Beschlussvorschlag:
1.
Der
Kreisjugendhilfeausschuss unterstützt den Antrag der Ev. Jugend- und
Familienhilfe gGmbH für die Ambulanz für Kinderschutz auf Förderung einer
spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
in Nordrhein-Westfalen.
2.
Die
spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
wird in die kommunale Jugendhilfeplanung, in die örtliche Jugendhilfestruktur
und in die regionalen Maßnahmen nach § 8a SGB VIII eingebunden.
Sachverhalt:
Der Kreisjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2021
beschlossen, dass er die Interessenbekundung der Ev. Jugend- und Familienhilfe
gGmbH für die Ambulanz für Kinderschutz an dem Förderaufruf des MKFFI bezüglich
des Ausbaus der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche in NRW begrüßt, den entsprechenden Bedarf bestätigt und sich an
der Finanzierung des Eigenanteils beteiligen wird. Die Verwaltung ist dazu
beauftragt worden, die zusätzlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2022
einzuplanen.
Die zusätzlichen Personalkosten belaufen sich für
2022 auf 93.772,62 €. Nach Abzug des Förderbetrages in Höhe von 67.571,00 €
verbleibt ein Eigenanteil für die Vertragsjugendämter der Ambulanz für
Kinderschutz von 26.201,62 €; für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss
bedeutet dieses einen Anteil von 4.564,32 €.
Die Ev. Jugend- und Familienhilfe hat
zwischenzeitlich eine positive Rückmeldung des MKFFI zur Interessenbekundung
erhalten und die Fördergelder beantragt.
Die Verwaltung begrüßt, dass dieses besondere Angebot der Ambulanz für
Kinderschutz durch die Landesförderung eine Erweiterung erfährt.