Sachverhalt:
Bei dem genannten ca. 3,4 km langen
Streckenabschnitt der B230 handelt es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle
oder -linie, so dass die Örtlichkeit weder im Rahmen einer anlassbezogene
Unfallkommissionssitzung noch im Rahmen der Jahresunfallkommissionssitzung
behandelt wurde.
Nach Abschluss des Umbaus im Jahr 2017
wurden der Kreispolizeibehörde insgesamt 14 Verkehrsunfälle auf den
Streckenabschnitt gemeldet.
Aufgrund der Länge des Streckenabschnitts, der an den einzelnen Unfallstellen
heterogenen Unfallursachen und der Anzahl der Unfälle lässt sich hieraus weder
eine Unfallhäufungsstelle noch eine Unfallhäufungslinie identifizieren. Auch
künftig wird seitens der Kreispolizeibehörde keine solche Unfallentwicklung
erwartet.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der B230 ist in diesem Teilbereich bereits
auf 70 km/h reduziert. Ferner werden dort in regelmäßigen Abständen
Geschwindigkeitskontrollen durch die Bußgeldstelle des Kreises durchgeführt.