Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Mittagessen an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/1193/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss in der Anlage 3 beigefügten Fassung.

 


Sachverhalt:

 

Derzeit ist der Rhein-Kreis Neuss an vier seiner Förderschulen als Schulträger für die Bereitstellung des Mittagessens und die Erhebung der Gebühren für das Mittagessen verantwortlich. Es handelt sich dabei um die drei Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Mosaik-Schule, Sebastianus-Schule und Schule am Nordpark) sowie um die Joseph-Beuys-Schule (Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung). Alle vier Schulen sind gebundene Ganztagsschulen mit Unterricht am Nachmittag.

 

An den übrigen vier Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss – an den drei Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Martinus-Schule, Schule am Chorbusch und Herbert-Karrenberg-Schule) sowie an der Michael-Ende-Schule (Förderschwerpunkt Sprache) – gibt es offene Ganztagsangebote. An diesen Schulen ist der Träger der offenen Ganztagsangebote, der Evangelische Verein für Jugend- und Familienhilfe, für die Bereitstellung des Mittagessens und für die Erhebung der Elternbeiträge zuständig.

 

Die vom Kreistag am 26.06.2019 beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss betrifft das Mittagessen an den vier zuerst genannten Schulen (Anlage 1). Diese Satzung regelt in § 3 Abs. 4, dass von Erziehungsberechtigten, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes haben, keine Gebühr erhoben wird, vorausgesetzt sie legen dem Amt für Schulen und Kultur einen entsprechenden BUT-Gutschein vor, in dem der zuständige Leistungsträger erklärt, die zuzahlende Gebühr zu übernehmen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 15.09.2021 wurde beschlossen, die Erbringungsform im Bereich Bildung und Teilhabe im Regelfall auf Geldleistungen umzustellen (50/0770/XVII/2021). Im Kreisausschuss am 08.12.2021 wurde dieser Beschluss bestätigt (KA20211208/Ö2.1). Mit Schreiben vom 16.02.2022, hier eingegangen am 21.02.2022, teilte das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss mit, dass die Erbringungsform für Leistungen der Bildung und Teilhabe, damit auch die Mittagsverpflegung, im Regelfall auf die Erbringungsform „Geldleistungen“ umgestellt wird. Für Leistungen aus dem Bereich SGB II erfolgt die Umstellung zum 01.03.2022, aus dem Bereich SGB III und BKGG am 01.04.2022 (Anlage 2). Der Zeitpunkt der Umstellung ist eine verwaltungsinterne Entscheidung.

 

Daher ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss vom 04.07.2019 in § 3 Abs. 4 anzupassen. Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage 3 beigefügt. Die Änderungen sind grau unterlegt. Die Höhe der Beträge ändert sich nicht.