Sachverhalt:

 

Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2023 – 2027 besteht aus 11 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 52,57 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 15,77 Mio. EUR. Die 11 Maßnahmen bestehen aus fünf Straßenbaumaßnahmen und sechs Radwegemaßnahmen, die für die Jahre 2023 - 2027 eingeplant sind.

 

Alle aufgeführten Maßnahmen des Kreises stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht möglich.

 

Nichtsdestotrotz ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes Baurecht“ zu schaffen.

 

Hiervon ist insbesondere das große Straßenbauvorhaben K 33n AS Delrath betroffen. Für die Maßnahme liegt das zwingend erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die Bezuschussung noch nicht vor.

 

 

 

Anhang:

 

Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet acht Maßnahmen, wobei es sich um sechs Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.