Betreff
Verbindliche Pflegebedarfsplanung 2022
Vorlage
50/0951/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Wie auch in den Jahren zuvor macht die Kreisverwaltung für das Jahr 2022 vom Instrument der verbindlichen Pflegebedarfssteuerung Gebrauch.

Die Beschlussvorlage für den Kreistag ist im Anhang beigefügt.

Den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales und Wohnen soll vorab die Möglichkeit zur Kenntnis- und Stellungnahme gegeben werden. Etwaige Änderungs- und Verbesserungsvorschläge können dann noch in der finalen Fassung berücksichtigt werden.