Betreff
Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Landessozialgericht Essen
Vorlage
010/149/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag folgende Kandidatinnen/Kandidaten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Landessozialgericht Essen für die Amtszeit vom 01.01.2010-31.12.2014 vorzuschlagen:

 

Nr.

Name

Vorname

Anschrift

Geburts-datum

Bereits als ehrenamtliche/r Richter/in tätig bzw. tätig gewesen

·     Sozialgericht

·     Zeitraum

Tel. Nr.

1.

Eimer

Jürgen

Comeniusstr. 1
40670 Meerbusch

16.09.1955

·     Landessozialgericht Essen

·     01.01.05-31.12.09

02159/
50596

2.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2005 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auch über Angelegenheiten der Sozialhilfe (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 a des Sozialgerichtsgesetztes -SGG-).

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SGG werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufgrund von Vorschlagslisten für fünf Jahre berufen. Nach § 14 Abs. 5 SGG werden dabei die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten des § 51 Abs. 1 Nr. 6 a SGG mitwirken, von den Kreisen und den kreisfreien Städten aufgestellt.

 

Für die nächste Amtszeit vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014, sind 2 Personen aus dem Rhein-Kreis Neuss bis zum 30.09.2009 vorzuschlagen.

 

Das Amt der ehrenamtlichen Richterin/ des ehrenamtlichen Richters beim Landessozialgericht NRW kann nur ausüben, wer Deutscher ist und das 30. Lebensjahr vollendet hat. Sie sollen mindestens fünf Jahre ehrenamtliche Richter bei einem Sozialgericht gewesen sein (§ 16 Abs. 1 i. V. m. § 35 SGG).

 

Persönliche und berufliche Ausschließungs- und Ablehnungsgründe ergeben sich aus § 35 SGG in Verbindung mit §§ 16 bis 18 SGG (Anlage).