Betreff
Änderung der Hauptsatzung- hier: § 11 Abs. 1 S.2
Vorlage
010/1177/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

§ 11 Absatz 1 Satz 2 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss vom 1.Oktober 1996 in der Fassung vom 4.11.2020 wird wie folgt geändert und neu gefasst:

 

„Die Ausschussvorsitzenden erhalten aber für jede Sitzung ein Sitzungsgeld gemäß § 3 Absatz 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Ziffer 6 der Entschädigungsverordnung NRW.“

 


Sachverhalt:

Auf Anregung einer Kreistagsfraktion ist die Regelung zur Höhe des zusätzlichen Sitzungsgeldes für Ausschussvorsitzende in § 11 Absatz 1 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss durch die Bezirksregierung geprüft worden. Nach Auffassung der Bezirksregierung weicht die Regelung in nicht zulässiger Weise von der Entschädigungsverordnung ab und bedarf daher der Korrektur. Den rechtlichen Bedenken der Bezirksregierung wird durch die vorgeschlagene Satzungsänderung Rechnung getragen.