Betreff
Einrichtung eines Bildungsgangs Fachpraktiker / Fachpraktikerin im Lagerbereich am BBZ Dormagen
Vorlage
40/1145/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW, zum 01.08.2022 am Berufsbildungszentrum Dormagen, Willy Brandt-Platz 5, 41539 Dormagen, Schulnummer 173782 einen zweijähriger Bildungsgang „Fachpraktiker / Fachpraktikerin im Lagerbereich“, in dem berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden und der mit einer IHK-Prüfung abschließt, zu errichten.

 

Der Bildungsgang soll einzügig angeboten werden. In Abhängigkeit von der Anmeldezahl soll eine integrierte Beschulung innerhalb der bestehenden Berufsschulklassen Fachlagerist/ Fachlageristin oder in einer eigenen Klasse möglich sein.

 


Sachverhalt:

 

Im Schul- und Bildungsausschuss am 01.02.2022 wurde darüber beraten, ob zum Schuljahr 2022/2023 am Berufsbildungszentrum Dormagen ein Bildungsgang „Fachpraktiker/Fachpraktikerin im Lagerbereich“ eingerichtet werden soll.

 

Dieses inklusive Berufsschulangebot richtet sich vor allem an Auszubildende mit dem Förderschwerpunkt Lernen und dem Förderschwerpunkt Sprache. Die fachpraktische Ausbildung findet in geeigneten Ausbildungsbetrieben bzw. in  Ausbildungseinrichtungen des Logistik-Trainings-Zentrums LTZ-Nießen in Neuss statt. Im BBZ Dormagen soll im dualen System die Fachtheorie vermittelt werden. Die Ausbildung soll mit einer IHK- Prüfung abschließen.

Der zweijährige Bildungsgang soll einzügig angeboten werden. In Abhängigkeit von der Anmeldezahl soll eine integrierte Beschulung innerhalb der bestehenden Berufsschulklassen Fachlagerist/Fachlageristin oder in einer eigenen Klasse möglich sein.

 

Die räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen für die Einrichtung des Bildungsgangs sind im BBZ Dormagen vorhanden.

 

Auf die in der Anlage beigefügten Erläuterungen zum Bildungsgang wird verwiesen.

 

In der Sitzung am 01.02.2022, die pandemiebedingt online stattfand und daher nicht beschlussfähig war, erhob sich kein Widerspruch gegen die Errichtung des Bildungsgangs.