Beschlussvorschlag:
Die Anlage I zur Satzung des Rhein-Kreises
Neuss zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 21.12.2021 wird bei
den Stundensätzen zum 01.08.2022 wie folgt
verändert:
Sachverhalt:
Das Land gewährt dem Jugendamt gemäß § 24 KiBiz Abs. 1 einen
Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege auf der Grundlage einer zum 15. März für das im
gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung
jährliche Kindertagespflegepauschalen. Diese Kindertagespflegepauschalen werden
für jedes in öffentlich finanzierter Kindertagespflege bis zum Schuleintritt
betreute Kind geleistet, soweit nicht für dieses Kind im selben
Kindergartenjahr ein Landeszuschuss nach § 38 gewährt wird.
Der
jährliche Zuschuss gemäß Abs. 2 nach Absatz 1 beträgt im Kindergartenjahr 2022/2023
1.129,61 Euro pro Kind. Für Kinder mit
Behinderungen oder Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und
bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde,
erhält das Jugendamt 3.241,14 Euro pro Kind. § 37 gilt entsprechend.
Um
einen Landeszuschuss zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in Anspruch
nehmen zu können, ist die Höhe der laufenden Geldleistung gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 9 KiBiz jährlich anzupassen.
Die
Höhe der Anpassung der Geldleistung hat
sich zu orientieren an die jährliche Anpassung der Finanzierung für die
Kindertageseinrichtungen gemäß § 37 KiBiz bzw. an der Erhöhung der
Kindertagespflegepauschale des Landes.
Die
Kindpauschalen gemäß § 33 KiBiz werden jährlich unter Berücksichtigung der
tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die Anpassung erfolgte erstmals
zum Kindergartenjahr 2021/2022.
Für die
Anpassung veröffentlicht die Oberste Landesjugendbehörde in jedem Dezember,
unter Berücksichtigung der Entwicklung von Personal- und Sachkosten auf der
Basis von Jahreswerten, eine einheitliche Fortschreibungsrate für das jeweils
im folgenden Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr.
Die
Fortschreibungsrate setzt sich zu neun Teilen aus der Kostenentwicklung für
pädagogisches Personal nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst,
Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD - SuE) auf Grundlage der Berichte zu Kosten
eines Arbeitsplatzes der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement und zu einem Teil aus der Steigerung der Kosten des
allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes
zusammen.
Die
Kindpauschalen sind aktuell für das Kindergartenjahr 2022/23 um 1,02 %
angehoben worden.
Um
die Vorgabe des Landes bei der prozentualen Erhöhung zu erreichen, sind die
Beträge aufzurunden.
Für
die Kindertagespflege bedeutet das für das Kindergartenjahr 2022/23 eine Anhebung
der Förderleistung je nach Qualifikation der Kindertagespflegeperson und Alter
des Kindes wie im Folgenden aufgeführt.
Die
Mehraufwendungen für das HH-Jahr 2022 betragen ca. 13.000 €.
Die
Kostensteigerung ist bei der Planung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2022
berücksichtigt worden.
Die
Anlage I zur Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 21.12.2021 über die Förderung
von Kindern in Kindertagespflege ist entsprechend zu verändern.
Die
geänderte Anlage I zur Satzung des
Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom
21.12.2021 ist der
Sitzungsvorlage angefügt.