Sachverhalt:
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aufgrund des Umfangs und der
Kurzfristigkeit der Anfrage zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 10.2.2022
hat die Verwaltung auf den Fragenkatalog schriftlich und ausführlich zum
Protokoll geantwortet (s. Anlage 1). In den Antworten zu dieser Anfrage wird
deutlich, dass die wesentlichen Forderungen (Ausnahme Buchstabe f des Antrages
vom 10.03.2022) der antragstellenden Fraktionen bereits durch die Verwaltung
umgesetzt werden.
Mit Übernahme der
Fuhrparkverantwortlichkeit von Dezernat III/20 in das Dezernat VI/65 Ende 2019
sollen Synergieeffekte genutzt und die Wirtschaftlichkeit und die
Nachhaltigkeit der Fahrzeugflotte erhöht werden. Die Verwaltung verfolgt dabei
auch für den Fuhrpark eine Nachhaltigkeitsstrategie, um einen Beitrag zu den
Klimaschutzzielen zu leisten. Derzeit noch außen vor bleiben die Neu- und
Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für den Katastrophen- und Rettungsdienst,
die von III/32-Amt für Sicherheit und Ordnung durchgeführt werden. Die
Einsatzbereitschaft dieser Spezialfahrzeuge muss jederzeit vorgehalten werden,
sodass ein Umstieg beispielsweise auf E-Mobilität derzeit noch nicht in Frage
kommt.
Alle Neu- und Ersatzbeschaffungen in
der Kernverwaltung werden vom Amt für Gebäudewirtschaft zwingend geprüft auf
1.
Notwendigkeit
2.
Wirtschaftlichkeit
3.
E-Mobilität
(ggfls. weitere alternative Antriebsarten)
Nach durchgeführter Analyse der
Fahrzeugnutzung durch das Amt für Gebäudewirtschaft konnte hier der Fuhrpark
seit 2019 bereits um sechs Fahrzeuge
auf 72 Fahrzeuge reduziert werden (sh. Tabelle Anlage 1).
Um möglichst neueste,
klimaschutzfördernde Technik in den Fahrzeugen zu gewährleisten, wurde ferner
grundsätzlich von einem Kauf- auf ein Leasing-Modell bei der
Fahrzeugbeschaffung umgestellt. Neu- und Ersatzbeschaffungen, die erforderlich werden,
erfolgen sukzessive in Abhängigkeit von Fahrzeugnutzung und Wirtschaftlichkeit
grundsätzlich nur noch mit E-Fahrzeugen (oder alternativen Antriebsarten).
Hierzu baut die Verwaltung aktuell die erforderliche E-Ladesäulen-Infrastruktur
auf. Allein in diesem Jahr ist die Ersatzbeschaffung von sechs E-Fahrzeugen (Kleinwagen und Transporter) geplant.
Auf die Möglichkeiten von
ÖPNV-Nutzung und Jobtickets wirbt ZS3-Personalwirtschaft in der
Mitarbeiterschaft. Außerdem sieht das Reisekostenrecht für Dienstreisen
vorrangig die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Zur
Nachhaltigkeitsstrategie zählt aber auch die Vermeidung von Dienstreisen. Die
bereits vom IT-Dezernat umgesetzten Digitalisierungsmaßnahmen in der
Kreisverwaltung (u.a. flächendeckende Videokonferenz-Technik, virtuelles
Bürgerbüro) tragen zur Reduzierung von Dienstfahrten bei. Jedoch kann aufgrund
von dienstlichen Aufgabenstellungen nicht komplett auf Dienstfahrten verzichtet
werden (z.B. Durchführung von Lebensmittelkontrollen, Gesundheitskontrollen,
Fahrzeugstilllegungen…).
Zum Thema Carsharing hat die
Kreisverwaltung noch keine eigenen Erfahrungen. Auf die Schattenseiten eines
Carsharing-Modells in der Stadt Neuss wird mit beigefügtem Zeitungsartikel
verweisen (s. Anlage 2). Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung bedarf es
daher nicht eines weiteren Gesamtkonzeptes.