Betreff
Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch die Ambulanz für Kinderschutz (AKS)
Vorlage
51/1090/XVII/2022
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

1.    Der Kreisjugendhilfeausschuss unterstützt den Antrag der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH für die Ambulanz für Kinderschutz auf Förderung einer spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen.

 

2.    Die spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird in die kommunale Jugendhilfeplanung, in die örtliche Jugendhilfestruktur und in die regionalen Maßnahmen nach § 8a SGB VIII eingebunden.

 

 


Sachverhalt:

Der Kreisjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 beschlossen, dass er die Interessenbekundung der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH für die Ambulanz für Kinderschutz an dem Förderaufruf des MKFFI bezüglich des Ausbaus der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in NRW begrüßt, den entsprechenden Bedarf bestätigt und sich an der Finanzierung des Eigenanteils beteiligen wird. Die Verwaltung ist dazu beauftragt worden, die zusätzlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2022 einzuplanen.

Die zusätzlichen Personalkosten belaufen sich für 2022 auf 93.772,62 €. Nach Abzug des Förderbetrages in Höhe von 67.571,00 € verbleibt ein Eigenanteil für die Vertragsjugendämter der Ambulanz für Kinderschutz von 26.201,62 €; für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss bedeutet dieses einen Anteil von 4.564,32 €.

 

Die Ev. Jugend- und Familienhilfe hat zwischenzeitlich eine positive Rückmeldung des MKFFI zur Interessenbekundung erhalten und die Fördergelder beantragt.

 

Die Verwaltung begrüßt, dass dieses besondere Angebot der Ambulanz für Kinderschutz durch die Landesförderung eine Erweiterung erfährt.