Betreff
Rettungsdienstbedarfsplan für den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
32/1201/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag verabschiedet den „Rettungsdienstbedarfsplan für den Rhein-Kreis Neuss“ in der Fassung mit Stand vom 31.01.2022 und beauftragt die Verwaltung, die darin enthaltenen Maßnahmen umzusetzen und wiederkehrend zum Stand der Umsetzung zu berichten.


Sachverhalt:

Gemäß den Vorgaben des § 12 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) stellen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne für den Rettungsdienst auf.

 

In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen.

 

Die jeweiligen Entwurfsfassungen des Rettungsdienstbedarfsplans wurden in den Sitzungen des Ausschusses für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz am 14.04.2021, 07.09.2021 und am 02.02.2022 seitens der Verwaltung erläutert und durch den Ausschuss beraten.

 

Darüber hinaus hat der Ärztliche Leiter Rettungsdienst, Herr Marc Zellerhoff, den interessierten Kreistagsfraktionen in entsprechenden Terminen zur Verfügung gestanden, um die sachlichen und fachlichen Inhalte des Bedarfsplanes detailliert zu erläutern.

 

Die beigefügte Fassung des Rettungsdienstbedarfsplanes wurde im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren mit den kreisangehörigen Städten Neuss und Dormagen besprochen. Die Stadt Dormagen hat am 15.09.2022 und die Stadt Neuss am 20.09.2022 schriftlich ihr Einvernehmen zum Rettungsdienstbedarfsplan erklärt.

 

Auf dieser Basis wurde der Rettungsdienstbedarfsplan gemäß den gesetzlichen Vorgaben des RettG den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zugeleitet. Nach einem kurzen Abstimmungsprozess und Erläuterung weniger Einzelfragen haben die Kostenträger am 02.02.2022 schriftlich ihr Einvernehmen erteilt.

 

Nach Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans durch den Kreistag können die Kreisverwaltung sowie die Verwaltungen der Städte Neuss und Dormagen mit der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen beginnen, um die rettungsdienstliche Versorgung der Menschen im Rhein-Kreis Neuss weiter zu optimieren.