Betreff
Anfrage zu den Fahrzeugen des Rettungsdienstes - Anfrage der Kreistagsfraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 19.01.2022
Vorlage
32/1099/XVII/2022
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Zu den in der Anfrage der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 19.01.2022 enthaltenen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Wo liegt der Mehrwert der zusätzlichen Kosten von 630.449,00 Euro in 2022?

a. Wir bitten um Vorlage der Kostenplanung.

Um die Einspareffekte eines Systemwechsels von der bisherigen Beschaffungspraxis hin zur Miete der Fahrzeuge zu bewerten, müssen alle entsprechenden Bereiche des Kreishaushaltes nebeneinander berücksichtigt werden, nicht nur die Effekte innerhalb einer einzelnen Haushaltsposition. Den Kosten für die Fahrzeugmiete stehen z.B. erhebliche Einsparungen im Bereich der Kostenerstattung an Hilfsorganisationen gegenüber. Des Weiteren sind keine investiven Haushaltsmittel mehr erforderlich, wenn keine Beschaffung getätigt wird, wobei sich durch die Miete naturgemäß der konsumtive Haushaltsansatz erhöht.

Bislang hat der Rhein-Kreis Neuss keine Ersatzrettungsmittel in Form von im Eigentum des Kreises befindlichen Fahrzeugen vorgehalten. Daher wurde bei Fahrzeugausfällen jeweils eine Kompensationen über die im Eigentum der Hilfsorganisationen befindlichen Fahrzeuge gegen Entgelt bzw. gewerbliche Kurzanmietungen erforderlich.

Fahrzeugausfälle resultieren dabei schwerpunktmäßig aus (Unfall- / Eigen-) Schäden, deren Häufigkeit und zeitliche Dauer nicht vorab kalkulierbar sind. Durch die nunmehr geschlossenen Mietverträge ist eine Ersatzgestellung bei Ausfällen inkludiert. Die im Voraus nicht planbaren Ausgaben für die o.g. Fahrzeugkompensationen entfallen.

Im investiven Haushalt sind keine Finanzmittel für neue Rettungsfahrzeuge bzw. Umkofferungen veranschlagt, was das Haushaltsvolumen in diesem Bereich reduziert.

Bei der Gesamtabwägung von Vor- und Nachteilen der beiden Systeme muss zudem berücksichtigt werden, dass Ausschreibungsverfahren für Rettungsmittel und dazugehörige Baubegleitungen erhebliche Einsparungen im Bereich der Sachbearbeitung im Fachamt nach sich ziehen. Die entsprechenden Zeitressourcen können für die inhaltliche Arbeit zur Steigerung der Qualität des Rettungsdienstes zielführend eingesetzt werden.

Einen nicht monetär bewertbaren Aspekt stellt zudem die Ersatzgestellungsgarantie des gewerblichen Vermieters der Rettungsmittel dar, die zum einen Kalkulationssicherheit, aber auch eine Verfügbarkeitsgarantie bedeutet, die im Gegensatz zur bisherigen Praxis den Vorgaben des Rettungsgesetzes NRW vollinhaltlich entspricht.

2. Handelt es sich um Miet- oder Leasingverträge?

Es handelt sich um einen Mietvertrag, der die Gestellung von 8 Rettungswagen, 3 Krankentransportwagen und 2 Notarzteinsatzfahrzeugen umfasst.

3. Üblicherweise ist ein Kauf günstiger. Warum soll hier gemietet werden?

a. Bitte nennen Sie die wirtschaftlichen Gründe.

Der Entscheidung der Verwaltung liegt die folgende Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde:

4. Noch stehen Altfahrzeuge für besondere (Not-)Situationen zur Verfügung und können bei Bedarf eingesetzt werden. Woher werden in Zukunft solche zusätzlichen Fahrzeuge genommen?

Der Rhein-Kreis Neuss verfügt nicht über eigene Altfahrzeuge. Bislang wurden nach Außerdienststellung durch den Rhein-Kreis Neuss die entsprechenden Fahrzeuge von den Hilfsorganisationen gekauft. Diese Option besteht auch weiterhin, da die Firma Gerken die Fahrzeuge ebenfalls zum Kauf anbieten wird.

5. Welche zusätzlichen Kosten entstehen ggfs. bei Unfallschäden?

Keine. Dies ist einer der Vorteile des Anmietens der Fahrzeuge.

6. Wie genau sind die Fahrzeuge versichert in Bezug auf Selbstbeteiligung und Hochstufung bei Versicherungsfällen?

Die Versicherung der Fahrzeuge ist Aufgabe des Vermieters, nicht Aufgabe des Kreises. Auch dies ist einer der Vorteile, die durch das Anmieten der Fahrzeuge entstehen.