Betreff
Einführung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPo)
Vorlage
VI/1026/XVII/2022
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund umfangreicher gesetzlicher Änderungen wurden Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts dazu verpflichtet, die Kommunikation mit Gerichten ab dem 01. Januar 2022 auf elektronischem Wege zu realisieren. Im Rahmen dieses elektronischen Rechtsverkehr (eRV) müssen ab diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze sowie schriftliche einzureichende Anträge und Erklärungen als digitale Dokumente über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

 

Als „Quasistandard“ des geforderten sicheren elektronischen Empfangs- und Versandkanals für digitale Dokumente dient hier das sogenannte „besondere elektronische Behördenpostfach“ (beBPo). Die Justiz selbst empfiehlt die Verwendung des beBPo insbesondere deshalb, da es alle fachlichen Anforderungen abbildet und bei Versand über dieses Medium auf die Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen verzichtet werden kann. Das beBPo basiert auf der bereits seit 2004 vorhandenen Infrastruktur des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP).

 

Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und Anbindung des Rhein-Kreises Neuss an den elektronischen Rechtsverkehr wurde bereits im vergangenen Jahr ein Einführungsprojekt unter Leitung der Stabsstelle Digitalisierung initiiert. Im Rahmen des Einführungsprojekts wurden mit Stichtag 21.12.2021 die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den Empfang und Versand von elektronischen Dokumente mit dem beBPo und damit die Kommunikation mit Gerichten fristgerecht geschaffen, sodass bspw. im Rahmen von Klageverfahren eine rechtssichere Kommunikation sichergestellt ist.