Betreff
Einheitlicher Ansprechpartner nach EU-Dienstleistungsrichtlinie
Vorlage
VII/143/2009
Art
Bericht

Sachverhalt:

Bis zum 28.12.2009 ist die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABI. EG Nr. I 376 S. 36) - Dienstleistungsrichtlinie (DLRL) umzusetzen. Ziel ist es, rechtliche und administrative Hindernisse für Dienstleistungserbringer, aber auch für -empfänger, abzubauen. Damit sollen die Niederlassung bzw. die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat erleichtert und der Binnenmarkt für Dienstleistungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, vorangebracht werden.

Gemäß Art. 6 der europäischen Dienstleistungsrichtlinie sind sogenannte „Einheitliche Ansprechpartner" zu bilden. Über diese können Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abwickeln. Darüber hinaus können hierüber auch die für die Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen beantragt werden.

Der Gesetzentwurf des Gesetzes zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der erforderlichen organisatorischen Maßnahmen der Verwaltungsvereinfachung, die im Zusammenhang mit der Bildung der Einheitlichen Ansprechpartner (im Folgenden EA) stehen.

Die Aufgaben der EA werden mit diesem Gesetzentwurf den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen. Die Anzahl der EA in Nordrhein-Westfalen soll jedoch aus Gründen der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung auf maximal 18 beschränkt werden. Dies soll durch freiwillige Kooperationen zwischen den Kommunen bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes, spätestens am 28.12.2009 erreicht sein.

Der Landrat hat in der Sitzung des Kreisausschusses am 26.08.2009 mitgeteilt, dass zur konkreten Umsetzung der Anforderungen aus der DLRL und dem EA-Gesetz NRW der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Mönchengladbach eine Kooperation anstreben. Bis Ende September 2009 wird eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners nach der DLRL erarbeiten, welche die Übertragung der Aufgaben auf einen der beiden Kooperationspartner und weitere Verfahrensbestandteile, wie z. B. Kostenregelungen, Abrechnungsmodalitäten und die Elektronische Verfahrensabwicklung regelt.

Ein mit der Stadt Mönchengladbach abgestimmter Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird in der Sitzung als Tischvorlage vorgelegt.