Betreff
Fechtzentrum Dormagen
Vorlage
52/1065/XVII/2022
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Mit der Stadt Dormagen und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) werden die denkmalpflegerischen Vorgaben für das Bauprojekt derzeit abgestimmt.

Im Vorfeld des Architektenwettbewerbs muss eine Sachverhaltsermittlung durch eine archäologische Fachfirma durchgeführt werden. Das hierfür zu erstellende Grabungskonzept muss mit der Denkmalbehörde bzw. dem LVR abgestimmt werden. Erst nach Abschluss der Grabungen kann der Architektenwettbewerb erfolgen. Für die wegfallende Außenspielfläche am NGK soll ein Ersatz geschaffen werden. Eine wahrscheinliche Option ist die Fläche zwischen dem Schulgebäude und der aktuellen Sporthalle.

Die Stadt Dormagen hat dem Bau einer Ersatz-Außenspielfläche zugestimmt, ebenso einer Wiederherstellung der ursprünglichen Spielfläche für den Fall, dass die Halle nicht gebaut wird. Als Nachhaltigkeitskriterium soll das „Bewertungssystem nachhaltiges Bauen“ (BNB) des BMI angewandt werden. Es basiert auf einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsgedanken und bewertet nach den Kriterien Ökologische Qualität, Ökonomische Qualität, soziokulturelle und funktionale Qualität, technische Qualität, Prozessqualität und Standortqualität.

Das BNB ist für Bundesbauten konzipiert worden, wurde allerdings in den letzten Jahren auch verstärkt auf Bauten der Länder bzw. der Kommunen angewandt. Da eine Förderung des Projektes durch das Land und den Bund zu erwarten ist, ist dessen Anwendung geboten. Dies ist mit der Stadt Dormagen abgesprochen worden.

 

Ein Gespräch zwischen dem Deutschen Fechter-Bund, dem Bundesstützpunkt und dem Rhein-Kreis Neuss hinsichtlich der Reflektion des Sachstandes und Planung der notwendigen Schritte zur deutlich stärkeren Positionierung des Projektes gegenüber dem DOSB wurde geführt. Der DFeB unterstützt das Projekt vollumfänglich; es hat für ihn höchste Priorität.