Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 18.11.2021 hat der Landkreistag Nordrhein-Westfalen mitgeteilt,
dass die Wohngeldstatistik für das Jahr 2020 durch das Statistische Bundesamt
veröffentlicht wurde.
Demnach
haben im Jahr 2020 rund 618.200 Haushalte Wohngeld bezogen, was einem
Prozentsatz von 1,5 aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte entspricht.
Die
deutliche Steigerung von 2019 auf 2020 in Höhe von 22,6% lässt sich auf die
Wohngeldreform zum 01.01.2020 zurückführen. Mit der Einführung des
Wohngeldstärkungsgesetzes wurden die Miethöchstbeträge angehoben und der
Wohngeldanspruch auf höhere Einkommensbereiche ausgeweitet.
Nach
Auffassung des Statistischen Bundesamtes könnten sich neben der Wohngeldreform
auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die Zahl der
wohngeldberechtigten Haushalte sowie auf die Höhe des gezahlten Wohngelds
ausgewirkt haben.
Nach
Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gaben Bund und
Länder im Jahr 2020 zusammen rund 1,3 Mrd. € für Wohngeld aus, was einer
Steigerung im Vergleich zum Vorjahr von 38% entspricht.
Die
kreisangehörigen Kommunen wurden um Mitteilung der statistischen Werte der
„Wohngeldbewilligungen“ und der „Gezahlten Beträge“ für die Jahre 2019, 2020
und 2021 (Stand Oktober 2021) gebeten. Die genauen Daten lassen sich der
angefügten Aufstellung entnehmen.
Im
Jahr 2019 haben im Kreisgebiet insgesamt 5.665 Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld
bezogen, im Jahr 2020 sind es 7.234 Haushalte, was einer Steigerung in Höhe von
27,7% entspricht. Die Höhe der gezahlten Beträge beläuft sich im Rhein-Kreis
Neuss im Jahr 2019 auf 6.399.392,59 €, im Jahr 2020 beträgt die
Auszahlungssumme 7.893.582,73 €. Die Steigerung beträgt 23,3% und liegt damit unter
der Steigerung der Wohngeldbewilligungen.
Dies
lässt sich zum einen darauf zurückführen, dass durch die Wohngeldreform
grundsätzlich ein größerer Personenkreis anspruchsberechtigt geworden ist, die
tatsächliche Höhe der Leistung jedoch differiert und bei höheren
Einkommensbereichen nur ein vergleichsweise geringer Leistungsanspruch der Höhe
nach besteht. Zum anderen sind die Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes im
Sommer 2019 und die damit einhergehende gezielte Ansprache des
anspruchsberechtigten Personenkreises (Wohngeld als Voraussetzung für den Bezug
von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes) auschlaggebend. In der
Vergangenheit wurde häufig auf Wohngeld verzichtet, wenn der tatsächliche
Anspruch der Höhe nach gering war. Durch die vermehrte Aufklärungsarbeit zum
Bildungs- und Teilhabepaket, verzichten diese Haushalte seit August 2019 jedoch
nicht mehr auf Wohngeld, um die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in
Anspruch nehmen zu können.
Im
Jahr 2021 sind die Zahlen der Wohngeldbewilligungen bisher mit 6.168
rückläufig, die Auszahlungssumme beläuft sich derzeit auf 6.760.348,16 € (Stand
Oktober 2021).