaltspunkte für eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden–Mensch sind nicht ersichtlich.

Sachstand zur Räumung der Brandflächen

 

Nach Freigabe der Brandfläche durch Feuerwehr und Polizei wurde seitens der unteren Umweltschutzbehörde in Bezug auf die Entsorgung der Brandrückstände die Einschaltung eines Gutachters gefordert, der sowohl ein Räumungs- und Entsorgungskonzept erarbeiten als auch anschließend die Arbeiten begleiten sollte. Die Beauftragung eines Gutachters durch die Grundstückseigentümerinnen erfolgte dann auch zeitnah. Die Festlegung der Entsorgungswege der unterschiedlichen Brandrückstände erfolgte nach Vorlage der nötigen Abfallanalysen jeweils in Abstimmung mit der unteren Umweltschutzbehörde. Die Brandflächen sind mittlerweile weitestgehend von den Brandrückständen geräumt.