Betreff
Kappung der Grundwasserspitzen in Korschenbroich
Vorlage
68/1107/XVII/2022
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Am 10.11.2011 hatte die untere Wasserbehörde dem Erftverband die bis zum 30.11.2021 befristete wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, im Auftrag der Stadt Korschenbroich sieben Grundwasserbrunnen und einen Schwimmponton auf dem Baggersee Myllendonk zwecks Kappung von Grundwasserspitzen zu betreiben und das geförderte Wasser in verschiedene Vorfluter zu leiten. Zum Nachweis der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit führt der Erftverband ein begleitendes Monitoring durch. Die Ergebnisse werden in einem Auswertebericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Nachdem am 02.11.2021 die Stadt Korschenbroich und der Erftverband eine neue Vereinbarung unterzeichnet haben, die den Weiterbetrieb der sieben Brunnen und des Schwimmpontons für weitere zehn Jahre regelt, wurde die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis mit Bescheid vom 16.11.2021 seitens der unteren Wasserbehörde erteilt. Diese ist befristet bis zum 31.12.2031.

 

Die Grundwasserkappungsmaßnahmen in Korschenbroich können damit fortgesetzt werden.