Betreff
Tischvorlage: Antrag der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Fuhrparkmanagement" vom 10.03.2022
Vorlage
VI/1245/XVII/2022
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund des Umfangs und der Kurzfristigkeit der Anfrage zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 10.2.2022 hat die Verwaltung auf den Fragenkatalog schriftlich und ausführlich zum Protokoll geantwortet (s. Anlage 1). In den Antworten zu dieser Anfrage wird deutlich, dass die wesentlichen Forderungen (Ausnahme Buchstabe f des Antrages vom 10.03.2022) der antragstellenden Fraktionen bereits durch die Verwaltung umgesetzt werden.

 

Mit Übernahme der Fuhrparkverantwortlichkeit von Dezernat III/20 in das Dezernat VI/65 Ende 2019 sollen Synergieeffekte genutzt und die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit der Fahrzeugflotte erhöht werden. Die Verwaltung verfolgt dabei auch für den Fuhrpark eine Nachhaltigkeitsstrategie, um einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen zu leisten. Derzeit noch außen vor bleiben die Neu- und Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für den Katastrophen- und Rettungsdienst, die von III/32-Amt für Sicherheit und Ordnung durchgeführt werden. Die Einsatzbereitschaft dieser Spezialfahrzeuge muss jederzeit vorgehalten werden, sodass ein Umstieg beispielsweise auf E-Mobilität derzeit noch nicht in Frage kommt.

 

Alle Neu- und Ersatzbeschaffungen in der Kernverwaltung werden vom Amt für Gebäudewirtschaft zwingend geprüft auf

 

1.    Notwendigkeit

2.    Wirtschaftlichkeit

3.    E-Mobilität (ggfls. weitere alternative Antriebsarten)

 

Nach durchgeführter Analyse der Fahrzeugnutzung durch das Amt für Gebäudewirtschaft konnte hier der Fuhrpark seit 2019 bereits um sechs Fahrzeuge auf 72 Fahrzeuge reduziert werden (sh. Tabelle Anlage 1).

 

Um möglichst neueste, klimaschutzfördernde Technik in den Fahrzeugen zu gewährleisten, wurde ferner grundsätzlich von einem Kauf- auf ein Leasing-Modell bei der Fahrzeugbeschaffung umgestellt. Neu- und Ersatzbeschaffungen, die erforderlich werden, erfolgen sukzessive in Abhängigkeit von Fahrzeugnutzung und Wirtschaftlichkeit grundsätzlich nur noch mit E-Fahrzeugen (oder alternativen Antriebsarten). Hierzu baut die Verwaltung aktuell die erforderliche E-Ladesäulen-Infrastruktur auf. Allein in diesem Jahr ist die Ersatzbeschaffung von sechs E-Fahrzeugen (Kleinwagen und Transporter) geplant.

 

Auf die Möglichkeiten von ÖPNV-Nutzung und Jobtickets wirbt ZS3-Personalwirtschaft in der Mitarbeiterschaft. Außerdem sieht das Reisekostenrecht für Dienstreisen vorrangig die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Zur Nachhaltigkeitsstrategie zählt aber auch die Vermeidung von Dienstreisen. Die bereits vom IT-Dezernat umgesetzten Digitalisierungsmaßnahmen in der Kreisverwaltung (u.a. flächendeckende Videokonferenz-Technik, virtuelles Bürgerbüro) tragen zur Reduzierung von Dienstfahrten bei. Jedoch kann aufgrund von dienstlichen Aufgabenstellungen nicht komplett auf Dienstfahrten verzichtet werden (z.B. Durchführung von Lebensmittelkontrollen, Gesundheitskontrollen, Fahrzeugstilllegungen…).

 

Zum Thema Carsharing hat die Kreisverwaltung noch keine eigenen Erfahrungen. Auf die Schattenseiten eines Carsharing-Modells in der Stadt Neuss wird mit beigefügtem Zeitungsartikel verweisen (s. Anlage 2). Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.

 

Fazit:

Aus Sicht der Verwaltung bedarf es daher nicht eines weiteren Gesamtkonzeptes.