Betreff
Kreishaushalt 2022: Beratung über den Entwurf
Vorlage
20/1167/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushaltes des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 15.12.2021 in den Kreistag eingebracht, der ihn zur weiteren Beratung an die Fraktionen und den Finanzausschuss verwies.

 

Nach § 54 KrO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag während der Dienststunden zur Einsichtnahme verfügbar zu machen. Gegen den Entwurf können die Einwohner und Abgabepflichtigen innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen – hier vom 22.12.2021 bis 05.01.2022 – Einwendungen erheben. Von diesem Recht wurde kein Gebrauch gemacht.

 

Die 1. Änderungsliste sowie die Wunschliste zum Haushaltsentwurf 2022 wurden bereits am 03.02.2022 den Kreistagsfraktionen und –abgeordneten sowie den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Finanzausschusses zugeleitet.

Durch die beabsichtigten Ansatzänderungen für das Haushaltsjahr 2022 konnte der Kreisumlagehebesatz um 0,35 v.H. auf 32,54 v.H. (statt 32,89 v.H.) reduziert werden.

 

Am 03.03.2022 hat die Verwaltung die in der Anlage beigefügte 2. Änderungsliste erstellt.

Diese weist – wie von Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2021 beschlossen – u.a. die Reduzierung der Kreisumlage um den sich abzeichnenden vorläufigen Überschuss 2021 aus. Der Hebesatz kann dadurch um weitere 0,54 Prozentpunkte auf 32,00 v.H. gesenkt werden. Die Zahllast für die Kommunen beläuft sich damit auf 247.935.460 €.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF – CIG ist die Summe der auf das Haushaltsjahr infolge der COVID-19-Pandemie entfallenden Haushaltsbelastungen durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu prognostizieren.

Hierzu ist auf Ebene der Ergebnisrechnung eine Nebenrechnung vorzunehmen. Diese ist als Anlage beigefügt.