Sachverhalt:
Das aktuelle Kreisstraßen- und Radwegebauprogramm
2022 beinhaltet drei Neubaumaßnahmen:
Hierbei handelt es sich um den Neubau der K 9n
Strümp – Osterath Teil 1 (Radwegmaßnahme) und Teil 2 (Straßenbaumaßnahme).
Darüber hinaus ist der Neubau des kombinierten
Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße K12 von der L 380 bis zur
Reuschenberger Str. eingeplant.
Des Weiteren steht die Baumaßnahme K 37 Anpassung
der Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) Gümpgesbrücke in Kaarst im Zuge der
Elektrifizierung und Zweigleisigkeit der Regiobahn auf der Agenda.
] K 9n Strümp – Osterath 1. Teil und 2. Teil
Im Rahmen des Programmgesprächs 2018 bei der
Bezirksregierung Düsseldorf wurde die kreisseits beantragte Gesamtmaßnahme
Neubau der K 9n zwischen der AS-Bovert/A57/L 476 und Buschstraße/Forststraße in
Meerbusch-Strümp auf Wunsch und Beteiligung der Stadt Meerbusch in drei
Bauabschnitte unterteilt, da die Stadt einerseits den straßenbegleitenden
kombinierten Rad- und Gehweg entlang der geplanten K9n vom Kreisverkehr
Buschstraße/Forststraße bis zum Meerbusch-Gymnasium im Rahmen der
Schulwegsicherung schnellstmöglich realisiert und andererseits auch das
dazugehörige Straßenstück zur besseren Erschließung des Gewerbegebietes
Bundenrott sowie zur Entlastung der dortigen Wohnbebauung Am Strümper Busch
haben möchte.
Das Planungsrecht für die Radwege- und
Straßenbaumaßnahme (1. und 2. Bauabschnitt) liegt durch den seit 15.11.2010
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 280, Meerbusch-Strümp, Am Strümper
Busch/Kreisstraße K 9n vor. Der erforderliche Grunderwerb ist ebenfalls
abgeschlossen und es liegt nach Aussage der Stadt Meerbusch uneingeschränktes
Baurecht für beide Abschnitte vor. Und alle für den Straßen- und Radwegebau
erforderlichen Flächen stehen der Stadt Meerbusch zur Verfügung. Die Verwaltung
arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Ausführungsplanung für den Straßen- und
Radwegebau sowie für die umfangreichen von der Stadt Meerbusch im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen entlang der K 9n.
Die Verwaltung rechnet mit der Erteilung des
Bewilligungsbescheides durch den Zuwendungsgebers in der zweiten Jahreshälfte.
Dies gibt Anlass den Baubeginn der Maßnahme für das vierte Quartal des Jahres
2022 anzuvisieren.
Das Baurecht für den dritten Bauabschnitt liegt
noch nicht vor, da der bereits rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 281,
Meerbusch-Osterath, auf dem Kamp/Kreisstraße K 9n durch ein
Normenkontrollverfahren im Jahr 2015 aufgehoben wurde. Wann mit einem neuen
Satzungsbeschluss durch die Stadt Meerbusch zu rechnen ist, kann derzeit nicht
belastbar beurteilt werden.
] K 37 Anpassung BÜSA Gümpgesbrücke / Zweigleisigkeit und
Elektrifizierung der Regiobahn
Zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der
Abwicklung des Verkehrs ist die vorhandene Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA)
Gümpgesbrücke anzupassen.
Aufgrund der Errichtung des 2. Streckengleises und
der Elektrifizierung der Regiobahn GmbH in diesem Streckenabschnitt sind die
vorhandenen Anlagen der BÜSA und die dortigen Straßenanlagen an die neuen
verkehrlichen Verhältnisse anzupassen.
Um die betrieblichen Verhältnisse des Eisenbahn-
und Straßenverkehrs beizubehalten, werden zusätzliche Anlagen an der Leit- und
Sicherungstechnik der Infrastruktur der Regiobahn GmbH erforderlich. Mit den
vorzunehmenden Umbauarbeiten werden die gesetzlichen Forderungen zur Sicherung
von Bahnübergängen und des Straßenverkehrs erfüllt.
] K 12 Radweg von der L 380 bis zur Reuschenbergerstraße
Bei dieser
Maßnahme handelt es sich um den Neubau eines kombinierten Rad-/ und Gehweges in
Zweirichtung entlang der anbaufreien Kreisstraße K 12 in Dormagen. Die
Kreisstraße K 12 verläuft in nordöstliche Richtung von der L 36 in Dormagen-Straberg
über Dormagen-Horrem bis Dormagen-Zons. Der vorliegende Planungsbereich
betrifft den Abschnitt der K 12 zwischen L 380 und der Reuschenberger Straße.
Mit der vorliegenden Baumaßnahme werden die
folgenden Ziele verwirklicht:
·
erstmalige Herstellung einer verkehrssicheren Rad- und Fußwegverbindung
zwischen L 380 und der Reuschenberger Straße bzw. Bundesstraße B 9
·
Netzschluss zum Radwegenetz der K 12
·
Anbindung von Freizeitzielen
Die Länge der Radwegmaßnahme beträgt ca. 1.700 m.
Der v. g. Streckenabschnitt der K 12 weist
keine separate Rad-/ Fußgängeranlage auf. Der Rad-/Fußgängerverkehr wird auf
den beiden ungesicherten Mehrzweckspuren geführt. Die vorliegenden
Verkehrsbelastungen aus der Bundesverkehrszählung 2015 betragen für Personenkraftfahrzeug
10.431 Kfz/Tag und für Schwerverkehr 704 Kfz SV/Tag. Der Radverkehrsanteil
liegt bei 65 Rad/Tag. Eine Benutzung
dieses Bereiches als Fußgänger und Radfahrer beinhaltet ein hohes
Gefährdungspotential und ist folglich als Rad- und Fußwegverbindung
unattraktiv.
Im Zuge der Planung des baulich getrennten Rad-/Gehweges findet eine
Veränderung und Neuaufteilung des vorhandenen Querschnittes der K 12 zwischen
der Landstraße L 380 und der Reuschenberger statt. Die heutige Fahrbahn
(7,50 m) wird unter Wegfall der Mehrzweckspuren auf der Nordwestseite
verlagert. Der geplante Rad-/Gehweg wird auf der Südostseite von der Fahrbahn
durch einen Sicherheitstrennsteifen abgetrennt.
Seitens des Rhein-Kreises
Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im
Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und
die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen. Des
Weiteren wird durch die Maßnahme ein Anreiz zur Benutzung des umweltfreundlichen
Verkehrsmittels Fahrrad geschaffen.
Die Grunderwerbsverhandlungen wurden in der
zweiten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen, so dass zwischenzeitlich alle für den
geplanten Radwegebau benötigten Flächenanteile zur Verfügung stehen. Der
erforderliche Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf wird im
Sommer erwartet. Die Ausschreibung der Radwegemaßnahme könnte somit im Herbst
des Jahres starten.
Bei einem Neubaubauvolumen von ca. 8,52 Mio. €
beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 2,43 Mio. € für die
Straßenbaumaßnahme und die Radwegemaßnahmen im Programmjahr 2022.
Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für die
Maßnahme zur Verfügung.