Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2007, Verwendung des Jahresüberschusses und Entlastung des Landrates
Vorlage
014/120/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

  1. Der Kreistag stellt gemäß § 95 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2007 in der Fassung vom 09.06.2009, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und des Wirtschaftsprüfers zugrunde lag, fest.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.176.361,94 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der allgemeinen Rücklage zugeführt.
  3. Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2007 uneingeschränkt Entlastung aus.

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW stellt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

In der Sitzung des Kreistages am 17.06.2009 hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2007 zum Bilanzstichtag 31.12.2007 eingebracht. Der Kreistag hat den vom Kämmerer aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.

 

Die Rechnungsprüfung des Kreises hat sich mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Durchführung der Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner, Krefeld, bedient. An den Arbeiten zur Prüfung des Jahresabschlusses war die Rechnungsprüfung beteiligt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Das Ergebnis der Prüfung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss machte sich in seiner Sitzung am 02.09.2009 den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner über die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasste das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung vom Vorsitzenden, dem Leiter der Rechnungsprüfung und dem Wirtschaftsprüfer unterzeichnet wurde (Anlage), zusammen.

 

Der geprüfte Jahresabschluss 2007 ist positiv und weist einen Überschuss in Höhe von 7.176.361,94 € aus. Das Jahresergebnis ist separat und von der Höhe her nachvollziehbar in der Bilanz zum 31.12.2007 auf der Passivseite unter der Bilanzposition 1.4 im Eigenkapital des Rhein-Kreises Neuss ausgewiesen.

 


Die Verwaltung schlägt vor, den im geprüften Jahresabschluss 2007 ausgewiesenen Überschuss  von 7.176.361,94 € gem. § 96 GO NRW der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Der vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss 2007 ist der Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses 2008 zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

Der Jahresabschluss 2007 mit Bilanz, Anhang und Lagebericht einschließlich Anlagen ist als Anlage beigefügt.