Betreff
Rettungsdienstbedarfsplan für den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
32/1035/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz empfiehlt dem Kreistag, den Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans in der dem Ausschuss in seiner Sitzung am 02.02.2022 vorgelegten Fassung zu verabschieden, sofern die Kostenträger dieser Entwurfsfassung in dem nach Rettungsgesetz NZW vorgeschriebenen Verfahren ihre Zustimmung erteilen.


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat den Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans für den Rhein-Kreis Neuss in der Fassung, über die dem Ausschuss in seiner Sitzung am 07.09.2021 berichtet worden ist, den Kostenträgern zur Abstimmung nach den Vorgaben des Rettungsgesetzes NRW vorgelegt.

 

Am 06.12.2021 hat auf Einladung der Krankenkassen eine Telefonkonferenz stattgefunden, in der die Inhalte des Entwurfes besprochen worden sind.

 

Neben kleineren redaktionellen Änderungen wurden von den Kassen noch ergänzende Unterlagen gewünscht, die zwischenzeitlich seitens der Verwaltung den Kostenträgern zugeleitet wurden. Dabei handelte es sich um eine Stellenbeschreibung für den Qualitätsbeauftragten des Rettungsdienstes, eine Vergleichsberechnung der Mietkosten gegenüber den Beschaffungs- und Unterhaltskosten für die im Rettungsdienst eingesetzten Fahrzeuge sowie eine Auflistung der Gebietskörperschaften, in denen eine zweite Stelle für die ärztliche Leitung des Rettungsdienstes durch die zuständigen Kostenträger genehmigt worden ist.

 

In den wesentlichen Punkten des Entwurfs des Rettungsdienstbedarfsplans für den Rhein-Kreis Neuss, z.B. die geplante Einführung noch Notfall-KTW oder die Schaffung eines weiteren Standortes für einen Rettungswagen im Neusser Süden bestand seitens der Kostenträger in der o.g. Telefonkonferenz kein Diskussions- oder Erläuterungsbedarf.

 

Wann seitens der Kostenträger die Rückmeldung zu den nunmehr vorgelegten Unterlagen erfolgt ist naturgemäß offen. Die Verwaltung wird in der Sitzung zum aktuellen Sachstand berichten.

 

Dem Wunsch des Ausschusses folgend soll der Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans vom Ausschuss beschlossen werden, bevor dieser im Kreistag verabschiedet werden kann. Die Verwaltung regt daher die untenstehende Beschlussempfehlung an, um für den Fall, dass dem dieser Vorlage beigefügte Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes seitens der Kostenträger akzeptiert wird, in die Sitzung des Kreistages am 30.03.2022 eine entsprechende Beschlussempfehlung einbringen zu können.