Betreff
Sachstandsbericht zum Gigabitausbau und Mobilfunk
Vorlage
61/1188/XVII/2022
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

1. Gigabitausbau

Auf Grundlage der Daten der letzten Markterkundung, durchgeführt im März 2021, wurde durch die Gigabitkoordination des RKN eine den bisherigen Stand ergänzende Analyse der sog. „Grauen-Flecken“ sowie eine Grobnetzplanung mit Kostenschätzung für mögliche Ausbauszenarien der grauen Flecken durchgeführt.

Ziel war es dabei zu vergleichen, in wie weit sich die Längen notwendiger Ausbautrassen und der daraus grob ermittelten Kosten unterscheiden, wenn

(a) die seit 01.01.2022 förderfähigen hellgrauen Flecken (Gebiete <100 Mbit/s) getrennt von den ab 01.01.2023 förderfähigen dunkelgrauen Flecken (Gebiete <200 Mbit/s symmetrisch) beantragt würden oder

(b) alle grauen Flecken (hellgrau und dunkelgrau) ab 01.01.2023 beantragt würden. Hier folgt eine kurze Beschreibung der Ergebnisse. Eine Präsentation inkl. Kartenmaterial erfolgt in der Sitzung.

Graue Flecken Analyse

Die Analyse der Daten des letzten Markterkundungsverfahren ergab, dass insgesamt ca. 98.000 Adressen im Rhein-Kreis Neuss als schwarze Flecken zu klassifizieren sind, sie sind also entweder durch HFC-Kabel oder Glasfaser zukunftsfähig erschlossen oder ihre Erschließung ist durch Telekommunikationsunternehmen (TKU) in der Planung. Dunkelgraue Flecken (klassische DSL-Netze mit >100 Mbit/s) finden wir nach aktuellem Datenbestand an ca. 13.500 Adressen. Insgesamt ca. 8.000 Adressen wurden als hellgraue Flecken klassifiziert.

Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass die urbanen Bereiche des Rhein-Kreis Neuss eine insgesamt bessere Versorgungslage haben als die ländlichen Bereiche. In den ländlichen Bereichen befinden sich viele förderfähige Adressen die in Einzellagen außerhalb der Ortskerne liegen und für deren Erschließung verhältnismäßig viele Meter Trassenlänge nötig werden. Die Ausgangslage unterscheidet sich zusätzlich zwischen den Kommunen. Während in Korschenbroich ca. 96% aller Adressen gigabitfähig versorgt sind, sind es in Dormagen ca. 55%.

Grobnetzplanung mit Kostenschätzung

Für die Grobnetzplanung wurden mögliche Trassen zur Erschließung der Adressen der hellgrauen und dunkelgrauen Flecken erstellt. Die Trassenführung wurde für folgende Szenarien grob geplant:

(a) den Ausbau der hellgrauen Flecken in einem eigenen Förderprogramm,

(b) den Ausbau der dunkelgrauen Flecken in einem eigenen Förderprogramm,

(c) die Gesamtkosten von Ausbau (a) und (b) in zwei getrennten Förderanträgen sowie

(d) den Ausbau aller grauen Flecken in einem Förderantrag ab 2023.

Anhand der Längen dieser Trassen und der durchschnittlichen Kosten für Tiefbaumaßnahmen wurden grobe Kostenschätzungen ermittelt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kosten für den Netzaufbau stark zwischen den TKU schwanken. Sie sind insbesondere davon abhängig ob und wie viel Infrastruktur die Bieter bereits vor Ort verlegt haben und in welchem Ausmaß alternative Verlegemethoden zur Anwendung kommen. Die hier verwendeten Preise beruhen auf Durchschnittswerten einer Vielzahl von Angeboten unterschiedlicher TKU.

Tabelle 1 Länge und grob ermittelte Kosten der verschiedenen Szenarien zur Antragstellung im Bundesförderprogramm „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“

Ausbaugebiete

Anzahl Adressen

Länge Grobnetzplanung [km]

Kosten Netzaufbau [€]

Kosten pro Hausanschluss [€]

(a) Hellgraue Flecken

8.011

1697

71.403.020

8.910

(b) Dunkelgraue Flecken

13.531

1147

74.437.442

5.500

(c) (a) und (b) in getrennten Förderanträgen

21.542

2844

145.840.463

6.770

(d) alle graue Flecken in einem Förderantrag

21.542

2460

126.179.717

5.860

 

Es zeigt sich, dass ein Ausbau der grauen Flecken in zwei getrennten Förderverfahren vermutlich zu längeren Versorgungsnetzen führen würde und damit insgesamt höhere Kosten verursachen würde. Neben den direkten Kosten, welche durch Ausbau der grauen Flecken entstehen, würden bei zweifacher Antragstellung und dementsprechend zwei sich zeitlich überschneidenden Förderverfahren, viele Ämter doppelt eingespannt.

Die Zielerreichung des flächendeckenden Ausbaus gigabitfähiger Netze muss auch durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen erreicht werden. Aktuell planen drei TKU den eigenwirtschaftlichen Ausbau an mehreren Stellen im Kreisgebiet.

Diese Planungen aus Mitte 2021 liegen der Gigabitkoordination vor und zeigen, dass eine Erweiterung der eigenwirtschaftlichen Ausbaugebiete durch die TKU zu erheblich geringeren Kosten für Bund, Land und die Kommunen des RKN führen könnte, als ein zeitnah beginnendes Förderverfahren.

Daher werden nun zeitnah Gespräche mit den TKU vereinbart bezüglich der aktuellen Ausbaupläne. In der Vergangenheit zeigte sich, dass ein enges Zusammenarbeiten inklusive Abstimmungen und Informationsaustausch zwischen Kommunen und den TKU ein entscheidender Erfolgsfaktor sein kann. Weiterhin können größere Potentialgebiete direkt den Marktakteuren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorgestellt werden.

Ziel ist die Reduzierung des Bedarfs für öffentliche Förderung durch die Stimulierung des privatwirtschaftlichen Ausbaus im Rhein-Kreis Neuss.

Für ein Förderprojekt, das alle grauen Flecken in einem Projekt ausbaut ist derzeit folgender Zeitablauf denkbar:

-       Im ersten Quartal 2022 Gespräche mit den Telekommunikationsunternehmen zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben im Rhein-Kreis Neuss;

-       Update zum Stand des eigenwirtschaftlichen Ausbaus im dritten Quartal durch erneute Gespräche mit den Telekommunikationsunternehmen;

-       Ende drittes Quartal vorläufige Antragstellung für das Förderprojekt;

-       Ab 01.11.2022 ist nach Auskunft des Bundes eine Markterkundung für dunkelgraue Flecken frühestens möglich;

-       Auswahlverfahren zur Findung eines Betreibers für das Förderprojekt im ersten bis zweiten Quartal 2023;

-       Antragstellung finaler Förderantrag bis Ende zweites Quartal 2023

-       Projektbeginn je nach Bewilligung des endgültigen Förderantrags ab Sommer/Herbst 2023.

 

 

 

2. Mobilfunkkoordination

Bei der Mobilfunkkoordination handelt es sich um eine seit 2021 befristet geförderte Stelle, die bei Kreisen und kreisfreien Kommunen in NRW anzusiedeln ist. Das Modell einer geförderten Koordinatorenstelle folgt damit methodisch den seit 2016 eingerichteten Stellen der Breitband- und Gigabitkoordinatoren auf derselben Ebene.

Die Kreisverwaltung hat geprüft, wie eine solche Stelle für den Rhein-Kreis Neuss etabliert werden kann.

Der Versuch Breitband- und Gigabitkoordinatorenstellen für den befristeten Bewilligungszeitraum mit Fachpersonal aus der Verwaltung zu besetzen gestaltete sich in Teilen NRWs zunächst schwierig oder konnte erst mit Verzögerung umgesetzt werden. In Einzelfällen verzögerte sich die Besetzung der Position um bis zu zwei Jahre, so dass auf etwaige Entwicklungen am Markt nicht zielgerichtet eingegangen werden konnte.

Teilweise wurden diese Koordinatorenstellen daher schon zu Beginn extern besetzt - für einen externen Dienstleister ist es dabei im Vergleich deutlicher schneller möglich, einen entsprechenden Fachberater einzusetzen und eine notwendige Pionierarbeit in diesem Handlungsfeld anzugehen.

Eine Vergabe an eine Beratungsfirma erhöht auch die Flexibilität. Die zukünftigen Mobilfunkkoordinatoren werden in ihrem Handlungsfeld überwiegend autark agieren (müssen). Hier steht das Networking mit den relevanten Netzbetreibern, das Aufbauen von Daten und Informationen und Unterstützen von Ausbaumöglichkeiten im Vordergrund.

Eine regelmäßige Berichterstattung an die zugehörigen Fachabteilungen sowie Verwaltungsgremien beim Kreis ist dabei ein entscheidender Punkt, der hinreichend im Rahmen von Regelmeetings oder Berichten geregelt werden kann. Dies wird durch die Beteiligung bei entsprechenden Sitzungen, Meetings und Veranstaltungen unterstützt, erfordert aber nicht die ganzwöchige Anwesenheit an einem ggfs. neu einzurichtenden Arbeitsplatz in der Verwaltung vor Ort.

Für einen externen Dienstleister ist es unter diesen Bedingungen darüber hinaus stets einfacher eine flexible Vertretungslösung für Abwesenheitszeiten bereitzustellen.

Des Weiteren besteht bei einschlägigen Beratern ein Erfahrungsvorsprung, den sich die Verwaltung zunutze machen kann. Das Fachbüro betritt mit der Übernahme einer befristeten Koordinatorenstelle im Bereich Breitband und Mobilfunk kein Neuland, da Beratungs- und Planungsprojekte das „tägliche Brot“ darstellen. Hieraus ergibt sich ein wertvoller Erfahrungsvorteil, weil neue Entwicklungen, technische Lösungen und Fördermöglichkeiten stets zu anderen Projekten in einen praxisnahen Vergleich gesetzt werden können. Davon abgesehen erhalten externe Dienstleister bei der Übernahme der Mobilfunkkoordination Zugang zu den entsprechenden Weiterbildungsangeboten des Fördermittelgebers und werden ebenso in die Abstimmungsrunden mit anderen Koordinatoren eingeladen.

Bei den Arbeitsplatzkosten ergeben sich Synergien, da statt einer neuen Stelle in der Kreisverwaltung bestehende Strukturen im Fachbüro genutzt werden. Zudem kann in Zukunft die Breitbandkoordination im Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung, Bauen und Wohnen die Mobilfunkkoordination betreuen, was insbesondere nach Anschluss des kabelgebundenen Breitbandausbaus Einsparungen im Bereich Stellen und Mittel mit sich bringen wird.

Daher empfiehlt die Verwaltung, einen Förderantrag für die Mobilfunkkoordination beim Land zu stellen und die Fördermittel für die Beauftragung eines Fachberatungsbüros einzusetzen.

Die Mobilfunkkoordination soll schon zum Start mit Daten und Kenntnissen zur Netzqualität im Mobilfunk ausgestattet werden. Daher führt die Kreisverwaltung zurzeit Gespräche mit den Mobilfunkanbietern und Tower Companies (Betreiber von Mobilfunkantennenstandorten), die im Kreis vertreten sind. Darüber hinaus werden auch Gespräche mit Unternehmen geführt, die neu in den Markt im Rhein-Kreis Neuss einsteigen können.

Ebenso werden gegenwärtig Methoden geprüft, wie unabhängig von den Netzbetreibern eigene Daten zur Netzqualität erhoben werden können. Über das Beratungsbüro WiR-Solutions, das im Raum Münster ansässig ist, werden die Erkenntnisse des Kreises Coesfeld zum dortigen Projekt der Erfassung der Netzqualität durch Messgeräte in Müllfahrzeugen in Erfahrung gebracht, um eine Übertragung auf den Rhein-Kreis Neuss zu prüfen. Diese Ergebnisse sollen zeitnah auch den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.